Flockungshilfsmittel für KA MG-Neuwerk

Niersverband Viersen

Lieferung von Flockungshilfsmitteln zur Schlammbehandlung auf der KA Mönchengladbach-Neuwerk.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-14 Auftragsbekanntmachung
2017-08-18 Ergänzende Angaben
2017-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flockungsmittel
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flockungshilfsmitteln zur Schlammbehandlung auf der KA Mönchengladbach-Neuwerk.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flockungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Flockungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-318 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96828249 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 157-325090
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: FHM für Schlammentwässerung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: 600 t pulverförmiges Flockungshilfsmittel zur Schlammentwässerung für 48 Monate.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: FHM für Schlammeindickung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 160 t flüssiges Flockungshilfsmittel zur Schlammeindickung für 48 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KA Mönchengladbach-Neuwerk.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Mitglied bei der Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ab¬füh-rung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung für Kläranlagen der Größenklasse 5 (größer 100 000 EW) in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene (technische) Personal.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Jahreskosten
Gewichtung der Kosten: 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Kloß
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96828249 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S.1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 157-325090 (2017-08-14)
Ergänzende Angaben (2017-08-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 160-330319
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 157-325090
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2017/S 160-330319 (2017-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Kontakt
Telefon: +49 21623704318 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 240-499161
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabe-Nr. 100.046
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KA Mönchengladbach-Neuwerk

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Jahreskosten (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-08 📅
Name: Kemira Chemicals Germany GmbH
Postanschrift: Unterschweinstiege 2-14
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Brenntag GmbH
Postanschrift: Messeallee 11
Postort: Essen
Postleitzahl: 45131
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Kloß

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S.1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 240-499161 (2017-12-11)