Erweiterung, Modernisierung und energetische Sanierung des Willy-Brandt-Hauses in Recklinghausen
Beheimatet im sogenannten „Krim“ liegt das unter Denkmalschutz stehende Willy-Brandt-Haus aus dem Jahr 1906 als Zentrum der Kulturverwaltung in einem Altstadtquartier, dass geprägt ist von hochwertigem Einzelhandel, anspruchsvollen Gastronomieräumen und gepflegtem urbanen Wohnen. Gegen die merkantile Hektik anderer Stadtbereiche setzt das Krimviertel auf Entschleunigung und Begegnung. Der Willy-Brandt-Park ist eine der wenigen kontemplativen Naturzonen in der Stadt.
Das Willy-Brandt-Haus:
Die Architektur des Willy-Brandt-Hauses entspricht nicht mehr dem Konzept eines modernen Auftrittes für den Bürger und einer zeitgemäßen Kulturarbeit, deren Konzeption auf Partizipation und Öffnung angelegt sein muss. Zudem haben praktisch alle Institutionen neben dem energetischen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auch ein Raumproblem.
Inhaltliche Neukonzeption:
Neben den klassischen nach Sparten zur Zeit eher abgegrenzten Angeboten für auch untereinander abgegrenzte Zielgruppen könnten sich durch eine veränderte Architektur auch neue Räume für andere Formen der Interaktion entwickeln hin zu einem „Bürgerhaus Kultur“.
Eine geöffnete Eingangssituation mit Erweiterungspotential für die Bücherei in einem offen gehaltenen Erdgeschoss sollte als Keimzelle ein „kulturelles Bürgerbüro“ mit verschiedenen Beratungs- und Serviceleistungen offerieren.
Das Buch und seine modernen Nachfolgemedien sind das zentrale Mittel für Kommunikation, Kultur und Wissensvermittlung und sollten in der Konzeption einen entsprechenden Auftritt erhalten.
Neue Veranstaltungsräume, die auch institutionsunabhängige bürgerschaftliche kulturelle Aktivitäten beheimaten könnten und modernen kommunikativen Anforderungen genügen müssten und könnten so generiert werden.
Planungsleistungen: Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung
voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 10 200 000 EUR brutto.
Zeitraum: Planung 2017-2018; Umsetzung nach Förderzusage ab 2018-2019.
Die Förderung soll nach Ziffer 11.3 der Stadterneuerungsrichtlinien erfolgen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-05-24
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Auftragsbekanntmachung
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2017-11-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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