In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. Im Bereich Nördlicher Oberrhein sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um zu bearbeitende HWGK-Gewässer mit einer Strecke von ca. 166 km. Hinzu kommen ca. 52 km Gewässer die in der Hydraulik berücksichtigt werden müssen (aufgrund von aus anderen Gewässern ausgebordetem und dort abfließendem Wasser) sowie ca. 10 km Gewässer die eventuell berücksichtigt werden müssen. Die Berechnungen haben mit Hydro_AS-2D zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. Im Bereich Nördlicher Oberrhein sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um zu bearbeitende HWGK-Gewässer mit einer Strecke von ca. 166 km. Hinzu kommen ca. 52 km Gewässer die in der Hydraulik berücksichtigt werden müssen (aufgrund von aus anderen Gewässern ausgebordetem und dort abfließendem Wasser) sowie ca. 10 km Gewässer die eventuell berücksichtigt werden müssen. Die Berechnungen haben mit Hydro_AS-2D zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. Im Bereich Nördlicher Oberrhein sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um zu bearbeitende HWGK-Gewässer mit einer Strecke von ca. 166 km. Hinzu kommen ca. 52 km Gewässer die in der Hydraulik berücksichtigt werden müssen (aufgrund von aus anderen Gewässern ausgebordetem und dort abfließendem Wasser) sowie ca. 10 km Gewässer die eventuell berücksichtigt werden müssen. Die Berechnungen haben mit Hydro_AS-2D zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-stuttgart.de🌏
E-Mail: christoph.sommer@rps.bwl.de📧
Telefon: +49 711904-15317📞
Fax: +49 711904-15091 📠
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes HWGK waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Dr. Ludwig (Karlsruhe) – nicht mehr existent,
— Aquantec (Karlsruhe),
— Wald+Corbe (Hügelsheim),
— Herzog+Partner (Wörth).
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros / ergebnisse der hwgk werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes HWGK waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Dr. Ludwig (Karlsruhe) – nicht mehr existent,
— Aquantec (Karlsruhe),
— Wald+Corbe (Hügelsheim),
— Herzog+Partner (Wörth).
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros / ergebnisse der hwgk werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsgebiet Nördlicher Oberrhein
Beschreibung des Vorgehens:
— Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten sowie Prüfung der Vermessungsdaten und der hydrologischen Grundlagen,
— Das seitens des Auftraggebers auf Basis der Laserscan-Daten (aus Befliegung 2015/2016) zur Verfügung gestellte Gewässerschlauch-Höhenmodell wird überprüft und ggf. um nicht enthaltene Geländestrukturen verfeinert. Anschließend erfolgt die Aufbereitung des Höhenmodells für die Erstellung der hydraulischen Modelle,
— Das seitens des Auftraggebers auf Basis der Laserscan-Daten (aus Befliegung 2015/2016) zur Verfügung gestellte Gewässerschlauch-Höhenmodell wird überprüft und ggf. um nicht enthaltene Geländestrukturen verfeinert. Anschließend erfolgt die Aufbereitung des Höhenmodells für die Erstellung der hydraulischen Modelle,
— Es sind auf einer Länge von ca. 228 km hydraulische 2-D-Modelle mit dem Berechnungsprogramm Hydro_AS-2D aufzustellen. Hiervon sind zu bearbeitende HWGK-Gewässer auf einer Strecke von ca. 166 km. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern (z.B. Bauwerke, Ausleitungen und Gräben) sind zu berücksichtigen. Durch von aus HWGK-Gewässern ausgebordetem und dort in anderen Gewässersystemen abfließendes Wasser voraussichtlich 62 km Gewäseer zusätzlich zu berücksichtigen,
— Es sind auf einer Länge von ca. 228 km hydraulische 2-D-Modelle mit dem Berechnungsprogramm Hydro_AS-2D aufzustellen. Hiervon sind zu bearbeitende HWGK-Gewässer auf einer Strecke von ca. 166 km. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern (z.B. Bauwerke, Ausleitungen und Gräben) sind zu berücksichtigen. Durch von aus HWGK-Gewässern ausgebordetem und dort in anderen Gewässersystemen abfließendes Wasser voraussichtlich 62 km Gewäseer zusätzlich zu berücksichtigen,
— Berechnung Hydraulik nach festgelegter Vorgehensweise für die Fortschreibung der HWGK (HQ10, HQ50, HQ100, HQ100oHRB und HQExtrem),
— Auswertung der modellierten Berechnungen mit Erstellung korrigierte Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen- und Überflutungstiefen-Raster, Erfassung von Sachdaten und Geometrien,
— Dokumentation und Abstimmung mit dem AG,
— Das hydraulische Modell von Hydro-AS_2D ist an den AG abzugeben.
