Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können. Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4) Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerfassungssystem
Referenznummer: 16-02806-1.2.1
Kurze Beschreibung:
Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können.
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4)
Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können.
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4)
Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerfassungssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenerfassungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Einladung der zugelassenen Bewerber zu den Verhandlungen wird kurzfristig erfolgen. Die Verhandlungen sollen möglichst im Zeitraum vom 9.1.2018 bis 11.1.2018 in Magdeburg stattfinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können.
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4)
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4)
Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
— Fortführung des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt in mindestens gleicher Qaulität und Detailgenauigkeit;
— Differenzierte Darstellung der Breitband-Verfügbarkeit in unterschiedlichen Verfügbarkeitsklassen, den gängigen Technologiegruppen (kabelgebunden, drahtlos, separate Darstellung von LTE) sowie bezogen auf den Anteil der Haushalte;
— Bereitstellung von themenspezifischen Karten, Auswertungen und Analysen für Breitbandprojekte nach Bedarf;
— Serverhosting, Administration, Betrieb mit Instandhaltung, Hotline, Daten-Updates (für Cluster und Tabellen);
— Integration von neuen Funktionen in den Breitbandatlas des Landes bzw. den „internen“ Breitbandatlas (z. B. Anbindung von Schulen);
— Sicherstellung der effizienten und effektiven Umsetzung des NGA-Breitbandausbaus durch Darstellung von wirtschaftlichen Ausbaukonzepten anhand der vorhandenen und zu fördernden Infrastruktur, Erzielen größtmöglicher Synergieeffekte;
— Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs unter den potentiellen Netzbetreibern durch Dokumentation der Infrastrukturen;
— Erfüllung der Verpflichtung zur Dokumentation des geförderten Breitbandausbaus im Sinne der EU-Breitband-Leitlinien;
— Schaffung von regionalen (landkreisweiten) Einsichten in den Breitband- und Infrastrukturatlas zur Erfassung von lokalen Infrastrukturen, einschließlich Umsetzung eines zu entwickelnden Berechtigungskonzepts;
— Durchführung von Schulungen zur Nutzung der Systeme, Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung;
— Entwicklung der Abfrage-, Analyse- und Darstellungswerkzeuge gem. Artikel 4 (Transparenz in Bezug auf physische Infrastrukturen) der europäischen Kostensenkungsrichtlinie: breitbandrelevante alternative Infrastrukturelemente der öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Gas, Strom, Schiene, Straße, Wasserstraße);
— Entwicklung der Abfrage-, Analyse- und Darstellungswerkzeuge gem. Artikel 4 (Transparenz in Bezug auf physische Infrastrukturen) der europäischen Kostensenkungsrichtlinie: breitbandrelevante alternative Infrastrukturelemente der öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Gas, Strom, Schiene, Straße, Wasserstraße);
— Mitwirkung an Konzipierung und Modellierung einer Schnittstelle zum zentralen Geodatenknoten des Landes Sachsen-Anhalt (Vorbereitung Geodatenaustausch);
— Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Ausbaufortschritts (Ex-Ante) auf dem Breitbandportal Sachsen-Anhalt www.breitband.sachsen-anhalt.de und somit Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (hier: EFRE und ELER) in der Bevölkerung.
— Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Ausbaufortschritts (Ex-Ante) auf dem Breitbandportal Sachsen-Anhalt www.breitband.sachsen-anhalt.de und somit Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (hier: EFRE und ELER) in der Bevölkerung.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel verlängert werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB.
2. Erklärung des Bewerbers zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes), Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes) und zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
2. Erklärung des Bewerbers zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes), Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes) und zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben.
3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikationen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Diplom-Ingenieur“, „Master“ oder „Bachelor“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
3. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikationen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Diplom-Ingenieur“, „Master“ oder „Bachelor“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
4. Angabe von Referenzprojekten geodatenbasierter Systeme hinsichtlich des Breitbandausbaus und der Breitbandversorgung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-22 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodische Vorgehensweise bei der Weiterentwicklung des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik der Datenbeschaffung, -kategorisierung, -auswertung und -dastellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 50
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen.
