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Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun Fachabteilungen. Die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ soll überwiegend durch Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ sind im laufenden Betrieb des St. Nikolaus-Stiftshospitals zu erbringen. Die OP-Abteilung des St.-Nikolaus Stiftshospitals verfügt über fünf Operationssäle, in denen jährlich ungefähr 5.500 stationäre und ambulante Operationen durchgeführt werden. Das Vorhaben umfasst die Modernisierung der Operationssäle 1-4 (OP) mit einer BGF von 1.700 m einschließlich der Interimsflächen (nach gegenwärtigem Planungsstand). Der fünfte OP ist nicht Bestandteil der Maßnahme. Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, der Technischen Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI, der Technische Ausrüstung Elektrotechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 4 und 5 HOAI, der Technische Ausrüstung Medizintechnik Anlagengruppe gem. § 53 Abs. 2 Nummer 7 HOAI und der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI bilden eine zur „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ notwendige Einheit ohne Schnittstellen. Die ebenfalls erforderlichen Planungsleistungen Freianlagen gem.§ 39 HOAI, Brandschutz, Bauphysik, Schadstoffgutachter, Vermesser, Baugrundgutachter und Sicherheits-und Gesundheitskoordinator (SIGeKo) werden gem. § 3 Abs. 9 VgV als eigenständige Lose dem sog. 20 %-Kontingent zugeordnet. Diese Lose sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens und werden nach Maßgabe des nationalen Vergaberechts vergeben.
Das Gesamtbudget für die zur „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ erforderlichen Leistungen im Sinne einer verbindlichen Planungsgrundlage beträgt unter Berücksichtigung der Kostenschätzung für die einschlägigen Kostengruppen (KG 300-700) einschließlich Interimsmaßnahmen EUR 16.000.000 brutto. Die Leistungen der 1. Stufe der Lose 1 bis 5 sind zunächst so zu erbringen, dass die HU-Bau innerhalb von 120 Kalendertagen, gerechnet vom Tag der Beauftragung des letzten verfahrensgegenständlichen Loses an, eingereicht wird (verbindliche Vertragsfrist und Mindestbedingung). Im Falle des Abrufs der Leistungen der 2. Stufe der Lose 1 bis 5 sind alle zur „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ erforderlichen Leistungen, gerechnet von dem Tag des kumulativen Vorliegens (i) des Zugangs der schriftlichen Mitteilung der Vergabestelle beim Auftragnehmer, in der über das Vorliegen der Freigabe der HU-Bau informiert wird und(ii) des Zugangs der schriftlichen Mitteilung der Vergabestelle beim Auftragnehmer, in der über die Erteilung der Baugenehmigung informiert wird, innerhalb von 30 Monaten zu erbringen (verbindliche Vertragsfrist und Mindestbedingung).
Die zu erbringenden Objekt- und Fachplanungsleistungen setzen auf den bereits erbrachten, den Vergabeunterlagen beigefügten, Planungsleistungen der Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI auf. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Grundleistungen und ggf. weitere Besondere Leistungen. Vor dem Hintergrund der angestrebten Förderung erfolgt die Beauftragung der Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der nachfolgend definierten zweiten Leistungsstufe des Loses steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel.
Los 2 „Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik“ Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI ist wie folgt definiert.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in einer ersten Stufe zur Erbringung der LP 1-4 gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI einschließlich der Mitwirkung bei der Erstellung einer HU-Bau. Die Beauftragung der zweiten Stufe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel und beinhaltet die Erbringung der LP 5-9 gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI.