Finanzierung der IT-Beschaffungen 2018

Landratsamt Biberach Amt für Information und Kommunikation

Finanzierung der IT-Beschaffungen 2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Referenznummer: LRA_BC_HP-2017-0008
Kurze Beschreibung: Finanzierung der IT-Beschaffungen 2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Biberach Amt für Information und Kommunikation
Postanschrift: Riedlinger Straße 88
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach an der Riss
Kontakt
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
E-Mail: bernhard.lutz@biberach.de 📧
Telefon: +49 735152-6600 📞
Fax: +49 735152-50017 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15eb8bd4ee5-21f67a64e2eb3464 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-28 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 186-381055
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Finanzierung der IT-Beschaffungen 2018; geschätzes Volumen 500 000 EUR bis 700 000 EUR (netto).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.biberach.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15eb8bd4ee5-21f67a64e2eb3464 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz — LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Regelungen wir hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 186-381055 (2017-09-25)