Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studentenwerk München, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Studentenwerk München, Bauen und Projektorganisation
Telefon: +49 8938196188📞
E-Mail: silvio.michel@stwm.de📧
Fax: +49 8938196219 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.studentenwerk-muenchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Wohnanlage für Studierende an der Schwere-Reiter-Straße – Fachplanung Tragwerksplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 238943.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 257991.00
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Studentenwerk München beabsichtigt, durch die Nachverdichtung des Grundstücks Schwere-Reiter-Straße 35 etwa 180 neue Wohnplätze für Studierende zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München beabsichtigt, durch die Nachverdichtung des Grundstücks Schwere-Reiter-Straße 35 etwa 180 neue Wohnplätze für Studierende zu schaffen. Das Wettbewerbsgrundstück wurde vom Studentenwerk München 1994 erworben; das nördliche, siebengeschossige Bestandsgebäude wird seitdem als studentische Wohnanlage genutzt und ist nicht Gegenstand der Planung. Der südliche, eingeschossige Bestandsbau wird nicht mehr genutzt und soll abgebrochen werden. Die Wohnplätze sollen vorwiegend als Einzelapartments geplant werden, d. h. als Individualraum mit Sanitäreinheit und Kochnische. Neben den Wohnplätzen sind auch Gemeinschaftsräume, Abstellflächen und Funktionsräume zu planen. Zur Optimierung der Planung hat das Studentenwerk München einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Büro Hirner + Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB aus München ist als 1. Preisträger aus dem Wettbewerb hervorgegangen und wurde mit den Leistungen der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Wettbewerbsentwurf sieht 2 6- bis 8-geschossige Hochpunkte in Holzbauweise, die auf einem massiven Sockel ruhen, vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) für den Neubau aus: Kostengruppe 300 = ca. 6 830 000 EUR, Kostengruppe 400 = ca. 2 070 000 EUR. Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Neubau der Wohnanlage für Studierende.
Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühjahr 2018.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufgabenstellung und Herangehensweise an die Aufgabe im Hinblick auf die bauliche Ausführung und Konstruktion”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektteam - fachliche Eignung, Bearbeitung der Leistungsphasen, zeitliche Verfügbarkeit und Präsenz vor Ort”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise und Methodik – Kosten, Termine, Qualitäten, Kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): Honorangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-506519
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erweiterung der Wohnanlage für Studierende an der Schwere-Reiter-Straße – Fachplanung Tragwerksplanung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sailer Stepan und Partner GmbH
Postanschrift: Ingolstädter Straße 20
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Pirmin und Jung Deutschland GmbH
Postanschrift: Entenweiherweg 12
Postort: Sinzig
Postleitzahl: 53489
Region: Ahrweiler🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 241 333 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Studentenwerk München
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bp@stwm.de📧
URL: https://www.studentenwerk-muenchen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 198-448828 (2018-10-11)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“SRS - Wohnanlage für Studierende an der Schwere-Reiter-Straße in München_ Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Anpassung der Planungen um ein Für das Studentenwerk München A.d.ö.R. Wirtschaftlicheres Gebäude zu gestalten werden auch Umplanungen an der...”
Kurze Beschreibung
Durch die Anpassung der Planungen um ein Für das Studentenwerk München A.d.ö.R. Wirtschaftlicheres Gebäude zu gestalten werden auch Umplanungen an der Statik des Gebäudes notwendig.
Begründung im Einzelfall, welche konkreten wirtschaftlichen und / oder technischen Gründe vorliegen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen kann :
Durch die Anpassung der Planungen um ein Für das Studentenwerk München A.d.ö.R. Wirtschaftlicheres Gebäude zu gestalten werden auch Umplanungen an der Statik des Gebäudes notwendig.
Begründung im Einzelfall, welche konkreten wirtschaftlichen und / oder technischen Gründe vorliegen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen kann .
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch die Anpassung der Planungen um ein Für das Studentenwerk München A.d.ö.R. Wirtschaftlicheres Gebäude zu gestalten werden auch Umplanungen an der...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Durch die Anpassung der Planungen um ein Für das Studentenwerk München A.d.ö.R. Wirtschaftlicheres Gebäude zu gestalten werden auch Umplanungen an der Statik des Gebäudes notwendig.
Begründung im Einzelfall, welche konkreten wirtschaftlichen und / oder technischen Gründe vorliegen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen kann.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Planungsgemeinschaft Tragwerksplanung Wohnanlage Schwere-Reiter-Straße Sailer Stephan und Partner GmbH mit Pirmin und Jung Deutschland GmbH” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 75 941 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 177-462225 (2021-09-08)