„Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI“

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-28 Auftragsbekanntmachung
2018-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungsüberprüfung
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leistungsüberprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
Telefon: +49 30/2062884600 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63487123 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-01 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 167-343705
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber in § 7a Abs. 9 SGB XI den GKV-Spitzenverband beauftragt, erstmals zum 30.6.2020 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über:
— Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungs-strukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI;
— Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI.
Dieser Bericht dient dazu, einerseits Mängel und Defizite aufzudecken und andererseits Er-kenntnisse darüber zu erlangen, wie sich die Beratungsstrukturen entwickeln. Er ist somit eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflegeberatung sowie eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Regelungen zur Pflegeberatung sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie Dritte folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Sofern der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt ein alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
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b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs.1AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für entsprechende, hier ausgeschriebene Dienstleistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bewerber und ggf. der vorgesehene Nachunternehmer haben eine allgemeine Unternehmensdarstellung mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern einzureichen (max. 2 Seiten).
— Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Teilnahmefrist aus denen hervorgeht, dass der Bewerber wissenschaftliche Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen durchgeführt hat.
— Der Bewerber reicht ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers möglichen methodischen (quantitativen/qualitativen) Vorgehen bei der Durchführung der Evaluation. Dabei sollen Herausforderungen und Problembereiche antizipiert werden sowie Angaben zum voraussichtlichen Personal- und Zeitaufwand benannt werden. Das Kurzkonzept darf einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten.
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Mindeststandards:
— Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thematisch sowie im Umfang mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber auf 3 sind:
— Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 70 %;
— Kurzkonzept 30 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Angelika Greb
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63487123 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 167-343705 (2017-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 029-063419
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 167-343705
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungs-strukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI,
Dieser Bericht dient dazu, einerseits Mängel und Defizite aufzudecken und andererseits Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie sich die Beratungsstrukturen entwickeln. Er ist somit eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflegeberatung sowie eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Regelungen zur Pflegeberatung sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 029-063419 (2018-02-08)