Folgenabschätzung zu den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der Sektorziele für 2030 des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2050 beschlossen, die vereinbarten Sektorziele einer Folgenabschätzung zu unterziehen, deren Ergebnis in 2018 mit den Sozialpartnern diskutiert werden soll und eine Anpassung der Sektorziele ermöglicht. Ebenfalls für 2018 ist ein Maßnahmenprogramm der Bundesregierung vorgesehen, mit dem die Sektorziele und insgesamt das Klimaschutzziel für 2030 mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden soll. Ein entsprechendes Vorhaben zur Erarbeitung der Folgenabschätzung zu den Sektorzielen ist somit zentrale Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und insbesondere für die Erreichung des mittelfristigen Minderungsziels der Bundesregierung für 2030. Mit dem Vorhaben soll eine Bewertung der möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten Sektorziele für 2030 erarbeitet werden. Der Auftrag umfasst 5 Arbeitspakete und optionale Anforderungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsfolgenabschätzung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2050 beschlossen, die vereinbarten Sektorziele einer Folgenabschätzung zu unterziehen, deren Ergebnis in 2018 mit den Sozialpartnern diskutiert werden soll und eine Anpassung der Sektorziele ermöglicht. Ebenfalls für 2018 ist ein Maßnahmenprogramm der Bundesregierung vorgesehen, mit dem die Sektorziele und insgesamt das Klimaschutzziel für 2030 mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden soll. Ein entsprechendes Vorhaben zur Erarbeitung der Folgenabschätzung zu den Sektorzielen ist somit zentrale Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und insbesondere für die Erreichung des mittelfristigen Minderungsziels der Bundesregierung für 2030. Mit dem Vorhaben soll eine Bewertung der möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten Sektorziele für 2030 erarbeitet werden. Der Auftrag umfasst 5 Arbeitspakete und optionale Anforderungen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2050 beschlossen, die vereinbarten Sektorziele einer Folgenabschätzung zu unterziehen, deren Ergebnis in 2018 mit den Sozialpartnern diskutiert werden soll und eine Anpassung der Sektorziele ermöglicht. Ebenfalls für 2018 ist ein Maßnahmenprogramm der Bundesregierung vorgesehen, mit dem die Sektorziele und insgesamt das Klimaschutzziel für 2030 mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden soll. Ein entsprechendes Vorhaben zur Erarbeitung der Folgenabschätzung zu den Sektorzielen ist somit zentrale Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und insbesondere für die Erreichung des mittelfristigen Minderungsziels der Bundesregierung für 2030. Mit dem Vorhaben soll eine Bewertung der möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten Sektorziele für 2030 erarbeitet werden. Der Auftrag umfasst 5 Arbeitspakete und optionale Anforderungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftsfolgenabschätzung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung in Umweltfragen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: n.rupprecht@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21971935🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-265933
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Vorhaben soll eine Bewertung der möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten Sektorziele für 2030 erarbeitet werden. Dazu soll für jeden Sektor untersucht werden, welche Entwicklungen zur Erreichung der Sektorziele grundsätzlich notwendig sind. Auf Basis plausibler Annahmen zur Entwicklung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen sollen deren Folgewirkungen – so weit wie möglich quantitativ- fachlich bewertet werden. Bei der Betrachtung der einzelnen Sektoren ist auf Konsistenz mit den Aussagen des Klimaschutzplans zu Meilensteinen und Pfaden bis 2030 zu achten sowie auf die Vereinbarkeit der unterstellten Entwicklungen mit den klimapolitischen Langfristzielen der Bundesregierung und Leitbildern des Klimaschutzplans 2050. Darüber hinaus sollten die Entwicklungspfade im Einklang mit relevanten sonstigen Zielen und Strategien der Bundesregierung stehen.Der Auftrag umfasst fünf Arbeitspakte (AP):
Mit dem Vorhaben soll eine Bewertung der möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten Sektorziele für 2030 erarbeitet werden. Dazu soll für jeden Sektor untersucht werden, welche Entwicklungen zur Erreichung der Sektorziele grundsätzlich notwendig sind. Auf Basis plausibler Annahmen zur Entwicklung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen sollen deren Folgewirkungen – so weit wie möglich quantitativ- fachlich bewertet werden. Bei der Betrachtung der einzelnen Sektoren ist auf Konsistenz mit den Aussagen des Klimaschutzplans zu Meilensteinen und Pfaden bis 2030 zu achten sowie auf die Vereinbarkeit der unterstellten Entwicklungen mit den klimapolitischen Langfristzielen der Bundesregierung und Leitbildern des Klimaschutzplans 2050. Darüber hinaus sollten die Entwicklungspfade im Einklang mit relevanten sonstigen Zielen und Strategien der Bundesregierung stehen.Der Auftrag umfasst fünf Arbeitspakte (AP):
AP1: Ausarbeitung einer plausiblen Referenzentwicklung AP2: Ableitung von möglichen Pfaden zur Erreichung der Sektorziele für 2030 des KSP 2050 AP3: Erarbeitung der Folgenabschätzung AP4: Aufbereitung der Ergebnisse der Folgenabschätzung für die Kommunikation und Unterstützung des BMUB durch Präsentationen AP5: Anfertigung zusätzlicher Analysen, die sich aus dem Dialog zu den Ergebnissen ergeben, einschließlich Vorschläge für flankierende Maßnahmen Zusätzlich sind 3 Optionen im Auftrag zu berücksichtigen: im AP 1 (2 Optionen) und im Punkt V.1. der Leistungsbeschreibung.
AP1: Ausarbeitung einer plausiblen Referenzentwicklung AP2: Ableitung von möglichen Pfaden zur Erreichung der Sektorziele für 2030 des KSP 2050 AP3: Erarbeitung der Folgenabschätzung AP4: Aufbereitung der Ergebnisse der Folgenabschätzung für die Kommunikation und Unterstützung des BMUB durch Präsentationen AP5: Anfertigung zusätzlicher Analysen, die sich aus dem Dialog zu den Ergebnissen ergeben, einschließlich Vorschläge für flankierende Maßnahmen Zusätzlich sind 3 Optionen im Auftrag zu berücksichtigen: im AP 1 (2 Optionen) und im Punkt V.1. der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 13 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung:
Punkt V.I, Option 3 beschriebene optionale Leistung „weitere Termine“ jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Zusätzliche Informationen: Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.) – Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) – Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.) – Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) – Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Sehr gute Kenntnisse der deutschen Klimapolitik 2. Fundierte fachliche Kompetenz für die Treibhausgasbilanzierung der einzelnen Sektoren (innerhalb und außerhalb des Energiebereichs),
3. Fundierte fachliche Kompetenz auf dem Gebiet der Modellierung im Bereich Klimaschutz 4. Erfahrungen im Bereich der prognose- und szenarienbasierten Zukunftsforschung, insb. auch zu Kosten und Nutzen klimapolitischer Strategien,
5. Fähigkeiten im Bereich der ökonomischen Modellierung 6. Fähigkeiten der Analyse ökologischer, sozialer und ökonomischer Folgewirkungen politischer Entscheidungen 7. Nachweis der fachlichen Vernetzung, um die notwendigen Informationen zu allen treibhausgasrelevanten Sektoren einbeziehen und verifizieren zu können,
5. Fähigkeiten im Bereich der ökonomischen Modellierung 6. Fähigkeiten der Analyse ökologischer, sozialer und ökonomischer Folgewirkungen politischer Entscheidungen 7. Nachweis der fachlichen Vernetzung, um die notwendigen Informationen zu allen treibhausgasrelevanten Sektoren einbeziehen und verifizieren zu können,
8. Eigenerklärung, dass das Kernteam über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt Es sind zu den Punkten 1. bis 7. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
8. Eigenerklärung, dass das Kernteam über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt Es sind zu den Punkten 1. bis 7. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Projektbezeichnung; Projektlaufzeit; Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes; Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt); Angabe des Auftraggebers.
Projektbezeichnung; Projektlaufzeit; Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes; Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt); Angabe des Auftraggebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E21971935 (http://www.subreport.de/ E21971935) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E21971935 ein (http://www.subreport.de/ E21971935). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2017 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E21971935 (http://www.subreport.de/ E21971935) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E21971935 ein (http://www.subreport.de/ E21971935). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 3.8.2017 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.