Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017-2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 83715-17
Kurze Beschreibung:
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017-2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017-2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 35260
Postort: Stadtallendorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtallendorf.de🌏
E-Mail: susanne.fritsch@stadtallendorf.de📧
Telefon: +49 6428707-313📞
Fax: +49 6428707-400 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E38442231🌏
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 Uhr eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 Uhr eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017-2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Bauabschnitt 1 – abgeschlossen, bzw. z.Zt. in Ausführung:
1a. Sanierung der Elektroleitungen allgemein;
1b. Sanierung der Abwasserleitungen;
2. Großspielfeld Nordost – Austausch des Kunststoffrasens;
Diese drei Maßnahmen wurden im Jahr 2016/2017 durchgeführt. Punkt 1b und 2 des 1. Bauabschnittes wurden bereits abgeschlossen. Die Ausführung von Punkt 1a erfolgt Ende 2017;
Bauabschnitt 2:
Bauantrag für die Gesamtanlage, einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen;
3a. Festplatz und Umfeld Sportheim;
4a. Haupterschließungsweg;
4b. Erschließung Maschinenhalle;
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet nach Erstellung des Bauantrags für die Gesamtanlage in erster Linie die Erschließungsanlagen auf dem Stadiongelände. Dabei soll unter Abschnitt 4a der Haupterschließungsweg im Stadion erneuert und befestigt werden. Weiterhin soll der Bereich über der Stehtribüne neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll im Umfeld des Funktionsgebäudes der Festplatz und das Umfeld des Sportheims neu strukturiert werden;
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet nach Erstellung des Bauantrags für die Gesamtanlage in erster Linie die Erschließungsanlagen auf dem Stadiongelände. Dabei soll unter Abschnitt 4a der Haupterschließungsweg im Stadion erneuert und befestigt werden. Weiterhin soll der Bereich über der Stehtribüne neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll im Umfeld des Funktionsgebäudes der Festplatz und das Umfeld des Sportheims neu strukturiert werden;
Bauabschnitt 3:
4c. Anbau Maschinenhalle;
3b. Erneuerung der Kampfbahn Typ C bzw. B;
3c. Erneuerung der Stehtribüne;
Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der Laufbahn im Herrenwaldstadion. Hier soll die Anlage als Kampfbahn Typ C bzw. B ausgebaut werden. Die Entscheidung der Ausführung in Typ C bzw. Typ B wurde noch nicht getroffen. Die Stehtribüne wird erweitert und erneuert. Die bestehende Maschinenhalle soll erweitert werden;
Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der Laufbahn im Herrenwaldstadion. Hier soll die Anlage als Kampfbahn Typ C bzw. B ausgebaut werden. Die Entscheidung der Ausführung in Typ C bzw. Typ B wurde noch nicht getroffen. Die Stehtribüne wird erweitert und erneuert. Die bestehende Maschinenhalle soll erweitert werden;
Bauabschnitt 4:
5a. Sanierung Leichtathletikanlage;
5b. Kleinspielfeld;
Der 4. Bauabschnitt beinhaltet die Erneuerung und Modernisierung der bestehenden Leichtathletikanlagen sowie des Kleinspielfeldes;
Bauabschnitt 5 / Optionale Entwicklungsbausteine:
In der Gesamtkonzeption werden weitere Maßnahmen als Optionen/Eventualpositionen dargestellt. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Großspielfeldes Südost. Dieser Kunstrasenplatz soll einer Intensivreinigung unterzogen werden. Diese Maßnahme ist jedoch lediglich nach Bedarf durchzuführen. Darüber hinaus sind zur gestalterischen Aufwertung des Geländes punktuelle Bepflanzungen vorgesehen. Daneben wurde eine Planung für eine Beachvolleyballanlage in das Gesamtkonzept integriert, die Teil der zu erstellenden Genehmigungsplanung sein soll. Diese Maßnahmen sind bisher jedoch noch nicht fest in die Gesamtplanung integriert worden.
In der Gesamtkonzeption werden weitere Maßnahmen als Optionen/Eventualpositionen dargestellt. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Großspielfeldes Südost. Dieser Kunstrasenplatz soll einer Intensivreinigung unterzogen werden. Diese Maßnahme ist jedoch lediglich nach Bedarf durchzuführen. Darüber hinaus sind zur gestalterischen Aufwertung des Geländes punktuelle Bepflanzungen vorgesehen. Daneben wurde eine Planung für eine Beachvolleyballanlage in das Gesamtkonzept integriert, die Teil der zu erstellenden Genehmigungsplanung sein soll. Diese Maßnahmen sind bisher jedoch noch nicht fest in die Gesamtplanung integriert worden.
Der Rahmenplan für das Herrenwaldstadion wurde unter der Voraussetzung entwickelt, dass sämtliche Bereiche des Stadions an die aktuellen technischen und funktionalen Anforderungen moderner Sportstätten angepasst werden. Darüber hinaus soll die Gesamtanlage als zentrale städtische Sportaußenanlage, bezüglich Gestaltung und Funktionalität als Einheit wahrgenommen werden.
