Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Essen Immobilienwirtschaft
Postanschrift: Lindenallee 59-67
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf, Vergabe und Recht – FB 60-1-3
Telefon: +49 2018860112📞
E-Mail: vergabe@immo.essen.de📧
Fax: +49 2018860136 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.essen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung Graf-Spee-Schule, Graf-Spee-Str. 23, 45133 Essen-Generalplanerleistungen
2017-378”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der Graf-Spee-Gemeinschaftsgrundschule”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 748474.30 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Graf-Spee-Grundschule Graf-Spee-Str. 23 45133 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Essen beabsichtigt eine Erweiterung um einen Zug gemäß abgestimmtem Flächenprogramm als Erweiterung der Graf-Spee- Gemeinschaftsgrundschule auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Essen beabsichtigt eine Erweiterung um einen Zug gemäß abgestimmtem Flächenprogramm als Erweiterung der Graf-Spee- Gemeinschaftsgrundschule auf dem Grundstück Gemarkung Bredeney, Flur 016, Flurstück 106 (5082 m). Im hinteren Schulhofbereich gehört noch das Flurstück 87 (487 m) dazu. Das Grundstück weist eine Gesamtfläche von 5 569 m aus und befindet sich im Eigentum der Stadt Essen.
Bei der Planung und Umsetzung des Projektes sind sämtliche aktuell geltenden Rechtsgrundlagen und Regelwerke (Gesetze, Richtlinien, Satzungen, Verordnungen, DIN-Normen etc.) zu beachten. Das Raumprogramm muss den aktuell gültigen Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland LVR entsprechen. Die Richtlinien des LVR, der Unfallkasse NRW sowie die Umsetzung der DIN 18040 (Barrierefreiheit) sind in der weiteren Objektplanung und in der Planung der Außenanlagen einzuhalten.
Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrags aktuell gültigen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV).
Da das Projekt auf Grundlage des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ gefördert wird, sind die entsprechenden gesetzlichen Auflagen und Bedingungen dieser Gesetze zu berücksichtigen.
Baukosten
Als grober Kostenrahmen wurden Gesamtbaukosten einschließlich Baunebenkosten und MwSt. (KG 200-700) über ca. 2 000 000 EUR für die Gesamtmaßnahme ermittelt. Hinweis: die spätere/tatsächliche Abrechnung der Honorare erfolgt auf Grundlage der in LPh 3 zu erstellenden Kostenberechnung,
Verfahren
Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens die Leistungen an einen Generalplaner leistungsbildübergreifend in Stufenbildung zu vergeben.
Die Auftragsvergabe ist im April 2018 vorgesehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-506552
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Itten+Brechbühl GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Itten+Brechbühl GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10827
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 748474.30 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYDU2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.