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Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o. g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.