Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2.585 abflusslose Gruben und 1.091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m Fäkalien aus Sammelgruben und 2.800 m Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (Jahresmenge 2016).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Referenznummer: WZV/2017-01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2.585 abflusslose Gruben und 1.091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2.585 abflusslose Gruben und 1.091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburgische Seenplatte
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-15 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 134-274664
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich!
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2.585 abflusslose Gruben und 1.091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2.585 abflusslose Gruben und 1.091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Folgende wesentliche Aufgaben sind durch den Auftragnehmer auszuführen:
1. Aufstellen Regelabfuhrplan (Grundlast)
2. Organisation der Regelabfuhr
3. Organisation der Bedarfsabfuhr (Entgegennahme der
Bestellung, Abfuhr)
4. Prüfbare Dokumentation der Fäkalienabfuhr nach
Vorgaben des WZV.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Vertragsverlängerung um ein Jahr vor. Die entsprechende Beauftragung muss spätestens 3 Monate vor Vertragsende erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
17235 Neustrelitz
Einzugsgebiet des WZV Strelitz;
Einleitpunkte:KA Blankensee, Feldberg, Mirow,
Neustrelitz, Wesenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikation oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Gesantumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren
Als Einzelnachweis vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der zu vergebenden Leistungsart, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
— Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungssummen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
— Angaben zur Stationierung des für diesen Auftrag erforderlichen Personals und der notwendigen Technik (max. 100 km im Umkreis des WZV Strelitz)
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
— Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Wasserzweckverband Strelitz, Wilhelm-Stolte-Straße 90, 17235 Neustrelitz.
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich!
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen!
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 100 %
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3 – Kommunikation.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß Paragr. 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 134-274664 (2017-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2 585 abflusslose Gruben und 1 091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2 585 abflusslose Gruben und 1 091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Gesamtwert des Auftrags: 710 648 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2 585 abflusslose Gruben und 1 091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gewährleistung einer werktäglichen Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz und der Transport und die Anlieferung der Fäkalien und des Fäkalschlammes zu vorgegebenen Einleitpunkten. Derzeit sind 2 585 abflusslose Gruben und 1 091 Kleinkläranlagen zu entsorgen (Stand 04/2017). Hieraus resultiert ein Abholvolumen von derzeit jährlich rund 81.400 m
1. Aufstellen Regelabfuhrplan (Grundlast),
2. Organisation der Regelabfuhr,
Bestellung, Abfuhr),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
17235 Neustrelitz,
Einzugsgebiet des WZV Strelitz,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,