Ca. 13 896 m Gleis, ca. 13 896 m vollständige Bettungserneuerung, ca. 124 m Bahnübergang, ca. 22 Brückenbalken, 8 Weichen (2x190, 6x300), Begleitarbeiten LST, E-Technik und Sicherungsleistung. Umbauverfahren konventionell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Euskirchen Derkum; Weilerswist-Erftstadt, Paket 300937.
17FEI25432
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Ca. 13 896 m Gleis, ca. 13 896 m vollständige Bettungserneuerung, ca. 124 m² Bahnübergang, ca. 22 Brückenbalken, 8 Weichen (2 x 190, 6 x 300),...”
Kurze Beschreibung
Ca. 13 896 m Gleis, ca. 13 896 m vollständige Bettungserneuerung, ca. 124 m² Bahnübergang, ca. 22 Brückenbalken, 8 Weichen (2 x 190, 6 x 300), Begleitarbeiten LST, E-Technik und Sicherungsleistung. Umbauverfahren konventionell.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Euskirchen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 13 896 m Gleis, ca. 13 896 m vollständige Bettungserneuerung, ca. 124 m² Bahnübergang, ca. 22 Brückenbalken, 8 Weichen (2 x 190, 6 x 300),...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 13 896 m Gleis, ca. 13 896 m vollständige Bettungserneuerung, ca. 124 m² Bahnübergang, ca. 22 Brückenbalken, 8 Weichen (2 x 190, 6 x 300), Begleitarbeiten LST, E-Technik und Sicherungsleistung. Umbauverfahren konventionell.
“Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 083-161650 (2017-04-25)