Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Kurze Beschreibung:
Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH
Postanschrift: Henry-van-de-Velde-Straße 2
Postleitzahl: 99425
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
E-Mail: w.jenszoewski@klinikum-weimar.de📧
Telefon: +49 3643573011📞
Fax: +49 3643573032 📠
URL der Dokumente: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-05 📅
Datum des Beginns: 2018-02-16 📅
Datum des Endes: 2018-06-08 📅
2018-07-06 📅
2018-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 233-484756
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Die in Punkt II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet folgende Einzelfristen
Übergabe der Montageplanung an Planung zur Prüfung: 02.03.2018
Bauausführung: 4 Wochen (spätestens 09.05.2018-08.06.2018).
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Regenentwässerung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— 110 m Regenleitung mit Formteilen aus Edelstahl DN 125 – DN 150 Verlegung in Technikzentralen und an Fassaden
— 80 m Wärmedämmung von Regenleitung mit Heizband.
Zusätzliche Informationen:
Die in Punkt II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet folgende Einzelfristen
Übergabe der Montageplanung an Planung zur Prüfung: 02.03.2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, Henry-van-de-Velde-Straße 2, 99425 Weimar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer/das Unternehmen über eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verfügt. Ggf. ist die erlaubte Berufsausübung in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer/das Unternehmen über eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verfügt. Ggf. ist die erlaubte Berufsausübung in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und der Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 10 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und der Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 10 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis der Eignung durch 3 vergleichbare Referenzprojekte.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH, Henry-van-de-Velde-Straße 2, 99425 Weimar.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 55 VgV, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Vertreter des Sophien- und Hufeland Klinikums.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts nach § 99 Ziff. 4 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH, Abteilung Technik, Henry-van-de-VeldeStraße 2, 99425 Weimar, Deutschland
Dokumente URL: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingenieurbüro Hirsch GmbH
Postanschrift: Heckerstieg 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Kontaktperson: Herr Bartels
Telefon: +49 36166480-13📞
E-Mail: bartels@ibh-erfurt.de📧
Fax: +49 36166480-99 📠
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.ibh-erfurt.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Geschäftsleitung
Kontaktperson: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Geschäftsleitung
Telefon: +49 3643572000📞
E-Mail: sekretariat-geschaeftsfuehrung@klinikum-weimar.de📧
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte
Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 233-484756 (2017-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in Punkt II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet folgende Einzelfristen:
Übergabe der Montageplanung an Planung zur Prüfung: 2.3.2018.
Bauausführung: 4 Wochen (spätestens 9.5.2018-8.6.2018).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 110 m Regenleitung mit Formteilen aus Edelstahl DN 125 – DN 150 Verlegung in Technikzentralen und an Fassaden,
Zusätzliche Informationen:
Die in Punkt II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet folgende Einzelfristen:
Übergabe der Montageplanung an Planung zur Prüfung: 2.3.2018.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.