Der Rahmenplan für das Herrenwaldstadion wurde unter der Voraussetzung entwickelt, dass sämtliche Bereiche des Stadions an die aktuellen technischen und funktionalen Anforderungen moderner Sportstätten angepasst werden. Darüber hinaus soll die Gesamtanlage als zentrale städtische Sportaußenanlage, bezüglich Gestaltung und Funktionalität als Einheit wahrgenommen werden.
Die zentralen Aufgaben bei der Sanierung des Gesamtgeländes stellen im Sportbereich die Ertüchtigung des Rasenplatzes nebst Leichtathletikanlagen dar. Im Bereich der Erschließungsanlagen ist als wesentliche Aufgabe die Erneuerung und Neustrukturierung der Oberflächen der Wege und Plätze zu sehen. Künftig soll im Stadionbereich eine zentrale Fläche zur Verfügung gestellt werden, die sowohl für Veranstaltungen als auch für den ruhenden Verkehr genutzt werden kann. Besonderheit des Grundstückes ist seine Lage in einer Wasserschutzzone II.
Die zentralen Aufgaben bei der Sanierung des Gesamtgeländes stellen im Sportbereich die Ertüchtigung des Rasenplatzes nebst Leichtathletikanlagen dar. Im Bereich der Erschließungsanlagen ist als wesentliche Aufgabe die Erneuerung und Neustrukturierung der Oberflächen der Wege und Plätze zu sehen. Künftig soll im Stadionbereich eine zentrale Fläche zur Verfügung gestellt werden, die sowohl für Veranstaltungen als auch für den ruhenden Verkehr genutzt werden kann. Besonderheit des Grundstückes ist seine Lage in einer Wasserschutzzone II.
Das Gesamtkonzept wurde so aufgebaut, dass funktionale und räumliche Einheiten als Bauabschnitt zusammengefasst werden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 2-9 des § 39 HOAI, an geeignete Bieter zu vergeben. Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 2-9 des § 39 HOAI, an geeignete Bieter zu vergeben. Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Beschreibung der Optionen:
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 2-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Freianlagenplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Für das Gesamtkonzept ist ein Bauantrag zu stellen, der alle erforderlichen Genehmigungen beinhaltet (1. Stufe). Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 2-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Freianlagenplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Für das Gesamtkonzept ist ein Bauantrag zu stellen, der alle erforderlichen Genehmigungen beinhaltet (1. Stufe). Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Entwicklung der Genehmigungsplanung für die Gesamtanlage in der zweiten Stufe die Beauftragung (bau-)abschnittsweise erfolgt, je nach Zustimmung der politischen Gremien und den bewilligten Haushaltsmitteln. Der künftige Auftragnehmer kann daher über einen längeren Zeitraum an den Auftrag gebunden sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Entwicklung der Genehmigungsplanung für die Gesamtanlage in der zweiten Stufe die Beauftragung (bau-)abschnittsweise erfolgt, je nach Zustimmung der politischen Gremien und den bewilligten Haushaltsmitteln. Der künftige Auftragnehmer kann daher über einen längeren Zeitraum an den Auftrag gebunden sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtallendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architekten- oder Ingenieurliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen
Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung von Freianlagen mit gleichen Planungsanforderungen und die Planung von Spiel- und Sportanlagen zum Inhalt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung von Freianlagen mit gleichen Planungsanforderungen und die Planung von Spiel- und Sportanlagen zum Inhalt haben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV);
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännischen Mitarbeiter/innen;
3. Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
4. Referenzen:
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Freianlagen bei Sportstätten mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 2: Das sich bewerbende Büro muss mindestens drei Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber) beschäftigen.
Zu 4: Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen mindestens die LP 2-8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h. Abschluss der LP 8 frühestens im 1.2013.
Zu 4: Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen mindestens die LP 2-8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h. Abschluss der LP 8 frühestens im 1.2013.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz des Bewerbers, Wichtung 10
Referenzen, Wichtung 75
Anzahl der Mitarbeiter, Wichtung 15
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-06 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und persönliche Referenzen
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters und persönliche Referenzen
Gewichtung des Preises: 35
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 Uhr eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 Uhr eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 244-509859 (2017-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017 – 2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Zur Entwicklung des Stadiongeländes wurde ein Gesamtkonzept als Rahmenplan entwickelt. Mit der Erarbeitung des Rahmenplans wurde im Jahr 2014 die BPG (Biebertaler Planungsgruppe), Biebertal in Kooperation mit dem Sportanlagenplaner Gersmann, Wetzlar beauftragt. Das Gesamtkonzept Herrenwaldstadion stellt die geplanten Umsetzungszeiträume, Inhalte und die geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme komprimiert dar. Dabei wurden Bauabschnitte gebildet, die räumlich und funktional aufeinander abgestimmt sind. Die Zusammenfassung der Gesamtkonzeption ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017 – 2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Gesamtwert des Auftrags: 317 681 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt beinhaltet das Konzept für den Zeitraum von 2017 – 2021 eine Umsetzung in fünf Bauabschnitten.
