Erweiterung und Generalinstandsetzung der Feuerwehrhauptzentrale Scheibenstraße, Abbruch und Schadstoffsanierung

Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt

Generalinstandsetzung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch
LV 006 Los 1+2 BT A+B1 Schadstoffsanierung + Abbrucharbeiten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-24.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Referenznummer: 2017-0574-26-7
Kurze Beschreibung:
“Generalinstandsetzung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-koeln.de 🌏
E-Mail: denise.burow@stadt-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXQ0YYRY5DG 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXQ0YYRY5DG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-426980
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen

“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 207-426980 (2017-10-24)