Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Anlagen, Dienstleistungen, IT
Telefon: +49 892361-4846📞
E-Mail: mueller.manuela@swm.de📧
Fax: +49 892361-704846 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fertigung, Lieferung und Montage von bis zu 300 MVG Rad-Stelen
SV-MMÜ-170823-013”
Produkte/Dienstleistungen: Metallwaren📦
Kurze Beschreibung: Fertigung, Lieferung und Montage von bis zu 300 MVG Rad-Stelen
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umland bis ca. 50 km Enfernung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fertigung, Lieferung und Montage von, bis zu 300 folienbeschrifteten Metall – Stelen mit funkdurchlässigem Stelenkopf und integriertem Solarpaneel für MVG...”
Beschreibung der Beschaffung
Fertigung, Lieferung und Montage von, bis zu 300 folienbeschrifteten Metall – Stelen mit funkdurchlässigem Stelenkopf und integriertem Solarpaneel für MVG Rad Stationen nach vorgegebenem Design, statischer Nachweis. Die Lieferung und Montage erfolgt in München und Umland. Die Ausführung erfolgt nach Einzelabruf. Vorab ist ein Prototyp zu fertigen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 168-346000
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fertigung, Lieferung und Montage von bis zu 300 MVG Rad-Stelen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-10 📅
2️⃣
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 151-347881 (2018-08-07)