Weitere Ausführungen sind dem auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Dieser wird in seinen wesentlichen Teilen bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt um den Interessenten die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben. Mit diesem Vorgehen soll den Interessenten die Komplexität der Aufgabe deutlich gemacht werden. Dabei gilt folgender Hinweis: Dieser Entwurf hat lediglich informativen Charakter und befindet sich noch in der Bearbeitung. Er hat keinerlei bindende Wirkung für die spätere Angebotsabgabe.
Weitere Ausführungen sind dem auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Dieser wird in seinen wesentlichen Teilen bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt um den Interessenten die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben. Mit diesem Vorgehen soll den Interessenten die Komplexität der Aufgabe deutlich gemacht werden. Dabei gilt folgender Hinweis: Dieser Entwurf hat lediglich informativen Charakter und befindet sich noch in der Bearbeitung. Er hat keinerlei bindende Wirkung für die spätere Angebotsabgabe.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nördlicher Oberrhein zwischen Karlsruhe und Heidelberg, vom Rhein bis zur / in die Vorbergzone.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen,
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen,
C) Der Antrag muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Der Antrag muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend,
B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen,
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften,
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
E) Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre,
F) Erklärung über die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu A) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden,
Zu B) Erklärung Unterauftragnehmer,
Zu C) Erklärung Eignungsleihe,
Zu D) Verpflichtungserklärung,
Zu E) Gefordert sind im Durchschnitt mindestens 1 430 000 EUR,
Zu F) Gefordert sind im Durchschnitt mindestens 10 Beschäftigte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Der Bewerber muss eine Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen,
B) Der Bewerber muss eine Mindestanzahl von Führungskräften für die technische Leitung im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen,
C) Fachliche Eignung: hydraulische Berechnung mit HydroAS-2D,
D) Fachliche Eignung: GIS-Bearbeitung zur Verschneidung von Flächen mit einem hoch aufgelösten DGM mit ArcGIS,
E) Fachliche Eignung: GIS-Bearbeitung eines ESRI-Terrain.
Mindeststandards:
Zu A1) Mindestens 2 Ingenieure (oder vergleichbar) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich 2D-Hydraulische Berechnung an Fließgewässern.
zu A2) Mindestens 2 Ingenieure (oder vergleichbar) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich ArcGIS (mit Spatial Analyst und 3D-Analyst).
zu B) Mindestens 1 Ingenieur (oder vergleichbar) mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die technische Leitung.
zu C) Mindestens eine hydraulische Berechnung mit HydroAS-2D für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) mit mindestens 20 km Länge und der Berechnung von mindestens drei Jährlichkeiten in den letzten 5 Jahren.
zu D) Mindestens eine GIS-Bearbeitung zur Verschneidung von Flächen mit einem hoch aufgelösten DGM (entsprechend einem 1 x 1 m Raster – oder feiner) auf einer Projektfläche von mindestens 20 km
zu E) Mindestens eine GIS-Bearbeitung eines ESRI-TERRAIN mit mindestens 20 000 000 Punkten in den letzten 5 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Sprache im Projekt ist Deutsch.
