Forschungsinformationssystem (FIS) für die MLU

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, IT-Servicezentrum

Forschungsinformationssystem (FIS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme
Referenznummer: 03/17
Kurze Beschreibung: Forschungsinformationssystem (FIS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, IT-Servicezentrum
Postanschrift: Kurt-Mothes-Straße 1
Postleitzahl: 06120
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-halle.de 🌏
E-Mail: kerstin.koch@itz.uni-halle.de 📧
Telefon: +49 3455521812 📞
Fax: +49 3455527509 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-21 📅
Datum des Beginns: 2018-02-27 📅
Datum des Endes: 2021-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 203-417837
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Beschaffung umfasst die Überlassung der FIS-Software gegen Einmalzahlung inklusive der Installation und Inbetriebnahme, die Schulungen im Rahmen des Einführungskonzeptes sowie den Support. Dies beinhaltet die in der technischen Leistungsbeschreibung enthaltenen Muss-Kriterien sowie die vom Bieter angebotenen Leistungseigenschaften. Dabei hat das FIS allgemein eine zeitnahe Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation relevanter Forschungsinformationen durch eine IT-gestützte hochschulweite Harmonisierung und Zusammenführung der dezentralen Informationsbestände zu ermöglichen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 358 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, IT-Servicezentrum, Kurt-Mothes-Straße 1, 06120 Halle (Saale).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verlangt der Auftraggeber einen der folgenden Nachweise:
* Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Vergabestelle Sachsen-Anhalt (www.vergabe-sachsen-anhalt.de),
* Bescheinigung einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle bzw. DIHK PQ- VOL (www.pq-vol.de)
* oder einen der beiden folgenden Einzelnachweise:
a) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder
b) Handelsregisterauszug in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht verlangt der Auftraggeber folgende Nachweise:
* Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz 500 000 EUR exklusive Umsatzsteuer) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre oder für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht (Anlage 03/17_11 Formblatt Umsatzangaben),
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* Erklärung über den Umsatz der Gegenstand der Vergabe ist bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre oder für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht (Anlage 03/17_11 Formblatt Umsatzangaben),
Informationen über die Bilanzen der Bieter (Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist) oder entsprechende Bankerklärungen (Bonitätsauskunft),
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* Erklärung des Bieters, dass er über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (Anlage 03/17_12 Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
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* Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen belegen (§ 45 Absatz 5 VgV).
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Mindeststandards: Mindestjahresumsatz 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche fachliche und technische Leistungsfähigkeit aufweisen.
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber folgende Nachweise:
Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Ansprechpartner und der Telefonnummer.
Mindeststandards:
Der Bieter hat mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen nachzuweisen, welche eine Mindestauftragssumme von 150 000 EUR (exklusive Umsatzsteuer) aufweisen müssen. Überdies müssen diese Referenzen für Forschungs- oder Bildungseinrichtungen mit einer der MLU vergleichbaren Disziplinenbreite erbracht worden sein. Sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben (Anlage 03/17_13 Formblatt Referenzobjekte).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe der Eigenerklärungen und Akzeptanz der Vertragsbedingungen nach dem Gesetz über die Vergabeöffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: IT-Servicezentrum (ITZ)
Internetadresse: www.uni-halle.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Stabsstelle für Hochschulplanung und Informationsmanagement
Postanschrift: Universitätsplatz 10
Postleitzahl: 06108
Kontaktperson: Dr. Roswitha M. Csuk
Telefon: +49 3455521370 📞
E-Mail: roswitha.csuk@rektorat.uni-halle.de 📧
Fax: +49 3455527079 📠
Land: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist insbesondere unzulässig, wenn:
nach Abs. 3 Nr. 1 ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde und nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde
oder
nach Abs. 3 Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 203-417837 (2017-10-18)