Quelle: OJS 2017/S 206-425649 (2017-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können.
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4).
Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
Der Breitbandatlas ist ein öffentliches Instrument, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt über die Breitbandverfügbarkeiten je Orts- bzw. Stadtteil sowie über die Netzbetreiber vor Ort informieren können.
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4).
Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, die bisherigen Funktionalitäten des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt (siehe www.breitband.sachsen-anhalt.de) in mindestens gleicher Qualität und Detailgenauigkeit fortzuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 150 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4).
Darüber hinaus ist er ein internes Instrument für einen begrenzten Nutzerkreis in Sachsen-Anhalt. Mit dem „internen“ Breitbandatlas werden u. a. die Ergebnisse geförderter Projekte geodatenbasiert dokumentiert, Telekommunikations-Infrastrukturen eingearbeitet und die Konzeption und Planung von Breitbandprojekten ermöglicht. (Details siehe II.2.4).
— Fortführung des Breitbandatlasses Sachsen-Anhalt in mindestens gleicher Qaulität und Detailgenauigkeit,
— Differenzierte Darstellung der Breitband-Verfügbarkeit in unterschiedlichen Verfügbarkeitsklassen, den gängigen Technologiegruppen (kabelgebunden, drahtlos, separate Darstellung von LTE) sowie bezogen auf den Anteil der Haushalte,
— Bereitstellung von themenspezifischen Karten, Auswertungen und Analysen für Breitbandprojekte nach Bedarf,
— Serverhosting, Administration, Betrieb mit Instandhaltung, Hotline, Daten-Updates (für Cluster und Tabellen),
— Integration von neuen Funktionen in den Breitbandatlas des Landes bzw. den „internen“ Breitbandatlas (z. B. Anbindung von Schulen),
— Sicherstellung der effizienten und effektiven Umsetzung des NGA-Breitbandausbaus durch Darstellung von wirtschaftlichen Ausbaukonzepten anhand der vorhandenen und zu fördernden Infrastruktur, Erzielen größtmöglicher Synergieeffekte,
— Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs unter den potentiellen Netzbetreibern durch Dokumentation der Infrastrukturen,
— Erfüllung der Verpflichtung zur Dokumentation des geförderten Breitbandausbaus im Sinne der EU-Breitband-Leitlinien,
— Schaffung von regionalen (landkreisweiten) Einsichten in den Breitband- und Infrastrukturatlas zur Erfassung von lokalen Infrastrukturen, einschließlich Umsetzung eines zu entwickelnden Berechtigungskonzepts,
— Durchführung von Schulungen zur Nutzung der Systeme, Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung,
— Entwicklung der Abfrage-, Analyse- und Darstellungswerkzeuge gem. Artikel 4 (Transparenz in Bezug auf physische Infrastrukturen) der europäischen Kostensenkungsrichtlinie: breitbandrelevante alternative Infrastrukturelemente der öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z.B. Gas, Strom, Schiene, Straße, Wasserstraße),
— Entwicklung der Abfrage-, Analyse- und Darstellungswerkzeuge gem. Artikel 4 (Transparenz in Bezug auf physische Infrastrukturen) der europäischen Kostensenkungsrichtlinie: breitbandrelevante alternative Infrastrukturelemente der öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z.B. Gas, Strom, Schiene, Straße, Wasserstraße),
— Mitwirkung an Konzipierung und Modellierung einer Schnittstelle zum zentralen Geodatenknoten des Landes Sachsen-Anhalt (Vorbereitung Geodatenaustausch),
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Digitale Strategie, Breitbandversorgung, Post und Telekommunikation Zu Händen von: Frau Sandra Beichert
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.