Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt. — Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers, — Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage, — Sortierung der Wertstoffe, — Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 335.165
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers,
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage,
— Sortierung der Wertstoffe,
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers,
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage,
— Sortierung der Wertstoffe,
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-256961
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers,
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage,
— Sortierung der Wertstoffe,
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
S. Ziff II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2020),
wenn er nicht spätestens bis zum 30.6.2019 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis; Weitergehende Leistungspflichten können auch außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises zu erfüllen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden,
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR,
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen
Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/Gelbe
Tonne).
— Gegebenenfalls Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahme-/Umschlagstelle.
— Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von insgesamt mind. 4 000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/ GelbeTonne). Die Sortierung muss in jedem der Kalenderjahre 2014 bis 2016 erfolgt sein. Die Referenzangabe muss die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung von insgesamt mind. 4 000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Gelber Sack/ GelbeTonne). Die Sortierung muss in jedem der Kalenderjahre 2014 bis 2016 erfolgt sein. Die Referenzangabe muss die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
— Gegebenenfalls Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahme-/Umschlagstelle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Gegebenenfalls Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahme-/Umschlagstelle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gem. § 4 TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung zu § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Gemäß Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
— Die ggf. vom Bieter angebotene Übernahme-/Umschlagstelle muss in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Standortbereich liegen, vgl. Vergabeunterlagen
— Hinweis zu den Verpflichtungserklärungen gem. §§ 4, 8 TVgG-NRW:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Verpflichtungserklärungen gemäß § 9 Abs. 1 TVgG-NRW nach Aufforderung durch die Vergabestelle nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, zwingend vorzulegen sind. Hierzu wird die Vergabestelle gemäß § 9 Abs. 2 TVgG-NRW eine Frist von 5 Werktagen festlegen. Werden die Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 9 Abs. 1 TVgG-NRW vom Bieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist rechtzeitig bei der Vergabestelle vorgelegt, ist das Angebot des Bieters von der Wertung auszuschließen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Verpflichtungserklärungen gemäß § 9 Abs. 1 TVgG-NRW nach Aufforderung durch die Vergabestelle nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, zwingend vorzulegen sind. Hierzu wird die Vergabestelle gemäß § 9 Abs. 2 TVgG-NRW eine Frist von 5 Werktagen festlegen. Werden die Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 9 Abs. 1 TVgG-NRW vom Bieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist rechtzeitig bei der Vergabestelle vorgelegt, ist das Angebot des Bieters von der Wertung auszuschließen.
Dem Bieter wird empfohlen, die im Angebotsvordruck enthaltenen Verpflichtungserklärungen zu §§ 4, 8 TVgG-NRW (Bietererklärungen D, E) bereits mit der Angebotsabgabe vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYAD9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 126-256961 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers.
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage.
— Sortierung der Wertstoffe.
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers.
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage.
— Sortierung der Wertstoffe.
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Gesamtwert des Auftrags: 0.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der vergebene Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,99 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYN4L.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an einer Umschlag-/Übernahmestelle des Auftraggebers.
— Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage.
— Sortierung der Wertstoffe.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2020), wenn er nicht spätestens bis zum 30.6.2019 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der vergebene Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,99 EUR dient lediglich als Platzhalter.