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— Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (Betriebsführung von insgesamt mind. 2 biologischen Abfallbehandlungsanlagen). Hierbei sind sowohl der Betrieb eigener Anlagen als auch Betriebsführungsleistungen für Dritte zulässig. Die Betriebsführungsleistungen müssen jeweils Anlagen mit einer Durchsatzleistung von mind. 15 000 Mg/a in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2017) betreffen. Mindestens eine dieser Anlagen muss die Betriebsführung (inkl. Wartung und Kontrolle der Gasaufbereitung) einer Vergärungsanlage (Trockenvergärung mit Intensivrotte) umfassen. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Art der Leistung, Eigentümer der Anlage, Anlagenbezeichnung, Durchsatzleistung gesamt, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers.