Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg

Landkreis Trier-Saarburg

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Gebiete über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-02 Auftragsbekanntmachung
2018-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Gebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Trier-Saarburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: c.miercke@heuking.de 📧
Telefon: +49 6997561413 📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung-beginn/704 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 086-167978
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Gebiete über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Bezeichnung des Loses: Los 1 – Westen des Landkreises Trier-Saarburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dazu zählen die Gemeinden:
Aach Mannebach Taben-Rodt
Ayl Merzkirchen Tawern
Fisch Newel Temmels
Freudenburg Nittel Trassem
Igel Oberbillig Trierweiler
Irsch Ockfen Wasserliesch
Kanzem Onsdorf Wawern
Kastel-Staadt Palzem Wellen
Kirf Ralingen Welschbillig
Konz Saarburg Wiltingen
Kordel Schoden Wincheringen
Langsur Serrig Zemmer
Das Los 1 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 6 500 – 7 000 unterversorgte Adresspunkte.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen: Die zusätzlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Osten des Landkreises Trier-Saarburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Baldringen Hockweiler Pellingen
Bekond Holzerath Pluwig
Bescheid Irsch Pölich
Beuren (Hochwald) Kasel Rascheid
Bonerath Kell am See Reinsfeld
Damflos Kenn Riol
Detzem Klüsserath Riveris
Ensch Korlingen Schillingen
Farschweiler Köwerich Schleich
Fell Lampaden Schömerich
Föhren Leiwen Schöndorf
Franzenheim Longen Schweich
Geisfeld Longuich Sommerau
Greimerath Lorscheid Thomm
Grimburg Mandern Thörnich
Gusenburg Mehring Trittenheim
Gusterath Mertesdorf Vierherrenborn
Gutweiler Morscheid Waldrach
Heddert Naurath (Eifel) Waldweiler
Hentern Naurath (Wald) Wiltingen
Herl Neuhütten Zerf
Hermeskeil Ollmuth Züsch
Hinzenburg Osburg
Hinzert-Pölert Paschel
Das Los 2 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 5 500 – 6 000 unterversorgte Adresspunkte.
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Gesamtgebiet des Landkreises Trier-Saarburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Gesamtlos (Los 3) umfasst die in Los 1 sowie in Los 2 ausgewiesenen, unterversorgten Adressen. Das Los 3 besteht mithin aus den Einzellosen 1 und 2.
Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1 und 2 oder das Gesamtlos (Los 3) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 und 2 als auch des Gesamtloses (Los 3) ist ausgeschlossen.
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Die Entscheidung, ob eine Bezuschlagung der Einzellose oder des Gesamtloses erfolgt, bemisst sich alleine anhand der Höhe der ausgewiesenen, erforderlichen Investitionsbeihilfe. Insoweit die Summe der ausgewiesenen Investitionsbeihilfe der Einzellose 1 und 2 geringer ist, als die erforderliche Investitionsbeihilfe für die Erschließung des Gesamtloses (Los 3), erfolgt eine Bezuschlagung der Einzellose an Hand der den Vergabebedingungen jeweils zugrunde gelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Trier-Saarburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Firma die Bestimmungen des Landestariftreuegesetz („LTTG“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben;
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— Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert;
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind;
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— Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Der Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen;
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— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr.4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
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— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr.4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
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— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) analog § 36 Abs. 1 VgV erforderlich. Der Anteil der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) analog § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Trier-Saarburg vergleichbaren Referenzen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Christian Miercke, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung-beginn/704 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, kein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
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Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Oktober 2017. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einen der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Trier-Saarburg avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 086-167978 (2017-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 19 062 390 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 242-553195
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 086-167978
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 6 500-7 000 unterversorgte Adresspunkte.
Das Los 2 umfasst nach derzeitigem Planungsstand ca. 5 500-6 000 unterversorgte Adresspunkte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Trier-Saarburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-17 📅
Name: Innogy TelNet GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 449 110 EUR 💰
3 082 085 EUR 💰
9 531 195 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg“
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Mehr anzeigen
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
—Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 242-553195 (2018-12-13)