Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6 200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem 4 bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen. Weitere Angaben unter II.2.4. Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017. Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-P 0159-17BL
Kurze Beschreibung:
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6 200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem 4 bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4.
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6 200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem 4 bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4.
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Telefon: +49 69690-60070📞
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, die den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt sind, verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6 200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem 4 bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6 200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem 4 bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4.
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
— Herstellen des detektierten Außenzauns aus Aluminium -Maschengeflecht mit einer Gesamthöhe von 2,50 m,
— Neubau von 5 detektierten Toren für die Feuerwehrzufahrt einschl. Stele für den Feuerwehrschlüsselschalter,
— Einzug des Detektionsdrahts für die Zaunüberwachung in die vorhandenen Leerrohre bis zum Verteilerschrank,
— Montage der elektrischen Bestandteile für die Zaundetektion im vorhandenen Verteilerschrank (Auswerteeinheit, Batterie etc.),
— Stabgitterzäune / Maschendrahtzäune als Lückenschluss in Teilabschnitten innerhalb des Vorfeldbereichs.
Dauer: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zu dem Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zu dem Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweise“, „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ und „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweise“, „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ und „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ verwiesen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ verwiesen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) der „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ der informatorischen Vergabeunterlagen zu belegen. Es wird auf die Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ , das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung“ , das den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt ist, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird mit den informatorischen Vergabeunterlagen unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird mit den informatorischen Vergabeunterlagen unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, die den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt sind, verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zum Bewerbungsende gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zum Bewerbungsende gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 037-067421 (2017-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6.200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem vier bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6.200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem vier bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2018.
Gesamtwert des Auftrags: 2387995.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6.200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem vier bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Die bestehende Einfriedung um die Südspitze der Startbahn 18 West muss auf einer Länge von ca. 6.200 m erneuert werden. Der neue Vorfeldzaun stellt die Critical-Part-Grenze gemäß §8 LuftSiG dar. Die neue Zaunanlage soll als ruhestromüberwachtes Detektionszaunsystem aus Aluminium-Maschengeflecht realisiert werden. Im Zaunverlauf sind zudem vier bestehende, doppelflügelige Tore, ebenfalls detektiert, zu erneuern sowie ein neues Tor herzustellen. Teilweise sind die Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens und in Nachtarbeit auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2017
— Montage der elektrischen Bestandteile für die Zaundetektion im vorhandenen Verteilerschrank ( Auswerteeinheit, Batterie etc.),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-19 📅
Name: Haverkamp GmbH
Postanschrift: Zum Kaiserbusch 26-28
Postort: Münster
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit