Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer. Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation). Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3). Zieltermin für die Veröffentlichung: 27.11.2017 Weitere Informationen in II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation).
Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Zieltermin für die Veröffentlichung: 27.11.2017
Weitere Informationen in II.2.4).
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation).
Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Zieltermin für die Veröffentlichung: 27.11.2017
Weitere Informationen in II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die ABau kann eingesehen werden unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation).
Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Grundinstandsetzung von Bestandsgebäuden. Ein projektspezifisches Bedarfsprogramm liegt vor. Nähere Details sind diesem zu entnehmen.
Auszugsweise Beschreibung der baulichen Maßnahmen aus dem Bedarfsprogramm:
„Die hier beschriebenen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich nur auf den Altbau (Baujahr 1937) [Denkmalschutz!] sowie den Altneubau (Baujahr 1963). Die am Standort befindliche MUR [=mobile Unterrichtseinheit], der künftige Sporthallenneubau einschließlich Sozialtrakt (Baujahr 1937) sowie die Außenanlagen des Standortes sind nicht Gegenstand dieses Bedarfsprogramms.
„Die hier beschriebenen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich nur auf den Altbau (Baujahr 1937) [Denkmalschutz!] sowie den Altneubau (Baujahr 1963). Die am Standort befindliche MUR [=mobile Unterrichtseinheit], der künftige Sporthallenneubau einschließlich Sozialtrakt (Baujahr 1937) sowie die Außenanlagen des Standortes sind nicht Gegenstand dieses Bedarfsprogramms.
Der Altbau sowie der Altneubau benötigen eine dringende Sanierung der Dächer, der Fassaden, der Fenster und Eingangstüren. Darüber hinaus sind Anforderungen des Brandschutzes umzusetzen, die fachtechnischen Anlagen zu erneuern sowie sämtliche Räume, Flure und Klassenräume zu sanieren.
Der Altbau sowie der Altneubau benötigen eine dringende Sanierung der Dächer, der Fassaden, der Fenster und Eingangstüren. Darüber hinaus sind Anforderungen des Brandschutzes umzusetzen, die fachtechnischen Anlagen zu erneuern sowie sämtliche Räume, Flure und Klassenräume zu sanieren.
Maßnahmen zur Inklusion/Barrierefreiheit (Personenaufzüge, automatisierte Türen etc.) sind am Standort zu prüfen und hinsichtlich der baufachlichen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit zu bewerten.
Das Schulgebäude bleibt für die Dauer der Baumaßnahme in Betrieb, da keine adäquaten Ausweichgebäude für eine Auslagerung zur Verfügung stehen. Temporäre Teilfreizüge von Klassenräumen sind möglich und müssen rechtzeitig in Abstimmung mit der Schule schulorganisatorisch vorbereitet werden. Gegebenenfalls ist die temporäre Aufstellung von Klassenraumcontainer vorzuhalten und in die Maßnahme mit aufzunehmen. Anzahl und Ausstattung ist abhängig vom jeweils notwendigen Ausweichumfang und den potentiellen Aufstellflächen für Container.“
Das Schulgebäude bleibt für die Dauer der Baumaßnahme in Betrieb, da keine adäquaten Ausweichgebäude für eine Auslagerung zur Verfügung stehen. Temporäre Teilfreizüge von Klassenräumen sind möglich und müssen rechtzeitig in Abstimmung mit der Schule schulorganisatorisch vorbereitet werden. Gegebenenfalls ist die temporäre Aufstellung von Klassenraumcontainer vorzuhalten und in die Maßnahme mit aufzunehmen. Anzahl und Ausstattung ist abhängig vom jeweils notwendigen Ausweichumfang und den potentiellen Aufstellflächen für Container.“
Auszugsweise Beschreibung ausgewählter funktionaler/ organisatorischer Zwangspunkte aus dem Bedarfsprogramm:
„Die Schulgebäude (Altbau, Altneubau, MUR) am Standort der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule lassen gemäß dem für Gymnasien geltenden Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnerisch eine Kapazität von ca. 3,4 Zügen zu. Durch die momentane Anzahl von ca. 650 Schüler/innen (Klassenstufen 7 – 12) im Schuljahr 2017/18 ergibt sich jedoch in der Praxis ein überkapazitärer Betrieb mit ca. 4 Zügen.
„Die Schulgebäude (Altbau, Altneubau, MUR) am Standort der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule lassen gemäß dem für Gymnasien geltenden Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnerisch eine Kapazität von ca. 3,4 Zügen zu. Durch die momentane Anzahl von ca. 650 Schüler/innen (Klassenstufen 7 – 12) im Schuljahr 2017/18 ergibt sich jedoch in der Praxis ein überkapazitärer Betrieb mit ca. 4 Zügen.
Die Anzahl des technischen und nichttechnischen Personals beträgt derzeit zwischen 60 und 65 Personen.
Die sich daraus resultierenden Raum- und Funktionsanforderungen ergeben sich aus dem Musterraum- und Musterausstattungsprogramm der Senatsverwaltung für Bildung-, Jugend und Familie und sind dort zu entnehmen.
Neben den für den Betriebserhalt notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Gebäudeteile muss ggf. der Bedarf an noch fehlenden Raumfunktionen abgedeckt werden bzw. müssen vorhandene Raumfunktionen durch bauliche Maßnahmen qualifiziert werden.
[Das Bedarfsprogramm] ist auf Grundlage einer [...] machbaren Einpassung notwendiger Räume in diesem Bestandsbaukörper unter dem Gesichtspunkt der Funktionsabhängigkeiten und der Wirtschaftlichkeit angepasst worden.“
Gesamtkostenansatz
Altbau (Baujahr 1937): 3 231 000 EUR brutto KG 200-700
Altneubau (Baujahr 1963): 4 608 000 EUR brutto KG 200-700
Für den Altbau (Baujahr 1937) Anrechenbare Kosten geschätzt in EUR netto wie folgt:
KG 300 1.680.000
KG 400 803.000
Für den Altneubau (Baujahr 1963) Anrechenbare Kosten geschätzt in EUR netto wie folgt:
KG 300 2 396 250
KG 400 1 155 000
Hinweise:
1) Die Schätzung der Anrechenbaren Kosten erfolgt auf Basis der Gesamtkostenansätze in netto; Rundung auf volle Hundert. Die angegebenen Werte dienen nur der näherungsweisen Honorarkalkulation; Änderungen zur Stufe 2 des Verfahrens oder später möglich.
1) Die Schätzung der Anrechenbaren Kosten erfolgt auf Basis der Gesamtkostenansätze in netto; Rundung auf volle Hundert. Die angegebenen Werte dienen nur der näherungsweisen Honorarkalkulation; Änderungen zur Stufe 2 des Verfahrens oder später möglich.
2) Wert der Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist jeweils unbekannt, spätestens in der LPH 3 zu ermitteln. In den KG 300 und KG 400 sind jeweils Ansätze für Mitzuverarbeitende Bausubstanz enthalten.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ende = Übergabetermin; Leistungsende orientiert sich an den vertraglichen Verpflichtungen. Genauere Angaben erfolgen in der Angebotsphase oder zur Verhandlung.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 bis LPH 9 nach HOAI 2013 werden optional beauftragt; die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Zusätzliche Informationen:
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, 10318 Berlin, Römerweg 30-32.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Erlaubnis zur Berufsausübung ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Kammereintragung oder gleichwertig.
Das einzusetzende Personal ist zu benennen. Es wird erwartete, dass ein Projektleiter vorgesehen wird. Angaben zu Projektingenieuren und zum vorgesehenen Bauleiter ist möglich.
Der Projektleiter muss ein Diplom oder gleichwertig aus dem Bereich Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder gleichwertig vorweisen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Spezifischer Jahresumsatz im Durchschnitt über die Jahre 2014-2016:
» Berufshaftpflichtversicherung gemäß folgenden Angaben:
Der freiberuflich Tätige muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr (= Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs) mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Der freiberuflich Tätige muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr (= Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs) mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die nachzuweisenden Deckungssummen lauten auf:
2 000 000 EUR für Personenschäden
2 000 000 EUR für sonstige Schäden (=Sach- und Vermögensschäden)
Der Nachweis erfolgt durch Versicherungsurkunde (nicht älter als 12 Monate) oder gleichwertig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzahl Mitarbeiter (planende Ingenieure oder gleichwertig) im Durchschnitt über die Jahre 2014-2016:
» 10 Punkte, sofern 4 Mitarbeiter oder höher
» 8 Punkte, sofern 3 Mitarbeiter
» 5 Punkte, sofern 2 Mitarbeiter
Projektleiter mit Berufserfahrung in Jahren und mit Referenzprojekten:
» 5 Punkte, sofern 5 oder mehr Jahre Berufserfahrung (in den LPH 2 bis 7 nach HOAI)
» 4 Punkte, sofern 4 Jahre Berufserfahrung (in den LPH 2 bis 7 nach HOAI)
» 3 Punkte, sofern 3 Jahre Berufserfahrung (in den LPH 2 bis 7 nach HOAI)
» 5 Punkte, sofern 2 oder mehr Referenzprojekte der Art: Schule, oder Honorarzone III
» 2 Punkte, sofern 1 Referenzprojekt der Art: Schule, oder Honorarzone III
» 2 Punkte, sofern 1 oder mehr Referenzprojekte mit öffentlichem Auftraggeber
Zum Nachweis der Angaben in vorstehenden Personen-Kriterien ist eine Referenzliste mit folgenden Angaben einzureichen:
— Name,
— Projekt,
— Auftraggeber,
— Honorarzone,
— betreute Leistungsphasen (=LPH) und Anlagengruppen (AnlGr) nach HOAI.
Planungsleistungen nach §§ 53 ff. HOAI 2013 im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung über Leistungen in den Honorarzonen II oder III gemäß § 56 Absätze 1, 2 und 3 HOAI 2013. Einzureichen ist eine Referenzliste mit folgenden Angaben:
Planungsleistungen nach §§ 53 ff. HOAI 2013 im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung über Leistungen in den Honorarzonen II oder III gemäß § 56 Absätze 1, 2 und 3 HOAI 2013. Einzureichen ist eine Referenzliste mit folgenden Angaben:
— Projektname,
— Ausführungsort,
— Wert des Auftrags in netto,
— Auftragsbeginn,
— Auftragsende (ggf. voraussichtlich),
— Bauen im Bestand?,
— Bauen im laufenden betrieb?,
— Anzahl bearbeiteter Anlagengruppen (AnlGr)?,
— LPH 2 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 3 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 4 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 5 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 6 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 7 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?,
— LPH 8 im Leistungszeitraum vollständig erbracht?.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage nachstehender Bepunktungstabelle nur unter Berücksichtigung solcher Referenzen, die vorgenannte Bedingungen erfüllen (Honorarzone und Ausführungszeitraum).
» 8 Punkte für 6 oder mehr Referenzen
» 6 Punkte für 4 oder 5 Referenzen
» 4 Punkte für 1 bis 3 Referenzen
Weitere Punkte gemäß nachfolgenden Regeln:
» 1,5 Punkte für jedes Projekt als Schulgebäude oder vergleichbar bis maximal 4,5 Punkte
» 2 Punkte für jedes Projekt mit öffentlichem Auftraggeber bis maximal 4 Punkte
» 0,5 Punkte für jedes Projekt der Honorarzone III bis maximal 1 Punkte
» 0,5 Punkte für jedes Projekt mit Gesamt-Auftragswert größer 180 000 EUR netto bis maximal 2 Punkte
» 1 Punkt für jedes Projekt mit Bauen im Bestand bis maximal 3 Punkte
» 1 Punkt für jedes Projekt mit Bauen im laufenden Betrieb bis maximal 3 Punkte
» 1 Punkt für jedes Projekt mit Anzahl Anlagengruppen (AnlGr) ≥ 5 bis maximal 3 Punkte
» 1 Punkt für jede abgeschlossene LPH 2 bis maximal 3 Punkte
» 1 Punkt für jede abgeschlossene LPH 3 bis maximal 3 Punkte
» 0,5 Punkte für jede abgeschlossene LPH 4 bis maximal 1 Punkte
» 1 Punkt für jede abgeschlossene LPH 5 bis maximal 2 Punkte
» 0,5 Punkt für jede abgeschlossene LPH 6 bis maximal 0,5 Punkte
» 0,5 Punkt für jede abgeschlossene LPH 7 bis maximal 0,5 Punkte
» 1 Punkt für jede abgeschlossene LPH 8 bis maximal 2 Punkte.
Mindeststandards:
» Anzahl Mitarbeiter (planende Ingenieure oder gleichwertig) 2014, 2015, 2016: im Durchschnitt mind. 2
» Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung: Kammereintragung oder gleichwertig
» Diplom oder gleichwertig aus dem Bereich Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder vergleichbar für den Projektleiter
» Mindestanzahl erreichter Punkte aus Kriterien der Nummer III.1.3), dort nur für Planungsleistungen gemäß Referenzliste: 11 Punkte.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach Maßgabe der Eignungskriterien aus III.1)
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Der Auftraggeber wird bei Vorliegen mehrerer Bewerber, die die Eignung in gleicher Weise erfüllen, ein Losverfahren durchführen gemäß § 75 (6) VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, zunächst innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, zunächst innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 224-466044 (2017-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation).
Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Zieltermin für die Veröffentlichung: 27.11.2017.
Weitere Informationen in II.2.4)
Sanierung der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule in Berlin (Gymnasium mit Bildungsschwerpunkt Musik und bildende Künste), Untergliederung in Teilmaßnahmen, Bauen im laufenden Betrieb, Bauen im Bestand, Denkmalschutz, Brandschutz, energetische Sanierung, Sanierung TA, ggf. temporäre Klassenraumcontainer.
Alle Anlagengruppen nach HOAI 2013, jedoch voraussichtlich ohne 3 (Lüftung), 7 (nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation).
Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Zieltermin für die Veröffentlichung: 27.11.2017.
Weitere Informationen in II.2.4)
Gesamtwert des Auftrags: 392 271 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die ABau kann eingesehen werden unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
„Die hier beschriebenen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich nur auf den Altbau (Baujahr 1937) [Denkmalschutz] sowie den Altneubau (Baujahr 1963). Die am Standort befindliche MUR [=mobile Unterrichtseinheit], der künftige Sporthallenneubau einschließlich Sozialtrakt (Baujahr 1937) sowie die Außenanlagen des Standortes sind nicht Gegenstand dieses Bedarfsprogramms.
„Die hier beschriebenen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich nur auf den Altbau (Baujahr 1937) [Denkmalschutz] sowie den Altneubau (Baujahr 1963). Die am Standort befindliche MUR [=mobile Unterrichtseinheit], der künftige Sporthallenneubau einschließlich Sozialtrakt (Baujahr 1937) sowie die Außenanlagen des Standortes sind nicht Gegenstand dieses Bedarfsprogramms.
Das Schulgebäude bleibt für die Dauer der Baumaßnahme in Betrieb, da keine adäquaten Ausweichgebäude für eine Auslagerung zur Verfügung stehen. Temporäre Teilfreizüge von Klassenräumen sind möglich und müssen rechtzeitig in Abstimmung mit der Schule schulorganisatorisch vorbereitet werden. Gegebenenfalls ist die temporäre Aufstellung von Klassenraumcontainer vorzuhalten und in die Maßnahme mit aufzunehmen. Anzahl und Ausstattung ist abhängig vom jeweils notwendigen Ausweichumfang und den potentiellen Aufstellflächen für Container“.
Das Schulgebäude bleibt für die Dauer der Baumaßnahme in Betrieb, da keine adäquaten Ausweichgebäude für eine Auslagerung zur Verfügung stehen. Temporäre Teilfreizüge von Klassenräumen sind möglich und müssen rechtzeitig in Abstimmung mit der Schule schulorganisatorisch vorbereitet werden. Gegebenenfalls ist die temporäre Aufstellung von Klassenraumcontainer vorzuhalten und in die Maßnahme mit aufzunehmen. Anzahl und Ausstattung ist abhängig vom jeweils notwendigen Ausweichumfang und den potentiellen Aufstellflächen für Container“.
Das Bedarfsprogramm] ist auf Grundlage einer [...] machbaren Einpassung notwendiger Räume in diesem Bestandsbaukörper unter dem Gesichtspunkt der Funktionsabhängigkeiten und der Wirtschaftlichkeit angepasst worden“.
Gesamtkostenansatz.
KG 300 1 680 000
KG 400 803 000
1) Die Schätzung der Anrechenbaren Kosten erfolgt auf Basis der Gesamtkostenansätze in netto; Rundung auf volle Hundert. Die angegebenen Werte dienen nur der näherungsweisen Honorarkalkulation; Änderungen zur Stufe 2 des Verfahrens oder später möglich;
1) Die Schätzung der Anrechenbaren Kosten erfolgt auf Basis der Gesamtkostenansätze in netto; Rundung auf volle Hundert. Die angegebenen Werte dienen nur der näherungsweisen Honorarkalkulation; Änderungen zur Stufe 2 des Verfahrens oder später möglich;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-24 📅
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 081-181895 (2018-04-24)