Beheimatet im sogenannten „Krim“ liegt das unter Denkmalschutz stehende Willy-Brandt-Haus aus dem Jahr 1906 als Zentrum der Kulturverwaltung in einem Altstadtquartier, dass geprägt ist von hochwertigem Einzelhandel, anspruchsvollen Gastronomieräumen und gepflegtem urbanen Wohnen. Gegen die merkantile Hektik anderer Stadtbereiche setzt das Krimviertel auf Entschleunigung und Begegnung. Der Willy-Brandt-Park ist eine der wenigen kontemplativen Naturzonen in der Stadt. Das Willy-Brandt-Haus: Die Architektur des Willy-Brandt-Hauses entspricht nicht mehr dem Konzept eines modernen Auftrittes für den Bürger und einer zeitgemäßen Kulturarbeit, deren Konzeption auf Partizipation und Öffnung angelegt sein muss. Zudem haben praktisch alle Institutionen neben dem energetischen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auch ein Raumproblem. Inhaltliche Neukonzeption: Neben den klassischen nach Sparten zur Zeit eher abgegrenzten Angeboten für auch untereinander abgegrenzte Zielgruppen könnten sich durch eine veränderte Architektur auch neue Räume für andere Formen der Interaktion entwickeln hin zu einem „Bürgerhaus Kultur“. Eine geöffnete Eingangssituation mit Erweiterungspotential für die Bücherei in einem offen gehaltenen Erdgeschoss sollte als Keimzelle ein „kulturelles Bürgerbüro“ mit verschiedenen Beratungs- und Serviceleistungen offerieren. Das Buch und seine modernen Nachfolgemedien sind das zentrale Mittel für Kommunikation, Kultur und Wissensvermittlung und sollten in der Konzeption einen entsprechenden Auftritt erhalten. Neue Veranstaltungsräume, die auch institutionsunabhängige bürgerschaftliche kulturelle Aktivitäten beheimaten könnten und modernen kommunikativen Anforderungen genügen müssten und könnten so generiert werden. Planungsleistungen: Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 10 200 000 EUR brutto. Zeitraum: Planung 2017-2018; Umsetzung nach Förderzusage ab 2018-2019. Die Förderung soll nach Ziffer 11.3 der Stadterneuerungsrichtlinien erfolgen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Recklinghausen
Postanschrift: Rathausplatz 3-4
Postleitzahl: 45657
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.recklinghausen.de🌏
E-Mail: vergabe@recklinghausen.de📧
Telefon: +49 2361/50-2301📞
Fax: +49 2361/50-2325 📠
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen:
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=123 Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag „Erweiterung, Modernisierung und energetische Sanierung des Willy-Brandt-Hauses in Recklinghausen“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Anhang A III) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Vergabestelle Recklinghausen) einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin im Auftragsfall rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder im Auftragsfall ( gem. § 43 III VgV) gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge bitten wir die Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Antragsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten,
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss
aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in I.1) und Anhang A II) aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen:
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=123 Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag „Erweiterung, Modernisierung und energetische Sanierung des Willy-Brandt-Hauses in Recklinghausen“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Anhang A III) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Vergabestelle Recklinghausen) einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin im Auftragsfall rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder im Auftragsfall ( gem. § 43 III VgV) gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge bitten wir die Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Antragsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten,
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss
aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in I.1) und Anhang A II) aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beheimatet im sogenannten „Krim“ liegt das unter Denkmalschutz stehende Willy-Brandt-Haus aus dem Jahr 1906 als Zentrum der Kulturverwaltung in einem Altstadtquartier, dass geprägt ist von hochwertigem Einzelhandel, anspruchsvollen Gastronomieräumen und gepflegtem urbanen Wohnen. Gegen die merkantile Hektik anderer Stadtbereiche setzt das Krimviertel auf Entschleunigung und Begegnung. Der Willy-Brandt-Park ist eine der wenigen kontemplativen Naturzonen in der Stadt.
Beheimatet im sogenannten „Krim“ liegt das unter Denkmalschutz stehende Willy-Brandt-Haus aus dem Jahr 1906 als Zentrum der Kulturverwaltung in einem Altstadtquartier, dass geprägt ist von hochwertigem Einzelhandel, anspruchsvollen Gastronomieräumen und gepflegtem urbanen Wohnen. Gegen die merkantile Hektik anderer Stadtbereiche setzt das Krimviertel auf Entschleunigung und Begegnung. Der Willy-Brandt-Park ist eine der wenigen kontemplativen Naturzonen in der Stadt.
Das Willy-Brandt-Haus:
Die Architektur des Willy-Brandt-Hauses entspricht nicht mehr dem Konzept eines modernen Auftrittes für den Bürger und einer zeitgemäßen Kulturarbeit, deren Konzeption auf Partizipation und Öffnung angelegt sein muss. Zudem haben praktisch alle Institutionen neben dem energetischen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auch ein Raumproblem.
Die Architektur des Willy-Brandt-Hauses entspricht nicht mehr dem Konzept eines modernen Auftrittes für den Bürger und einer zeitgemäßen Kulturarbeit, deren Konzeption auf Partizipation und Öffnung angelegt sein muss. Zudem haben praktisch alle Institutionen neben dem energetischen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auch ein Raumproblem.
Inhaltliche Neukonzeption:
Neben den klassischen nach Sparten zur Zeit eher abgegrenzten Angeboten für auch untereinander abgegrenzte Zielgruppen könnten sich durch eine veränderte Architektur auch neue Räume für andere Formen der Interaktion entwickeln hin zu einem „Bürgerhaus Kultur“.
