Die Fraport AG ist die Betreiberin des Flughafens Frankfurt Main und ist in diesem Zusammenhang auch für die Unterhaltung der Straßen und des Wegenetzes auf und rund um den Flughafen verantwortlich. Für die ständige Versorgung mit den hierfür erforderlichen Materialien ist dieser Lieferauftrag in Form eines Rahmenvertrag abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-P 0703-17EK3 Verkehrsraumausstattung
EU-P 0703-17EK3
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraport AG ist die Betreiberin des Flughafens Frankfurt Main und ist in diesem Zusammenhang auch für die Unterhaltung der Straßen und des Wegenetzes auf...”
Kurze Beschreibung
Die Fraport AG ist die Betreiberin des Flughafens Frankfurt Main und ist in diesem Zusammenhang auch für die Unterhaltung der Straßen und des Wegenetzes auf und rund um den Flughafen verantwortlich. Für die ständige Versorgung mit den hierfür erforderlichen Materialien ist dieser Lieferauftrag in Form eines Rahmenvertrag abzuschließen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtmobiliar📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die regelmäßige Belieferung der Fraport AG mit Verkehrsraumausstattung und Zubehör auf der Basis unserer Leistungsbeschreibung.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die regelmäßige Belieferung der Fraport AG mit Verkehrsraumausstattung und Zubehör auf der Basis unserer Leistungsbeschreibung.
Der durchschnittliche Jahresbedarf beträgt
— an verschiedenen Verkehrsschildern ca. 285 St.
— an verschiedenen Befestigungsschellen ca. 944 St.
— an verschiedenen Pfosten ca. 376 St.
Sowie diverses weiteres Zubehör.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Verbrauchsmengen auf Erfahrungs- und Verbrauchswerten basieren und lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen. Sie sind somit nicht verbindlich und es ist daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.12.2017.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 123-250299
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4600003096
Titel: EU-P 0703-17EK3 – Verkehrsraumausstattung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VSG Verkehrs-Sicherung-Geräte GmbH
Postanschrift: Wormser Straße 2
Postort: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Groß-Gerau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 393 400 💰
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 160-367412 (2018-08-21)