1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung:
https://www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter Maßnahme „Fachliche und technische Leistungen im Bereich Microsoft SharePoint und Microsoft Project Server“; Vergabenummer „C-0855-16-O-EU“.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) vorzulegen.
4.) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der Vergabenummer „C-0855-16-O-EU“ per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 SektVO Abs. 3 Nr. 1 vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter
http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Liefer- und Dienstleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.