Die nachfolgend aufgeführten und nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung nur von demjenigen Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, dem bzw. der der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) sowie die von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer, innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist (3 bis 5 Werktage) vorzulegen: