Erwerb einer in SAP eingebetteten Softwarelösung zur Rechnungseingangsverarbeitung mit SAP-externer Workflowkomponente

DB Systel GmbH (Bukr 2B)

Der DB-Konzern beabsichtigt im Rahmen einer anstehenden Modernisierung die aktuell verwendete technische Lösung für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen durch ein standardisiertes SAP Add-on abzulösen. Die zu erwerbende Softwarelösung muss eine externe Workflowkomponente zur Rechnungsklärung beinhalten.
Der DB-Konzern beabsichtigt im Rahmen einer anstehenden Modernisierung die aktuell verwendete technische Lösung für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen durch ein standardisiertes SAP Add-on abzulösen. Die zu erwerbende Softwarelösung muss eine externe Workflowkomponente zur Rechnungsklärung beinhalten. Die Rechnungsklärung kann ohne SAP-Zugriff erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-01 Auftragsbekanntmachung
2017-09-05 Ergänzende Angaben
2018-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 17FEA28608
Kurze Beschreibung:
Der DB-Konzern beabsichtigt im Rahmen einer anstehenden Modernisierung die aktuell verwendete technische Lösung für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen durch ein standardisiertes SAP Add-on abzulösen. Die zu erwerbende Softwarelösung muss eine externe Workflowkomponente zur Rechnungsklärung beinhalten. Der DB-Konzern beabsichtigt im Rahmen einer anstehenden Modernisierung die aktuell verwendete technische Lösung für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen durch ein standardisiertes SAP Add-on abzulösen. Die zu erwerbende Softwarelösung muss eine externe Workflowkomponente zur Rechnungsklärung beinhalten. Die Rechnungsklärung kann ohne SAP-Zugriff erfolgen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: stephan.sp.meyer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926547668 📞
Fax: +49 6926520043 📠
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 170-349312
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig. Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen. Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens — eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und — die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der DB-Konzern beabsichtigt im Rahmen einer anstehenden Modernisierung die aktuell verwendete technische Lösung für die Verarbeitung von Eingangsrechnungen durch ein standardisiertes SAP Add-on abzulösen. Die zu erwerbende Softwarelösung muss eine externe Workflowkomponente zur Rechnungsklärung
beinhalten.
beinhalten. Die Rechnungsklärung kann ohne SAP-Zugriff erfolgen.
Der Prozess deckt die folgenden Schritte ab:
— Empfang der ausgelesen Daten von Eingangsrechnungen von externen Scandienstleistern;
— Bearbeitung von Rechnungen mit und ohne Bestellbezug, Anlage- und Sammelrechnungen sowie Gutschriften und Anzahlungen;
— Automatische Prüfung der rechtlichen Anforderungen sowie der kalkulatorischen Richtigkeit der Rechnung;
— Abgleich mit bestehenden Bestellungen in unterschiedlichen Bestellsystemen;
— Klärung bei Abweichungen mit dezentralen Mitarbeitern bzw. die sachliche Richtigzeichnung (falls ohne Bestellbezug);
— Automatische Buchung im SAP ERP-System;
— Datenübergabe für eine prüfungssichere Archivierung aller Prozessschritte, Genehmigungsprotokolle sowie buchungsbegleitenden Unterlagen an die bestehende Archivlösung;
— Erstellung von Berichten.
Der Prozessschritt des Rechnungsempfangs inklusive des Scannens und Auslesens der Rechnung ist an zwei externe Dienstleister (Deutschland und International) vergeben, dies wird beibehalten. Um die Prozesse der Rechnungsverarbeitung zu unterstützen, wird eine entsprechende Software gesucht. Die Verarbeitung der Eingangsrechnungen erfolgt langfristig in drei Shared-Service-Centern, teilweise muss auch die verteilte Verarbeitung unterstützt werden.
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Ziel ist es, dass der Prozess der Rechnungseingangsverarbeitung weitgehend automatisch und hoch effizient durchgeführt werden kann. Manuelle Prozessschritte sind zu vermeiden. Die IT-Lösung muss in die bestehende IT-Landschaft des DB Konzerns eingebunden werden können (SAP R/3K). Insbesondere das zentrale SAP-ERP-System für Einkauf und Finanzbuchhaltung und das damit verknüpfte Dokumentenarchivsystem muss weiterverwendet werden.
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Die Ausschreibung bzw. Vergabe beinhaltet die Beschaffung der Software und optional Beratungsdienstleistungen für die Implementierung. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, bis Ende 2018 ein Pilotprojekt abzuschließen und in 2019 mit dem Länder-Roll-out zu starten.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitig 2x um 2 Jahre durch den Auftraggeber.
Beschreibung der Optionen: Beratungsdienstleistungen für die Implementierung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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1. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt.
7. Ausschlusskriterium.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
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8. Ausschlusskriterium.
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9. Ausschlusskriterium.
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Abgabe des unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Ausschlusskriterien.
— Der Bewerber (Bew.) muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Netto-Jahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR mit vergleichbaren Leistungen (s. Ziff. II.1.1 und II.1.5) erzielt haben. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3.2) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert. Der Bew. weist die Erfüllung dieses Kriteriums durch Abgabe einer Eigenerklärung nach = Ausschlusskriterium (AK)
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— Der Bew. verfügt über eingeführtes Qualitätsmanagement-System (QMS) entsprechend ISO 9001:2008 oder neuer. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bew. weist das Vorhandensein eines eigenen, durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems entsprechend ISO 9001:2008 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach = AK;
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Oder aber der Bew. legt alternativ dazu er eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er versichert, dass seine dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines QMS entsprechen und dass sein QMS dem eines QMS gemäß ISO 9001:2008 oder neuer entspricht. Zusätzlich belegt er dies durch eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse. Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf max. 4 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt = AK
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— Darstellung der Geschäftsbereiche des Bew. samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in welche die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen = AK;
— Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt. = AK.
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Mindeststandards:
Fortsetzung der „Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien“:
— Angaben zu 3 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten, aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 7 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden (Auftraggeber mit einem Volumen von mindestens 1 000 000 eingehenden Rechnungen). Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt = AK:
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o Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
o Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse);
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o Aktueller Status des Referenzprojekts: Eine Referenz gilt als nicht älter als 7 Jahre, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Umsetzungsprojekt innerhalb der letzten 7 Jahre gestartet, aber noch nicht produktiv gesetzt, d. h. diese Referenz umfasst einen Auftrag, der begonnen wurde und aktuell immer noch läuft. Oder aber die die Lösung wurde für diesen Kunden innerhalb der letzten 7 Jahre produktiv gesetzt;
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o Zeitraum der Leistungserbringung;
o Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen pro Referenz auf max. 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
Der Bew. stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass die Vergabestelle ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Meyer, Stephan
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß
§ 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
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Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 170-349312 (2017-09-01)
Ergänzende Angaben (2017-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 172-353127
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 170-349312
ABl. S-Ausgabe: 172
Quelle: OJS 2017/S 172-353127 (2017-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 065-145562
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 172-353127
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig. Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen. Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — Eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — Sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und, — die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden; 4) der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten; 5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Beratungsdienstleistungen für die Implementierung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-22 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Mehr anzeigen
— Eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
— Sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und,
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden;
4) der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 065-145562 (2018-04-03)