Die Stadt Bad Dürkheim verfügt mit dem Salinarium der Stadtwerke seit 1984 über ein attraktives Freizeitbad. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist es eine sehr gute Grundauslastung auf. Nun werden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Gleichzeit verfügt Bad Dürkheim als Kurstadt auch über ein Thermalbad, welches am aktuellen Standort mittelfristig nicht weiter betrieben werden kann. Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Salinariums um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Dürkheim verfügt mit dem Salinarium der Stadtwerke seit 1984 über ein attraktives Freizeitbad. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist es eine sehr gute Grundauslastung auf. Nun werden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Gleichzeit verfügt Bad Dürkheim als Kurstadt auch über ein Thermalbad, welches am aktuellen Standort mittelfristig nicht weiter betrieben werden kann.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Salinariums um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Stadt Bad Dürkheim verfügt mit dem Salinarium der Stadtwerke seit 1984 über ein attraktives Freizeitbad. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist es eine sehr gute Grundauslastung auf. Nun werden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Gleichzeit verfügt Bad Dürkheim als Kurstadt auch über ein Thermalbad, welches am aktuellen Standort mittelfristig nicht weiter betrieben werden kann.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Salinariums um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-12 📅
Datum des Beginns: 2017-09-15 📅
Datum des Endes: 2018-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 072-137374
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind in Schriftform abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Dürkheim verfügt mit dem Salinarium der Stadtwerke seit 1984 über ein attraktives Freizeitbad. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist es eine sehr gute Grundauslastung auf. Nun werden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Gleichzeit verfügt Bad Dürkheim als Kurstadt auch über ein Thermalbad, welches am aktuellen Standort mittelfristig nicht weiter betrieben werden kann.
Die Stadt Bad Dürkheim verfügt mit dem Salinarium der Stadtwerke seit 1984 über ein attraktives Freizeitbad. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist es eine sehr gute Grundauslastung auf. Nun werden Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Gleichzeit verfügt Bad Dürkheim als Kurstadt auch über ein Thermalbad, welches am aktuellen Standort mittelfristig nicht weiter betrieben werden kann.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Salinariums um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Salinariums um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH betreibt das im Jahr 1984 errichtete Freizeitbad „Salinarium“ in der Kurbrunnenstraße 28 in 67098 Bad Dürkheim. Das bestehende Freizeitbad verfügt über ein ganzjährig betriebenes Hallenbad mit Kombibecken, Warmsprudelbecken, Kleinkinderbecken, einer 100 m Röhrenrutsche mit Landebecken und Warmaußenbecken. Zudem befindet sich im 1. OG des Hallenbades sowie im UG jeweils ein Saunabereich. Zusätzlich steht im Sommer ein Freibadbereich mit Kombibecken (Schwimmfläche + Sprunggrube) nebst Kleinkinderbecken zur Verfügung. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist das Salinarium eine sehr gute Grundauslastung auf. Nach über 30 Jahren erfolgreichem Betrieb werden weitere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten notwendig.
Die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH betreibt das im Jahr 1984 errichtete Freizeitbad „Salinarium“ in der Kurbrunnenstraße 28 in 67098 Bad Dürkheim. Das bestehende Freizeitbad verfügt über ein ganzjährig betriebenes Hallenbad mit Kombibecken, Warmsprudelbecken, Kleinkinderbecken, einer 100 m Röhrenrutsche mit Landebecken und Warmaußenbecken. Zudem befindet sich im 1. OG des Hallenbades sowie im UG jeweils ein Saunabereich. Zusätzlich steht im Sommer ein Freibadbereich mit Kombibecken (Schwimmfläche + Sprunggrube) nebst Kleinkinderbecken zur Verfügung. Durch die Kombination aus Hallen- und Freibad weist das Salinarium eine sehr gute Grundauslastung auf. Nach über 30 Jahren erfolgreichem Betrieb werden weitere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten notwendig.
Nachdem die Stadt Ende 2015 den Erwerb der bisher mehrheitlich im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz befindlichen Staatsbad Bad Dürkheim GmbH erreichen konnte, ergeben sich für die Weiterentwicklung des Kurbetriebs im Allgemeinen und der Bäder im Besonderen neue Möglichkeiten.
Nachdem die Stadt Ende 2015 den Erwerb der bisher mehrheitlich im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz befindlichen Staatsbad Bad Dürkheim GmbH erreichen konnte, ergeben sich für die Weiterentwicklung des Kurbetriebs im Allgemeinen und der Bäder im Besonderen neue Möglichkeiten.
Daher hat die Stadt Bad Dürkheim im Juli 2016 beschlossen, die Therme als Erweiterung des Salinariums auf der Grundlage der durchgeführten Untersuchungen zur Machbarkeit und deren zusätzlichen Überprüfung zu konzipieren und zu bauen. Die Erweiterung soll demnach als südliche Vollvariante gemäß der Machbarkeitsstudie der Ingenieurgesellschaft Kannewischer erfolgen. Die architektonische Umsetzung erfolgt auf Basis der Ergebnisse aus einer Mehrfachbeauftragung, ergänzt um die wesentlichen Erkenntnisse aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess. Neben der Erweiterung ist auch eine Sanierung des bestehenden Freizeitbades Salinarium vorgesehen, parallel oder anschließend.
Daher hat die Stadt Bad Dürkheim im Juli 2016 beschlossen, die Therme als Erweiterung des Salinariums auf der Grundlage der durchgeführten Untersuchungen zur Machbarkeit und deren zusätzlichen Überprüfung zu konzipieren und zu bauen. Die Erweiterung soll demnach als südliche Vollvariante gemäß der Machbarkeitsstudie der Ingenieurgesellschaft Kannewischer erfolgen. Die architektonische Umsetzung erfolgt auf Basis der Ergebnisse aus einer Mehrfachbeauftragung, ergänzt um die wesentlichen Erkenntnisse aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess. Neben der Erweiterung ist auch eine Sanierung des bestehenden Freizeitbades Salinarium vorgesehen, parallel oder anschließend.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Freizeitbades Salinarium um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung mit den Leistungsphasen 1-9 sowie Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
Als Eigentümerin des Salinariums schreiben die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung des Freizeitbades Salinarium um eine Therme und dessen Sanierung/ Modernisierung mit den Leistungsphasen 1-9 sowie Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Leistungskatalog bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind ggf. besondere Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten.
Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigen die Stadtwerke die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie des Tragwerks.
Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass der Um- bzw. Anbau im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 265 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Zusätzliche Informationen:
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind in Schriftform abzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kurbrunnenstraße 28, 67098 Bad Dürkheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt ist, durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresgesamtumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Objektüberwachung und Objektbetreuung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI.
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1: mindestens netto 4 000 000 EUR pro Geschäftsjahr;
zu Ziffer 2: mindestens netto 2 640 000 EUR pro Geschäftsjahr;
zu Ziffer 3: mindestens netto 1 360 000 EUR pro Geschäftsjahr;
zu Ziffer 4: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils 2 000 000 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
zu Ziffer 4: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils 2 000 000 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum bei den Nachweisen gemäß Ziffer 1 bis 3 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis der Mindest-Jahresumsätze gemäß Ziffer 1 bis 3, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Summen erreichen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 4 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis der Mindest-Jahresumsätze gemäß Ziffer 1 bis 3, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Summen erreichen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 4 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Objektplanung– Gebäude und Innenräume – gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI. Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Bauvolumen, Art und Weise der Bauausführung (Bauabschnitte, laufender Betrieb etc.), Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung.
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Objektplanung– Gebäude und Innenräume – gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI. Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Bauvolumen, Art und Weise der Bauausführung (Bauabschnitte, laufender Betrieb etc.), Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation,die allgemeine Berufserfahrung und die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen Berücksichtigung. Bei der Bewertung der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gelten die Bewertungskriterien gemäß Ziffer 1 entsprechend.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation,die allgemeine Berufserfahrung und die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen Berücksichtigung. Bei der Bewertung der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gelten die Bewertungskriterien gemäß Ziffer 1 entsprechend.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend.
4. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend mit der Maßgabe, dass die Bewertung „Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen“ in erster Linie die Objektüberwachung und Objektbetreuung (§ 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI) zum Gegenstand hat.
4. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 2 genannten Kriterien entsprechend mit der Maßgabe, dass die Bewertung „Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen“ in erster Linie die Objektüberwachung und Objektbetreuung (§ 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI) zum Gegenstand hat.
5. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Bauleiter“ – über die Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 4 genannten Kriterien entsprechend.
5. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Bauleiter“ – über die Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters. Für die Bewertung gelten die zu Ziffer 4 genannten Kriterien entsprechend.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und dies durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweisen können, vorbehalten.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und dies durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweisen können, vorbehalten.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist (Vgl. Ziffer III.1.1 dieser Bekanntmachung).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist (Vgl. Ziffer III.1.1 dieser Bekanntmachung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen sind dem Entwurf des Objektplanervertrags in den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers (Gewichtung 30 %, Bewertung 30 bis 150 Punkte);
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters (Gewichtung 20 %, Bewertung 20 bis 100 Punkte);
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Gewichtung 15 %, Bewertung 15 bis 75 Punkte);
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen…
… Bauleiters (Gewichtung 20 %, Bewertung 20 bis 100 Punkte);
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 5 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine außergewöhnlich hohe Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 4 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine hohe Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 3 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine durchschnittliche Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 2 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine noch ausreichende Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 1 Punkt: Die vorgelegten Nachweise lassen eine schwache Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Prozentsatz seiner Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 5 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine außergewöhnlich hohe Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 4 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine hohe Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 3 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine durchschnittliche Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 2 Punkte: Die vorgelegten Nachweise lassen eine noch ausreichende Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen; 1 Punkt: Die vorgelegten Nachweise lassen eine schwache Qualität der Referenzen/ Eignung erkennen.
Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der in Abschnitt III.1.3 zur technischen Leistungsfähigkeit genannten Kriterien. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der in Abschnitt III.1.3 zur technischen Leistungsfähigkeit genannten Kriterien. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Postfach 3269
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131 / 16-0📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131 / 16-2100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.