Beschreibung der Beschaffung
Die Gustav-Heinemann-Gesamtschule wurde im Jahre 1970 erbaut und als Ganztagsschule konzipiert.
Das heißt, dass sie seit Beginn mit Räumlichkeiten ausgestattet ist, die für einen Ganztagsbetrieb notwendig sind. Für die Schüler gehören hierzu die Freizeitbereiche für verschiedene Jahrgangsgruppen sowie die Mensa mit Kioskbetrieb. Ebenso verfügen die Lehrer über ein ausreichendes Raumangebot.
Der gesamte Schulbetrieb findet in einem einzigen Gebäude statt.
Sporthallen und Schwimmbad liegen auf dem Gelände, ebenso die Stadtteilbibliothek.
Der Gebäudekomplex verfügt über eine Waschbetonfassade unbekannter Beton- und Betonstahlgüte mit sichtbaren Gebäudeschäden.
Es sind Betonabplatzungen sowie freiliegende Bewehrungen sichtbar.
Bedeutend ist, dass vor allen das ausreichende Feuchtigkeitsangebot an den witterungsbeanspruchten Bauteilen zu Rostbildung führt. Bei Korrosionsprozess vergrößert sich der Stahl an der Oberfläche auf sein mehrfaches Volumen. Hierdurch kommt es zu Absprengungen des überdeckenden Betons.
Gemäß eines vorliegenden Gutachtens wurden die Abstandshalter sowie die Plattenbefestigungen in dem eingesehenen Bereich aus Edelstahl hergestellt.
Durch die beschädigten Fassadenplatten besteht eine Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Aus diesem Grund wurden bereits Maßnahmen wie das Anbringen von Schutznetzen, Aufstellen von Zäunen und Entfernung loser Fassadenteile durchgeführt.
Gleichzeitig werden regelmäßige Sichtungen zur Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
Voraussichtlich ist das statische System der Fassade in seinem jetzigen Zustand ausgelastet.
Es muss betrachtet werden ob die Demontage des alten Systems für die Neuerrichtung einer wärmegedämmten Fassade erforderlich ist.
Die bestehenden Fenster im Hauptgebäude sollen erhalten bleiben. Sofern auf Basis der Fassadenplanung technische und wirtschaftliche Gründe eine bauliche Änderung der Fenster erfordern, ist dies im Rahmen des Auftrages zu betrachten.
Ein Schadstoffgutachten für die Fugen und für die Wärmedämmung in der Fassade liegt vor.
Das Schadenbild betrifft die Gesamtschule und die Giebelfassade der Turnhalle. Die Planung einer Interimslösung ist Bestandteil des Planungsauftrages.
Die Fassadenfläche der Waschbetonelemente beträgt ca. 6 300 m.
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen in den Leistungsbildern:
— Objektplanung (hier auch Architektur), Leistungsphasen 1 bis 9 II.1.6)
Es ist zu beachten, dass seitens des erfolgreichen Bieters die Leistungen zunächst vollständig bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 zu bearbeiten sind.
Nach Abschluss der Leistungsphase 2 gehen die Ergebnisse in eine Entscheidungsvorlage ein.
Es wird vorgesehen die erforderliche Leistung stufenweise zu beauftragen.
Die Stufen werden wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: LP 1-2,
— Stufe 2: LP 3-4,
— Stufe 3: LP 5-7,
— Stufe 4: LP 8,
— Stufe 5: LP 9 (optional).
Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes ist durch den Planer eine Interimslösung zu planen.
Diese hierzu erforderliche Leistung wird als besondere Leistung abgefragt.