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— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von mindestens 3 000 Mg/a Klärschlamm. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei der Kalenderjahre 2014 bis 2016 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
— Projektbezogener Nutzungsnachweis der angebotenen thermischen Entsorgungsanlage für Klärschlamm für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage C der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.