Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Lörrach. Die Schule ist eine Gemeinschaftsschule im Verbund mit einer Grundschule Projektadresse: Wintersbuckstraße 15 in 79539 Lörrach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lörrach Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement
Postanschrift: Luisenstr. 16
Postort: Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Judita Kovac
Telefon: +49 7621-415660📞
E-Mail: j.kovac@loerrach.de📧
Region: Lörrach🏙️
URL: www.loerrach.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule, Lörrach
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Lörrach. Die Schule ist eine Gemeinschaftsschule...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Lörrach. Die Schule ist eine Gemeinschaftsschule im Verbund mit einer Grundschule Projektadresse: Wintersbuckstraße 15 in 79539 Lörrach
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lörrach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79539 Lörrach
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Albert-Schweitzer-Schule ist seit 2015 eine Gemeinschaftsschule. Da die neue Schulform zusätzliche und anders konzipierte Flächen beansprucht, soll ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Albert-Schweitzer-Schule ist seit 2015 eine Gemeinschaftsschule. Da die neue Schulform zusätzliche und anders konzipierte Flächen beansprucht, soll ein Neubau in Verbindung mit dem bestehenden Schulhaus der Albert-Schweitzer-Schule in Lörrach mehr Raum für neue Lernformen der Gemeinschaftsschule in Form von Lernateliers, Ruhezonen und Begegnungsräumen schaffen. Die Schule soll damit ins Schuljahr 2021/22 mit ca. 2 000 m mehr Fläche starten.
Die Albert-Schweitzer-Schule wurde seit dem ersten Bau 1955 mehrmals erweitert und saniert und bildet auf dem großen Grundstück neben dem Landschaftspark Grütt bereits eine Schullandschaft mit der Pestalozzi-Schule und der Wintersbuck-Sporthalle und zusammen mit den beruflichen Schulen des Landkreises eine „Bildungsmeile“.
Die bereits heute bestehende Flächennot wird derzeit durch Containerbauten aufgefangen.
Die zum Teil denkmalgeschützten Pavillonbauten ragen in den großzügigen Schulhof hinein und der Neubau sollte genauso viel Bezug ins Grüne mitbringen. Auch neue Fachräume und eine neue Schulmensa und Aula sollen zusammen mit neuen Lernlandschaften möglichst nahe am Bestandsbau angesiedelt werden. Das Raumprogramm soll in möglichst flexibler und einladender Form umgesetzt werden. Es ist gewünscht, dass sich die Gemeinschaftsschule mit der Entstehung des Neubaus zum Vorbild des individuellen Lernens für die ganze Region entwickelt.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach §14, §17 VgV Abschnitt 2 in Zusammenhang mit §74 VgV Abschnitt 6 mit einer Auswahlphase und einer Vergabephase.
Das durchzuführende VgV-F Verfahren soll mit einer Mehrfachbeauftragung für (Teile) der Leistungsphase 2 nach §§ 33 HOAI ff kombiniert werden, um einen optimalen Lösungsansatzes zu erreichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die restlichen* Teile der Leistungsphase 2 sowie die Leistungsphase 3 beauftragt. (* die anderen Teile der Leistungsphase 2 wurden bereits im Zuge der Lösungsvorschläge erbracht).
Die weiteren Leistungsphasen bis zur Leistungsphase 9 sollen optional nach Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 168-345540
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: hotz + architekten PartGmbB
Postanschrift: Halle 8 I Basler Straße 55
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 573 304 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2018/S 139-318247 (2018-07-19)