Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-21 Auftragsbekanntmachung
2017-11-28 Ergänzende Angaben
2018-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Vervielfältigungsgeräte
Referenznummer: 0384-11-17-VGV
Kurze Beschreibung: Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Vervielfältigungsgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopiergeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 226-470889
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem, bestehend aus einem Farbsystem und einem s/w-System (mit der dazugehörigen Software).
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste; Kaiser-Wilhelm-Platz 1; 53721; Siegburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/ die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist – auf Verlangen der Vergabestelle – für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
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Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrererBietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Es wird empfohlen, die Bietergemeinschaftserklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Mit dem Angebot ist zunächst die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung in Textform ausreichend.
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Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des Formblattes „Bietergemeinschaftserklärung“ empfohlen. Diese kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bieter).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), des Jahresauftragswertes, Angabe der eingesetzten Systemhauptkomponenten sowie des Vertragszeitraums.
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben aufzuführen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
— vergleichbar mit der angebotenen Leistung (mind. 50 % des Jahresauftragswertes, vergleichbare Konfiguration des Systems),
— Auftraggeber aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung,
— Referenzzeitraum 10/2012 – 09/2017, Mindestvertragslaufzeit im Referenzzeitraum: 2 Jahre (hierbei ist es unerheblich, wenn der Vertragsbeginn vor dem Referenzzeitraum lag oder das Vertragsverhältnis nach Ablauf des Referenzzeitraums beendet wurde oder noch andauert).
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Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber wird die angegebenen Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
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Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes „Referenzen“ empfohlen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Einhaltung Tariftreue mit Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung i. S. d. § 4 Tariftreue- und Vergabesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
2. Abgabe und Einhaltung „Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung von Beruf und Familie“ gem. Vorgaben des TVgG-NRW) und der dazugehörigen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW),
3. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kriterien beim Einsatz sensibler Produkte (§ 7 Abs. 3 RVO TVgG-NRW).
Diese Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb einer Frist von maximal 5 Werktagen vorzulegen. Nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
4. Abschluss des Integritätsvertrags.
Die entsprechenden Dokumente zu 1, 2 und 4 sind auf dem Vergabeportal einsehbar bzw. herunterladbar.
5. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerberzentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlass.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYNCP 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular;
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Bestandteil des Angebotsformulars);
— ausgefüllte Angebotszusammenstellung (Preisblatt);
— ausgefüllter Fragebogen zum angebotenen Produktionsdrucksystem;
— Erläuterung „umwelt- und ressourcenschonende Auftragsausführung“;
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend).
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Verzeichnis der Unternehmerleistungen;
— Formblatt „Referenzen“;
— Datenblätter der angebotenen Hauptkomponenten des Produktionsdrucksystems;
— Kurzbeschreibung der angebotenen Software.
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Datenschutz-Konformitätserklärung;
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert);
— Zertifizierung DIN 14.001 oder vergleichbar;
— Umweltzertifizierung für die Hauptkomponenten des angebotenen Systems;
— Nachweis Energieeffizienz (Energy-Star oder gleichwertig);
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags;
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern.
4. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl – unter Fristsetzung von maximal 5 Werktagen – vorzulegen sind:
— Verpflichtungserklärung „Tariftreue“;
— Verpflichtungserklärung „Frauenförderung“;
— Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kriterien i. S. d. § 7 RVO TVgG-NRW.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV).
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Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot. Die Wertungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibungen und deren Vorbemerkungen, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Leistungen, die VOL/B sowie der Integritätsvertrag.
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Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe: http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05_-
_information_rsk_gem._ss_11_abs._3_vgv.pdf.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYNCP.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221/147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 226-470889 (2017-11-21)
Ergänzende Angaben (2017-11-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 230-480101
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 226-470889
ABl. S-Ausgabe: 230
Quelle: OJS 2017/S 230-480101 (2017-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 065-145109
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSHQ
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Allgemeine Dienste
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721
Siegburg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltaspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 65 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-12 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSHQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 065-145109 (2018-04-03)