Auftragsbekanntmachung (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Referenznummer: P15005-3047200-001-349-05
Kurze Beschreibung:
“Fliesenarbeiten: Fliesen neuer Sanitärbereiche und Aufarbeitung von Bestandsfliesen in Eingangs- und Flurbereichen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstraße 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661793📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-30 📅
Datum des Endes: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-505252
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
“Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.”
Quelle: OJS 2017/S 243-505252 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 54022.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen,...”
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2018/S 102-232315 (2018-05-30)