Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept: Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer. Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Streifendienste
Menge oder Umfang:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Streifendienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – FB Integration (F57)
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postleitzahl: 41539
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Telefon: +49 2133/257547📞
Fax: +49 2133/257408 📠
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E31617248.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die
Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer
fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E31617248.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die
Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer
fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Menge oder Umfang:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch zwei deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit zwei Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22:00 bis 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: EU 06-17 / F57
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dormagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— siehe III.1.4,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Sicherheitsdienstleistungen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in folgender Höhe besteht:
— Für Personenschäden: 2 000 000 EUR pro Person,
— Für Sachschäden: 1 000 000 EUR (Ausnahme: (Einbruchs-)Diebstahl und Unwetterschäden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Dazu hat der Auftragnehmer jeweils eine Woche nach Monatsende entsprechende Rechnungen beim Auftraggeber – möglichst als E-Mail – einzureichen. Fahrtkosten werden nach Vorlage eines Nachweises (Fahrtenbuch) abgerechnet, aus welchem pro Schicht die gefahrenen Kilometer sowie die angefahrenen Objekte mit Uhrzeiten hervorgehen müssen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Dazu hat der Auftragnehmer jeweils eine Woche nach Monatsende entsprechende Rechnungen beim Auftraggeber – möglichst als E-Mail – einzureichen. Fahrtkosten werden nach Vorlage eines Nachweises (Fahrtenbuch) abgerechnet, aus welchem pro Schicht die gefahrenen Kilometer sowie die angefahrenen Objekte mit Uhrzeiten hervorgehen müssen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos bis spätestens zum 15. eines Monats für den Vormonat vom Auftraggeber auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, tariflich bedingte Lohnerhöhungen dem Auftraggeber mit Beginn des Folgemonats nach Inkrafttreten der Tarifsteigerung in Rechnung zu stellen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Erhöhungen sind rechtzeitig vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer ist berechtigt, tariflich bedingte Lohnerhöhungen dem Auftraggeber mit Beginn des Folgemonats nach Inkrafttreten der Tarifsteigerung in Rechnung zu stellen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Erhöhungen sind rechtzeitig vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
wonach u. a. die Mitglieder gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur
Angebotseröffnung nicht zugelassen.Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden,
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Fachkompetenz bieten und Arbeiten der
angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
(Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE. Bieter, sowie deren
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind
verpflichtet, die gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW geforderten
Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung sowie zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.Gefordert wird im Zuge der
Angebotsabgabe zusätzlich die Erfüllung folgender
Eigungsvoraussetzungen:
— Nachweis der Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung,
— Nachweis, dass alle Sicherheitskräfte die Voraussetzung nach § 34 a Abs. 1 a Gewerbeordnung erfüllen, d. h. Vorlage der Zuverlässigkeitsbescheinigungen des Ordnungsamtes sowie Nachweise über die erfolgte Sachkundeunterrichtung,
— Für alle Sicherheitskräfte ist bei Angebotsabgabe eine unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Eignung für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist. Hierfür ist der beigefügte Vordruck zu verwenden,
— Für alle Sicherheitskräfte ist bei Angebotsabgabe eine unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Eignung für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist. Hierfür ist der beigefügte Vordruck zu verwenden,
— Für alle Sicherheitskräfte ist – spätestens vor Vertragsabschluss – ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BRZG vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate ist,
— Nachweise, dass alle Sicherheitskräfte aktuell in Brandschutz und Erster Hilfe geschult sind. Der letzte Besuch der Schulungen in Brandschutz und Erster Hilfe darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen,
— Für alle Sicherheitskräfte der mobilen Streife sowie für mindestens eine Sicherheitskraft pro Team des Welcome-Centers ist eine Sachkundeprüfung nachzuweisen,
— Zumindest eine Sicherheitskraft mit arabischen Sprachkenntnissen ist vor Ort oder telefonisch erreichbar,
— Das Unternehmen existiert seit mindestens 3 Jahren bzw. die Unternehmensführung kann auf Grund vorangegangener Tätigkeiten dreijährige Erfahrungen im Sicherheitsgewerbe in verantwortlicher Position nachweisen,
— Das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage weibliches Sicherheitspersonal einzusetzen,
— Das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage, den Sicherheitsdienst im Objekt „Welcome-Center“ mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen auf 24 Stunden pro Tag auszuweiten,
— Das Unternehmen hat einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften sowie der mobilen Bestreifung. Hierüber sind jeweils mindestens drei Referenzen vorzulegen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre her ist. Die Referenzen für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften müssen folgende Angaben enthalten: Objekt mit Adresse, Leistungszeitraum, Sollbelegung der Unterkunft, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Referenzen für die Durchführung von Streifendiensten müssen Angaben zu Art und Anzahl der bestreiften Objekte sowie der flächenmäßigen Reichweite, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse) enthalten,
— Das Unternehmen hat einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften sowie der mobilen Bestreifung. Hierüber sind jeweils mindestens drei Referenzen vorzulegen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre her ist. Die Referenzen für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften müssen folgende Angaben enthalten: Objekt mit Adresse, Leistungszeitraum, Sollbelegung der Unterkunft, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Referenzen für die Durchführung von Streifendiensten müssen Angaben zu Art und Anzahl der bestreiften Objekte sowie der flächenmäßigen Reichweite, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse) enthalten,
— Es wird ausschließlich Personal des auftragnehmenden Sicherheitsunternehmens eingesetzt, der Einsatz von Subunternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-11 📅
Öffnungsort: 41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1, Historisches Rathaus, Zi. 2.05a.
Ort des Eröffnungstermins: 41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1, Historisches Rathaus, Zi. 2.05a.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (75)
2. Konzept (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 06-17 / F57
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E31617248.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die
Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer
fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753637📞
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet ( § 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen( § 163 I GWB ).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet ( § 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen( § 163 I GWB ).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen ( § 160 II GWB ):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist
(§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbarn sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
§ 160 III S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr.2. Die Vorschrift des § 134 I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 30/Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41540
Telefon: +49 2133257-547📞
Internetadresse: https://www.dormagen.de🌏
Fax: +49 2133257-408 📠 Wiederkehrender Auftrag
15.11.2018.
Quelle: OJS 2017/S 224-467353 (2017-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-161919
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dormagen hat den Sicherheitsdienst an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept vergeben:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22.00 bis 06.00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Die Stadt Dormagen hat den Sicherheitsdienst an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept vergeben:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22.00 bis 06.00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Gesamtwert des Auftrags: 322133.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Streifendienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – Fachbereich Integration (F57)
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/🌏
Die Stadt Dormagen hat den Sicherheitsdienst an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept vergeben:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen, davon 8 junge unbegleitete minderjährige Ausländer.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 13 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von 22.00 bis 06.00…
… Uhr (jahreszeitabhängig).
… Uhr
(jahreszeitabhängig).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dormagen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-27 📅
Name: Semper Fidelis Security
Postort: Mönchengladbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 322133.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Quelle: OJS 2019/S 057-132074 (2019-03-19)