Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte und fördert im Rahmen von Projektförderung die Projekte „nexus I – Studienreform 2.0. Mehr Studierende für die internationale Arbeitswelt der Zukunft wissenschaftlich qualifizieren!“ (2010-2014) und „nexus II – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern.“ (2014-2018) bei der Stiftung zur Förderung der Hochschulkonferenz (HRK). Im Mittelpunkt der Projekte steht die Begleitung und Umsetzung der Europäischen Studienreform z. B. in Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung, der Mobilität von Studierenden und der Durchlässigkeit des Systems sowie der Gestaltung von Übergängen. In dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist die Wirkung der beiden nexus-Projekte der HRK zu evaluieren. Ziele der Evaluation sind die Bewertung der Zielerreichung, die Analyse der mit dem Projekt erzielten Wirkungen sowie die Reflexion des Projekterfolgs vor dem Hintergrund des Förderkontextes und der besonderen Rahmenbedingungen der Hochschulen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Referenznummer: 411-44108
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte und fördert im Rahmen von Projektförderung die Projekte „nexus I – Studienreform 2.0. Mehr Studierende für die internationale Arbeitswelt der Zukunft wissenschaftlich qualifizieren!“ (2010-2014) und „nexus II – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern.“ (2014-2018) bei der Stiftung zur Förderung der Hochschulkonferenz (HRK). Im Mittelpunkt der Projekte steht die Begleitung und Umsetzung der Europäischen Studienreform z. B. in Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung, der Mobilität von Studierenden und der Durchlässigkeit des Systems sowie der Gestaltung von Übergängen. In dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist die Wirkung der beiden nexus-Projekte der HRK zu evaluieren. Ziele der Evaluation sind die Bewertung der Zielerreichung, die Analyse der mit dem Projekt erzielten Wirkungen sowie die Reflexion des Projekterfolgs vor dem Hintergrund des Förderkontextes und der besonderen Rahmenbedingungen der Hochschulen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte und fördert im Rahmen von Projektförderung die Projekte „nexus I – Studienreform 2.0. Mehr Studierende für die internationale Arbeitswelt der Zukunft wissenschaftlich qualifizieren!“ (2010-2014) und „nexus II – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern.“ (2014-2018) bei der Stiftung zur Förderung der Hochschulkonferenz (HRK). Im Mittelpunkt der Projekte steht die Begleitung und Umsetzung der Europäischen Studienreform z. B. in Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung, der Mobilität von Studierenden und der Durchlässigkeit des Systems sowie der Gestaltung von Übergängen. In dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist die Wirkung der beiden nexus-Projekte der HRK zu evaluieren. Ziele der Evaluation sind die Bewertung der Zielerreichung, die Analyse der mit dem Projekt erzielten Wirkungen sowie die Reflexion des Projekterfolgs vor dem Hintergrund des Förderkontextes und der besonderen Rahmenbedingungen der Hochschulen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: 4.vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2299-9573228📞
Fax: +49 2299-95783228 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=154224🌏
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern bzw. Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter bzw. Bewerber gesendet. Die Bieter bzw. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter bzw. Bewerber, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern bzw. Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter bzw. Bewerber gesendet. Die Bieter bzw. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter bzw. Bewerber, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“):
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen.
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen.
— Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
— Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI).
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptvorschlags (Skizze) für den Leistungsbereich Methodischer Ansatz, Datensammlung und Datenanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptvorschlags (Skizze) für den Leistungsbereich Befragung von externen Experten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergaben sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergaben sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 228-995783601 📠
Quelle: OJS 2017/S 055-102017 (2017-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte und fördert im Rahmen von Projektförderung die Projekte „nexus I – Studienreform 2.0. Mehr Studierende für die internationale Arbeitswelt der Zukunft wissenschaftlich qualifizieren“ (2010-2014) und „nexus II – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern.“ (2014-2018) bei der Stiftung zur Förderung der Hochschulkonferenz (HRK). Im Mittelpunkt der Projekte steht die Begleitung und Umsetzung der Europäischen Studienreform z. B. in Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung, der Mobilität von Studierenden und der Durchlässigkeit des Systems sowie der Gestaltung von Übergängen. In dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist die Wirkung der beiden nexus-Projekte der HRK zu evaluieren. Ziele der Evaluation sind die Bewertung der Zielerreichung, die Analyse der mit dem Projekt erzielten Wirkungen sowie die Reflexion des Projekterfolgs vor dem Hintergrund des Förderkontextes und der besonderen Rahmenbedingungen der Hochschulen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung förderte und fördert im Rahmen von Projektförderung die Projekte „nexus I – Studienreform 2.0. Mehr Studierende für die internationale Arbeitswelt der Zukunft wissenschaftlich qualifizieren“ (2010-2014) und „nexus II – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern.“ (2014-2018) bei der Stiftung zur Förderung der Hochschulkonferenz (HRK). Im Mittelpunkt der Projekte steht die Begleitung und Umsetzung der Europäischen Studienreform z. B. in Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung, der Mobilität von Studierenden und der Durchlässigkeit des Systems sowie der Gestaltung von Übergängen. In dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist die Wirkung der beiden nexus-Projekte der HRK zu evaluieren. Ziele der Evaluation sind die Bewertung der Zielerreichung, die Analyse der mit dem Projekt erzielten Wirkungen sowie die Reflexion des Projekterfolgs vor dem Hintergrund des Förderkontextes und der besonderen Rahmenbedingungen der Hochschulen.
Gesamtwert des Auftrags: 110049.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergaben sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergaben sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.