Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) (Lose 1, 2, 3, 4 und 5) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.