EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
Die Gesamtleistung wird in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: — Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten. — Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls. — Jedes der drei Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten.
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls.
— Jedes der drei Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Die Gesamtleistung wird in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten.
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls.
— Jedes der drei Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T)
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.art-trier.de🌏
E-Mail: vergabe@art-trier.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77264742🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-14 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 198-407437
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten.
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten.
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls.
— Jedes der drei Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Entsorgung von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Vgl. Punkt II.1.4.
Losnummer: 2
3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallumladestation Walsdorf (Landkreis Vulkaneifel) und Entsorgungsanlage des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2014 bis 2016 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01);
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Entsorgungsanlage;
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 3 000 Mg Abfall pro Jahr (Abfallschlüsselnummer 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahren 2014 bis 2016 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot für mehrere Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 3 000 Mg Abfall pro Jahr (Abfallschlüsselnummer 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahren 2014 bis 2016 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot für mehrere Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Entsorgungsanlage. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und besondere vertragliche Bedingungen) beigefügten Musters beinhalten. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Entsorgungsanlage. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und besondere vertragliche Bedingungen) beigefügten Musters beinhalten. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
— Verpflichtungserklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle (ZVS), Herr Jörg Wilmes
Internetadresse: www.art-trier.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77264742🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 198-407437 (2017-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wurde in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten,
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls,
— Jedes der 3 Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Die Gesamtleistung wurde in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten,
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls,
— Jedes der 3 Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART)
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wurde in drei (gleichen) Mengenlosen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten,
— Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) an dem vom Auftragnehmer angebotenen Standort der Entsorgungsanlage. Die vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgungsanlage hat die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbedingungen zwingend einzuhalten,
— Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls,
— Jedes der 3 Mengenlose umfasst eine Spanne von 3 000 Mg/a bis 4 500 Mg/a Siedlungsabfall.
Vgl. Punkt II.1.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallumladestation Walsdorf (Landkreis Vulkaneifel) und Entsorgungsanlage des Auftragnehmers (Rennerod, Westerwaldkreis)