Neben den klassischen nach Sparten zur Zeit eher abgegrenzten Angeboten für auch untereinander abgegrenzte Zielgruppen könnten sich durch eine veränderte Architektur auch neue Räume für andere Formen der Interaktion entwickeln hin zu einem „Bürgerhaus Kultur“.
Eine geöffnete Eingangssituation mit Erweiterungspotential für die Bücherei in einem offen gehaltenen Erdgeschoss sollte als Keimzelle ein „kulturelles Bürgerbüro“ mit verschiedenen Beratungs- und Serviceleistungen offerieren.
Das Buch und seine modernen Nachfolgemedien sind das zentrale Mittel für Kommunikation, Kultur und Wissensvermittlung und sollten in der Konzeption einen entsprechenden Auftritt erhalten.
Neue Veranstaltungsräume, die auch institutionsunabhängige bürgerschaftliche kulturelle Aktivitäten beheimaten könnten und modernen kommunikativen Anforderungen genügen müssten und könnten so generiert werden.
voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 10 200 000 EUR brutto.
Zeitraum: Planung 2017-2018; Umsetzung nach Förderzusage ab 2018-2019.
Die Förderung soll nach Ziffer 11.3 der Stadterneuerungsrichtlinien erfolgen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen).
Menge oder Umfang:
Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI;
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI;
Freianlagen gem. § 39 HOAI;
voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 10 200 000 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
A) Objektplanung, Technische Ausrüstung, Freianlagenplanung:
Erste Stufe: Leistungsphase 1-3;
Zweite Stufe: Leistungsphase 4-5;
Dritte Stufe: Leistungsphase 6-9.
B) Tragwerksplanung:
Dritte Stufe: Leistungsphase 6.
Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 45657 Recklinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.
4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB und § 13 Abs. 1 TVgG-NRW, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 (sofern für 2016
vorliegend, sonst für die Jahre 2013, 2014, 2015).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter:
(Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen:
Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2014, 2015, 2016 (sofern für 2016 vorliegend, sonst für die Jahre 2013, 2014, 2015) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2014, 2015, 2016 (sofern für 2016 vorliegend, sonst für die Jahre 2013, 2014, 2015) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angabe von Referenzen für vergleichbare Leistungen:
Es muss jeweils mindesten eine wertbare Referenz der Leistungsbilder Objektplanung (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (§55 HOAI), Technische Ausrüstung Elektrotechnik (§ 55 HOAI) eingereicht werden.
Es muss jeweils mindesten eine wertbare Referenz der Leistungsbilder Objektplanung (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (§55 HOAI), Technische Ausrüstung Elektrotechnik (§ 55 HOAI) eingereicht werden.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es müssen Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2-4 des jeweiligen Leistungsbildes erbracht worden sein.
— Das Projektvolumen (anrechenbare Kosten) muss mindestens 1 500 000 EUR netto (Objektplanung), 200 000 EUR netto (Technische Ausrüstung HLSK), bzw. 70 000 EUR (Technische Ausrüstung ELT, Tragwerksplanung) betragen haben.
— Leistungsphase 4 wurde nach dem 1.1.2010 abgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch
schon im Vergabeverfahren – vertritt, alle Mitglieder im Auftragsfall (gem. § 43 III VgV) als Gesamtschuldner
haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für
jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Ingenieur/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Geplante Anzahl der Bewerber: 3-5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der gem. Ziffer III.2 einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl von fünf Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Referenz für Objektplanung: insgesamt (40 %), Referenz für Technische Ausrüstung (HLSK): insgesamt (20 %), Referenz für Technische Ausrüstung (ELT): insgesamt (10 %), Referenz für Tragwerksplanung: insgesamt (10 %), durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %), Mitarbeiteranzahl (10 %). Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Kann die Auswahl von 3-5 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 3-5 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 5. Stelle liegen.
Geplante Anzahl der Bewerber: 3-5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der gem. Ziffer III.2 einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl von fünf Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Referenz für Objektplanung: insgesamt (40 %), Referenz für Technische Ausrüstung (HLSK): insgesamt (20 %), Referenz für Technische Ausrüstung (ELT): insgesamt (10 %), Referenz für Tragwerksplanung: insgesamt (10 %), durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %), Mitarbeiteranzahl (10 %). Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Kann die Auswahl von 3-5 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 3-5 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 5. Stelle liegen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (50)
2. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams (25)
3. Honorarangebot (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-08-28 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen:
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=123 Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag „Erweiterung, Modernisierung und energetische Sanierung des Willy-Brandt-Hauses in Recklinghausen“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Anhang A III) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Vergabestelle Recklinghausen) einzureichen.
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=123 Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag „Erweiterung, Modernisierung und energetische Sanierung des Willy-Brandt-Hauses in Recklinghausen“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Anhang A III) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Vergabestelle Recklinghausen) einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin im Auftragsfall rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder im Auftragsfall ( gem. § 43 III VgV) gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin im Auftragsfall rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder im Auftragsfall ( gem. § 43 III VgV) gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge bitten wir die Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Antragsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
4. Der Auftraggeber hat die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge bitten wir die Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Antragsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten,
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag enthalten.
c) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss
aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in I.1) und Anhang A II) aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 101-203318 (2017-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-02 📅
Name: Pfeiffer Ellermann Preckel Architekten und Stadtplaner GmbH
Postanschrift: Alter Fischmarkt 12
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: von Fachbereich 10.4.1.V