Bauabschnitt 1 – abgeschlossen, bzw. z.Zt. in Ausführung
1a. Sanierung der Elektroleitungen allgemein
1b. Sanierung der Abwasserleitungen
2. Großspielfeld Nordost – Austausch des Kunststoffrasens
Diese drei Maßnahmen wurden im Jahr 2016/2017 durchgeführt. Punkt 1b und 2 des 1. Bauabschnittes wurden bereits abgeschlossen. Die Ausführung von Punkt 1a erfolgt Ende 2017.
Bauabschnitt 2
Bauantrag für die Gesamtanlage, einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen.
3a. Festplatz und Umfeld Sportheim
4a. Haupterschließungsweg
4b. Erschließung Maschinenhalle
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet nach Erstellung des Bauantrags für die Gesamtanlage in erster Linie die Erschließungsanlagen auf dem Stadiongelände. Dabei soll unter Abschnitt 4a der Haupterschließungsweg im Stadion erneuert und befestigt werden. Weiterhin soll der Bereich über der Stehtribüne neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll im Umfeld des Funktionsgebäudes der Festplatz und das Umfeld des Sportheims neu strukturiert werden.
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet nach Erstellung des Bauantrags für die Gesamtanlage in erster Linie die Erschließungsanlagen auf dem Stadiongelände. Dabei soll unter Abschnitt 4a der Haupterschließungsweg im Stadion erneuert und befestigt werden. Weiterhin soll der Bereich über der Stehtribüne neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll im Umfeld des Funktionsgebäudes der Festplatz und das Umfeld des Sportheims neu strukturiert werden.
Bauabschnitt 3
4c. Anbau Maschinenhalle
3b. Erneuerung der Kampfbahn Typ C bzw. B
3c. Erneuerung der Stehtribüne
Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der Laufbahn im Herrenwaldstadion. Hier soll die Anlage als Kampfbahn Typ C bzw. B ausgebaut werden. Die Entscheidung der Ausführung in Typ C bzw. Typ B wurde noch nicht getroffen. Die Stehtribüne wird erweitert und erneuert. Die bestehende Maschinenhalle soll erweitert werden.
Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der Laufbahn im Herrenwaldstadion. Hier soll die Anlage als Kampfbahn Typ C bzw. B ausgebaut werden. Die Entscheidung der Ausführung in Typ C bzw. Typ B wurde noch nicht getroffen. Die Stehtribüne wird erweitert und erneuert. Die bestehende Maschinenhalle soll erweitert werden.
Bauabschnitt 4
5a. Sanierung Leichtathletikanlage
5b. Kleinspielfeld
Der 4. Bauabschnitt beinhaltet die Erneuerung und Modernisierung der bestehenden Leichtathletikanlagen sowie des Kleinspielfeldes.
Bauabschnitt 5 / Optionale Entwicklungsbausteine
Beschreibung der Optionen:
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 2 – 4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 – 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Freianlagenplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Für das Gesamtkonzept ist ein Bauantrag zu stellen, der alle erforderlichen Genehmigungen beinhaltet (1. Stufe). Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 2 – 4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 – 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Freianlagenplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Für das Gesamtkonzept ist ein Bauantrag zu stellen, der alle erforderlichen Genehmigungen beinhaltet (1. Stufe). Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Entwicklung der Genehmigungsplanung für die Gesamtanlage in der zweiten Stufe die Beauftragung (bau-) abschnittsweise erfolgt, je nach Zustimmung der politischen Gremien und den bewilligten Haushaltsmitteln. Der künftige Auftragnehmer kann daher über einen längeren Zeitraum an den Auftrag gebunden sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Entwicklung der Genehmigungsplanung für die Gesamtanlage in der zweiten Stufe die Beauftragung (bau-) abschnittsweise erfolgt, je nach Zustimmung der politischen Gremien und den bewilligten Haushaltsmitteln. Der künftige Auftragnehmer kann daher über einen längeren Zeitraum an den Auftrag gebunden sein.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Name: BPG Landschaftsarchitekten
Postanschrift: Karlstraße 20
Postort: Biebertal
Postleitzahl: 35444
Land: Deutschland 🇩🇪 Gießen, Landkreis
🏙️
Name: PSL Landschaftsarchitekten
Postanschrift: Ziegengasse 10
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Lothar Gersmann Sportanlagenplanung
Postanschrift: Franzenburg 36
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Lahn-Dill-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 218 413 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als fünf Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird, § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter I.3 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23.1.2018, 14.00 eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich nicht freiwillig bei dem verfahrensbetreuenden Büro registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen.
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 127-290076 (2018-07-04)