Fortführung und konzeptionelle Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Auftrag zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-26 Auftragsbekanntmachung
2018-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Auftrag zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 22136734267 📞
Fax: +49 22136734664 📠
URL der Dokumente: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-30 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 102-204206
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. — Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. — Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. — Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden — Fragen können bis zum 17.6.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht — Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift) — Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen — Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen — Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet. — Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. — Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. — Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Informations- und Öffentlichkeitskampagne ist es, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen deutschlandweit als Standard-Angebot weiter bekannt zu machen, nach Möglichkeit so bekannt wie zum Beispiel die Telefonseelsorge.
Unser wichtiges Anliegen ist es, noch mehr Frauen als bisher mit dem Angebot zu erreichen und damit auch die Zahl der Beratungskontakte deutlich zu erhöhen. Untersuchungen haben gezeigt, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, aber nur 20 Prozent den Weg zu Beratung und Unterstützung finden. Das Hilfetelefon soll hier eine Lücke im bundesweiten Frauenunterstützungssystem schließen. Damit gemeint sind Organisationen, Zusammenschlüsse, Vernetzungsstellen und bundesweite Einrichtungen, die eine koordinierende und Opfer von Gewalt unterstützende Tätigkeiten ausüben (wie z. B. die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser oder die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen). Es bietet Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung und Beratung und ebnet ihnen so auch den Weg zu den Beratungsstellen vor Ort.
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Insgesamt handelt es sich bei der Kampagne um eine reine Informations- und Werbekampagne für das Hilfetelefon und nicht um eine Aufklärungskampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen in Deutschland!
Für die Realisierung des übergeordneten Ziels (Steigerung der allgemeinen Bekanntheit des Hilfetelefons und damit verbunden die Steigerung der Inanspruchnahme) sollen unter anderem folgende Teilziele erreicht werden. Dabei ist maßgeblich, dass das bestehende Kampagnendesign nach fünf Jahren durch eine neue kreative Leitlinie abgelöst werden soll. Das schließt selbstverständlich mit ein, dass die neue strategische Ausrichtung an bewährte Maßnahmen der bisherigen Kampagne anknüpft.
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Die Angebote des Hilfetelefons sind bundesweit und in allen Bevölkerungsschichten und allen Altersgruppen (> 18 Jahren) bekannt. Das Hilfetelefon wird flächendeckend genutzt, auch von Menschen in kleineren Städten und in ländlichen Regionen.
Die Informations- und Öffentlichkeitskampagne trägt zum Empowerment von gewaltbetroffenen Frauen bei, knüpft an ihre Ressourcen an und macht diese sichtbar.
Das Leistungsspektrum des Hilfetelefons ist umfassend kommuniziert; insbesondere sind die Merkmale „Online-Beratung“ und „Beratung zu allen Gewaltformen“ bekannt.
Auch Frauen im Kontext von Flucht und Migration sowie Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen kennen und nutzen das Angebot.
Das soziale Umfeld der gewaltbetroffenen Frauen und relevante Fachkräfte werden stärker als bisher angesprochen. Dabei werden Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte sowohl als direkte Ratsuchende (Unterstützende von gewaltbetroffenen Frauen) adressiert als auch als Multiplikator/-innen für die Bekanntmachung des Hilfetelefons.
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Das Hilfetelefon verfügt über starke Kooperationspartner/-innen, die dauerhaft dabei unterstützen, das Angebot noch bekannter zu machen.
Die Ansprache der verschiedenen Teilöffentlichkeiten erfolgt zielgruppenspezifisch und ist dadurch besonders effektiv.
Die Presse- und Medienlandschaft nimmt das Hilfetelefon als zentrale Einrichtung im bundesweiten Frauenunterstützungssystems wahr, weist in der Berichterstattung auf das Beratungsangebot hin und berichtet zu gegebenen Anlässen, auch über die üblichen Gedenk- und Jahrestage hinaus.
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Mit der Kampagne werden lang anhaltende Effekte erzielt. Die Nachhaltigkeit der einzelnen Maßnahmen und Bausteine ist durch entsprechende Angaben belegt.
Beschreibung der Verlängerungen: Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen: Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Person(en),
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB (Die Eigenerklärungen sind vorformuliert den Vergabeunterlagen zum Download beigefügt). Der Bewerber/ Die Bewerberin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Zusicherung, dass die Präsentation auch aktiv von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden.
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit Einreichung dieser Referenzen erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin damit einverstanden, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit den Referenzgebern in Kontakt tritt.
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f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
g) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden.
h) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt.
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i) Erfüllungsort ist Köln. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
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j) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV).
k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Social Marketing und bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Internet und Online Marketing.
m) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Landesbehörden oder sozialen Institutionen, NGOs.
n) Erfahrungen in der Entwicklung und dem projektbezogenen Einsatz kampagnenbasierter und zielgruppenspezifischer Informations- und Kommunikationsstrategien.
o) Nachweis von Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Erfahrungen mit bundesweiten Kampagnen, mit Entwicklung von Logos, Flyern, Broschüren.
p) Nachweis von Erfahrungen im Handling von Mediabudgets für bundesweite Kampagnen.
q) Nachweis von Erfahrungen in der zuverlässigen, schnellen, mediengerechten und grafisch ansprechenden Aufbereitung und Darstellung von Wissen, Fakten und Statistiken.
r) Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von Instrumenten zur Evaluation von Kampagnenwirkungen einschließlich der Verwendung belastbarer Kennzahlen.
s) Nachweis eines fundierten und belastbaren Netzwerkes hinsichtlich PR- / Agenturen und Journalisten.
t) Kenntnisse und Erfahrungen Nachweis über Grundlagen des Projektmanagements sowie der Instrumente, die für die Steuerung von Terminen, Kosten, Inhalt und Umfang der Kampagnenelemente notwendig sind.
u) Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau von Medienkooperationen, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe.
v) Nachweis von Erfahrungen in der Akquise von Sponsoren und weiteren Partnerschaften und Unterstützern aus Politik und Gesellschaft.
w) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler und/oder tabuisierter Themen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Internetadresse: www.bafza.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
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— Fragen können bis zum 17.6.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
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— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen
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— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
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— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
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Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Quelle: OJS 2017/S 102-204206 (2017-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 056-124479
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 102-204206
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet, — der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich, — es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist, — ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden, — Fragen können bis zum 17.6.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht, — der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift), — Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, — Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, — der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen, — maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet, — Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden, — die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss, — mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Realisierung des übergeordneten Ziels (Steigerung der allgemeinen Bekanntheit des Hilfetelefons und damit verbunden die Steigerung der Inanspruchnahme) sollen unter anderem folgende Teilziele erreicht werden. Dabei ist maßgeblich, dass das bestehende Kampagnendesign nach 5 Jahren durch eine neue kreative Leitlinie abgelöst werden soll. Das schließt selbstverständlich mit ein, dass die neue strategische Ausrichtung an bewährte Maßnahmen der bisherigen Kampagne anknüpft.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 720
Gewichtung des Preises: 180

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-07 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
— der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
— es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
— ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
Mehr anzeigen
— Fragen können bis zum 17.6.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
Mehr anzeigen
— der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabehaften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.1.1 und III.1.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
Mehr anzeigen
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA Hilfetelefon“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
Mehr anzeigen
— der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet,
Mehr anzeigen
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 056-124479 (2018-03-19)