Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Gebiete über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Trier-Saarburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Christian Miercke, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.miercke@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Trier-Saarburg🏙️
URL: http://www.trier-saarburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Gebiete über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 19 062 390 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Westen des Landkreises Trier-Saarburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Trier-Saarburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Dazu zählen die Gemeinden:
Aach Mannebach Taben-Rodt
Ayl Merzkirchen Tawern
Fisch Newel Temmels
Freudenburg Nittel Trassem
Igel Oberbillig Trierweiler
Irsch...”
Beschreibung der Beschaffung
Dazu zählen die Gemeinden:
Aach Mannebach Taben-Rodt
Ayl Merzkirchen Tawern
Fisch Newel Temmels
Freudenburg Nittel Trassem
Igel Oberbillig Trierweiler
Irsch Ockfen Wasserliesch
Kanzem Onsdorf Wawern
Kastel-Staadt Palzem Wellen
Kirf Ralingen Welschbillig
Konz Saarburg Wiltingen
Kordel Schoden Wincheringen
Langsur Serrig Zemmer
Das Los 1 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 6 500-7 000 unterversorgte Adresspunkte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die zusätzlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Osten des Landkreises Trier-Saarburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dazu zählen die Gemeinden:
Baldringen Hockweiler Pellingen
Bekond Holzerath Pluwig
Bescheid Irsch Pölich
Beuren (Hochwald) Kasel Rascheid
Bonerath Kell am...”
Beschreibung der Beschaffung
Dazu zählen die Gemeinden:
Baldringen Hockweiler Pellingen
Bekond Holzerath Pluwig
Bescheid Irsch Pölich
Beuren (Hochwald) Kasel Rascheid
Bonerath Kell am See Reinsfeld
Damflos Kenn Riol
Detzem Klüsserath Riveris
Ensch Korlingen Schillingen
Farschweiler Köwerich Schleich
Fell Lampaden Schömerich
Föhren Leiwen Schöndorf
Franzenheim Longen Schweich
Geisfeld Longuich Sommerau
Greimerath Lorscheid Thomm
Grimburg Mandern Thörnich
Gusenburg Mehring Trittenheim
Gusterath Mertesdorf Vierherrenborn
Gutweiler Morscheid Waldrach
Heddert Naurath (Eifel) Waldweiler
Hentern Naurath (Wald) Wiltingen
Herl Neuhütten Zerf
Hermeskeil Ollmuth Züsch
Hinzenburg Osburg
Hinzert-Pölert Paschel
Das Los 2 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 5 500-6 000 unterversorgte Adresspunkte.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Gesamtgebiet des Landkreises Trier-Saarburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gesamtlos (Los 3) umfasst die in Los 1 sowie in Los 2 ausgewiesenen, unterversorgten Adressen. Das Los 3 besteht mithin aus den Einzellosen 1 und 2.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gesamtlos (Los 3) umfasst die in Los 1 sowie in Los 2 ausgewiesenen, unterversorgten Adressen. Das Los 3 besteht mithin aus den Einzellosen 1 und 2.
Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1 und 2 oder das Gesamtlos (Los 3) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 und 2 als auch des Gesamtloses (Los 3) ist ausgeschlossen.
Die Entscheidung, ob eine Bezuschlagung der Einzellose oder des Gesamtloses erfolgt, bemisst sich alleine anhand der Höhe der ausgewiesenen, erforderlichen Investitionsbeihilfe. Insoweit die Summe der ausgewiesenen Investitionsbeihilfe der Einzellose 1 und 2 geringer ist, als die erforderliche Investitionsbeihilfe für die Erschließung des Gesamtloses (Los 3), erfolgt eine Bezuschlagung der Einzellose an Hand der den Vergabebedingungen jeweils zugrunde gelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 086-167978
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Westen des Landkreises Trier-Saarburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Innogy TelNet GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 449 110 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – Osten des Landkreises Trier-Saarburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 082 085 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 – Gesamtgebiet des Landkreises Trier-Saarburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9 531 195 💰
“Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten...”
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Oktober 2017. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einen der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Trier-Saarburg avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
—Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 242-553195 (2018-12-13)