Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Felssicherung Schreckberg in km 38,7 – 39,4 der Strecke 4111.
17FEI27450
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung: Felssicherung Schreckberg in km 38,7 – 39,4 der Strecke 4111.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mosbach.
Beschreibung der Beschaffung:
“Spritzbeton herstellen: rd. 100 m, Vernagelungen rd. 1 000 m, Verfüllbaustoff: rd. 100 t, Entwässerungsgräben: rd. 700 m, U-Kanäle 40x40 cm: rd. 75 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Spritzbeton herstellen: rd. 100 m, Vernagelungen rd. 1 000 m, Verfüllbaustoff: rd. 100 t, Entwässerungsgräben: rd. 700 m, U-Kanäle 40x40 cm: rd. 75 m, Erdarbeiten für Herstellung der neuen Tiefenentwässerung inkl. Entsorgung rd. 1 000 t, Einbau der der neuen Spül-/Kontrollschächte rd. 15 Stück, Alte Entwässerungsleitungen DN 200 ausbauen und entsorgen rd. 700 m.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 101-202586
Auftragsvergabe
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Titel: Felssicherung Schreckberg in km 38,7 – 39,4 der Strecke 4111
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sachtleben Mining Service GmbH
Postanschrift: Ippichen 5
Postort: Wolfach
Postleitzahl: 77709
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7834867057📞
E-Mail: info@sachtleben-ms.de📧
Fax: +49 78348670599 📠
Region: Ortenaukreis🏙️
URL: http://www.sachtleben-ms.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 147-305044 (2017-08-01)