Erweiterung Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Lieferung von Leuchten

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherhe

Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag.
Lieferung von Leuchten VST Index 2/2N (Ersatzvornahme).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-01 Auftragsbekanntmachung
2017-07-04 Ergänzende Angaben
2017-07-17 Ergänzende Angaben
2017-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leuchten
Referenznummer: 6769/2017
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag. Lieferung von Leuchten VST Index 2/2N (Ersatzvornahme).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leuchten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: elke.swade@bbr.bund.de 📧
Telefon: +49 30-184010 📞
Fax: +49 30-184018450 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161914 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161914 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2017-09-25 📅
Datum des Endes: 2017-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212159
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag.
Lieferung von Leuchten VST Index 2/2N (Ersatzvornahme).
Der Bundestag möchte das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) an der östlichen Gebäudeseite um ein ca. 100m x 60m Bauwerk mit einer Hauptnutzfläche von ca. 13 500 m² erweitern. Durch Öffnung der Fassade an der östlichen Seite des Bestandsgebäudes entsteht eine repräsentative Halle. Die Halle verbindet das Bestandsgebäude mit dem Erweiterungsgebäude in den Ebenen E3 bis E7. Für eine multifunktionale Nutzung als Versammlungsstätte für ca. 1 200 Personen erhält die Halle eine neue, dimmbare Beleuchtungsanlage.
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Die ausgeschriebenen Lieferleistungen betreffen Leistungen der Kostengruppe 445 (DIN 276), Lieferung von Leuchten für eine Versammlungsstätte.
Für die Leuchten gibt es Designvorgaben, es sind Sonderleuchten. Diese sind abgeleitet aus den im Bestandgebäude eingebauten Produkten. Vorgegeben sind Material, Bestückung mit unterschiedlichen Leuchtmitteln und Lichtfarben, Geometrie, Farbgebung, Befestigung.
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Für die Halle (= Versammlungsstätte) werden 164 Stück Sonderleuchten beschafft, davon 36 Stück mit einer dimmbaren Sicherheitsleuchte, zusätzlich Reserveleuchten.
Die Eignung als Sicherheitsleuchte ist durch die Beibringung der baurechtlich geforderten Nachweise zu belegen (VDE-Prüfung und Kennzeichnung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Luisenstr. 29-30, 10117 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Bereits mit dem Angebot sind nachstehende Nachweise einzureichen:
Angaben entsprechend VGV § 45 Abs. 4)
Nr. 1 – entsprechende Bankerklärungen,
Nr. 2 – Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Nr. 3 – Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
Nr. 4 – eine Erklärung über den Gesamtumsatz und ggf. den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten 3 Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zu erbringen:
entsprechend der Spezifikationen der Leistungsverzeichnis-Positionen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. 1.
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161914 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können.
Fristende: 23.6.2017.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen).
Die von Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anroderung -mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesonderes des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung / des Angebotes. Angebsichts des Umstands, dass
bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des
Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die
Bearbeitung der Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw.Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten
beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv
informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das:
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0,
Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist
gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen
von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 106-212159 (2017-06-01)
Ergänzende Angaben (2017-07-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 127-258899
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212159
ABl. S-Ausgabe: 127
Quelle: OJS 2017/S 127-258899 (2017-07-04)
Ergänzende Angaben (2017-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag, Lieferung von Leuchten VST Index 2/2N (Ersatzvornahme).

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 137-281067
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag,
Quelle: OJS 2017/S 137-281067 (2017-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag Lieferung von Leuchten VST Index 2/2N (Ersatzvornahme).
Gesamtwert des Auftrags: 389488.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-364353
ABl. S-Ausgabe: 178

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses für den Deutschen Bundestag
Der Bundestag möchte das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) an der östlichen Gebäudeseite um ein ca. 100 m x 60 m Bauwerk mit einer Hauptnutzfläche von ca. 13 500 m² erweitern. Durch Öffnung der Fassade an der östlichen Seite des Bestandsgebäudes entsteht eine repräsentative Halle. Die Halle verbindet das Bestandsgebäude mit dem Erweiterungsgebäude in den Ebenen E3 bis E7. Für eine multifunktionale Nutzung als Versammlungsstätte für ca. 1 200 Personen erhält die Halle eine neue, dimmbare Beleuchtungsanlage
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Luisenstr. 29-30, 10117 Berlin, Deutschland.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 178-364353 (2017-09-13)