Es gelten:
— Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 3/2016),
— Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB -(Boorberg Verlag 3/2016),
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – BVB Mindestentgelt --(Boorberg Verlag 3/2016),
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – BVB Mindestentgelt --(Boorberg Verlag 3/2016),
— Zusätzliche Vertragsbedingungen über Leistungen von Ingenieuren und anderen Auftragnehmern in der Wasserwirtschaft bei Software- und Datenherstellung (ZVB-ING-WAS-EDV) Stand: 15.10.2010.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Auswahl der Bewerber für das Verhandlungsverfahren gemäß folgender Kriterien:
1. Ausschlusskriterien: Einhaltung der formellen Anforderungen.
2. Ausschlusskriterien – Mindestanforderungen: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
3. Bewertung der fachlichen Eignung für die Auswahl der Bieter über den Nachweis zu folgenden Kriterien aus Referenzen der letzten 5 Jahre.
3.1 Hydraulische Berechnungen mit HydroAS-2D größer 50 km mit 15 %.
3.2 Hydraulische Berechnungen von Verdolungen mit 10 %.
3.3 Hydraulische Berechnungen mit HydroAS-2D von Dammbruchszenarien mit 15 %.
3.4 Hydraulische Modellierung von Rückhaltebecken mit 10 %.
3.5 Hydrologische Berechnungen größer 100 km
3.6 Hydrologische Berechnungen größer 100 km
3.7 GIS-Projekte mit hoch aufgelöstem DGM in ArcGIS größer 200 km
3.8 Kombinierte Projekte: Hydraulik (50 km) – GIS (50 km
Die detailliertere Beschreibung der Kriterien und der Fragestellungen können dem Musterantrag sowie dem Prüf- und Bewertungsprotokoll entnommen werden, die auf der zugehörigen Internetseite zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: Hydraulische Berechnung- hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams – Teil: GIS – hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation / Kapazitäten / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Gewichtung des Preises: 20
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Christoph Sommer
Dokumente URL: http://www.vof.istw.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Kontaktperson: Thilo Seitz
Telefon: +49 714124236-18📞
E-Mail: seitz@istw.de📧
Fax: +49 714124236-99 📠
Land: Ludwigsburg
🏙️
Internetadresse: http://www.vof.istw.de🌏
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes HWGK waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Dr. Ludwig (Karlsruhe) – nicht mehr existent,
— Aquantec (Karlsruhe),
— Wald+Corbe (Hügelsheim),
— Herzog+Partner (Wörth).
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros / ergebnisse der hwgk werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros / ergebnisse der hwgk werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76134
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.06.2016:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 151-312776 (2017-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11 300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. Im Bereich Nördlicher Oberrhein sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um zu bearbeitende HWGK-Gewässer mit einer Strecke von ca. 166 km. Hinzu kommen ca. 52 km Gewässer die in der Hydraulik berücksichtigt werden müssen (aufgrund von aus anderen Gewässern ausgebordetem und dort abfließendem Wasser) sowie ca. 10 km Gewässer die eventuell berücksichtigt werden müssen. Die Berechnungen haben mit Hydro_AS-2D zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11 300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. Im Bereich Nördlicher Oberrhein sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um zu bearbeitende HWGK-Gewässer mit einer Strecke von ca. 166 km. Hinzu kommen ca. 52 km Gewässer die in der Hydraulik berücksichtigt werden müssen (aufgrund von aus anderen Gewässern ausgebordetem und dort abfließendem Wasser) sowie ca. 10 km Gewässer die eventuell berücksichtigt werden müssen. Die Berechnungen haben mit Hydro_AS-2D zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
Gesamtwert des Auftrags: 458803.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Alle Informationen zum Vergabeverfahren standen auf der Internetseite (http://vof.istw.de) zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsgebiet Nördlicher Oberrhein.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams - Teil: Hydraulische Berechnung- hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Bewertung des Projektteams - Teil: GIS - hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: ,,Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.06.2016:
,,Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
,,Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).".