Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-04 📅
Datum des Beginns: 2017-07-05 📅
Datum des Endes: 2017-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 045-083024
ABl. S-Ausgabe: 45
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst folgende Lieferungen und Leistungen:
— Los 1 Erneuerung Fernwirklinie 70:
— Neubau FWA Frankfurt Ginnheim;
— Neubau FWA Groß Karben;
— Neubau FWA Nieder Wöllstadt;
— Rückbau der Bestands-Fernwirkanlagen;
— Anpassungsarbeiten FWA Ginnheim;
— Los 2 Erneuerung Fernwirklinie 85;
— Neubau FWA Frankfurt Abstellbahnhof;
— Neubau FWA Frankfurt Außenbahnhof;
— Los 3 Erneuerung Fernwirklinie 104;
— Neubau FWA Offenbach Ledermuseum;
— Neubau FWA Offenbach Ost;
— Neubau FWA Offenbach Bieber;
— Neubau FWA Dietzenbach/ Steinberg;
— Neubau FWA Obertshausen;
— Neubau FWA Dudenhofen;
— Neubau FWA Ober Roden;
— Rückbau der Bestands-Fernwirkanlagen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Erneuerung Fernwirklinie 70
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Erneuerung Fernwirklinie 70:
— Anpassungsarbeiten FWA Ginnheim.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Erneuerung Fernwirklinie 85
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — Erneuerung Fernwirklinie 85;
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Erneuerung Fernwirklinie 104
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: — Erneuerung Fernwirklinie 104;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Unterpunkt III.2.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Unterpunkt III.2.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
gemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU ABl./S S51 vom 12.3.2016 Nr. 85868-2016-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.2.2015 Nr. 58775-2015-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.2.2014 Nr. 56317-2014-DE.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Unterpunkt III.2.2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsentwurf.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Präqualifikation gemäß Unterpunkt III.1.3);
— Teilnahmeantrag.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
gemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU ABl./S S51 vom 12.3.2016 Nr. 85868-2016-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.2.2015 Nr. 58775-2015-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.2.2014 Nr. 56317-2014-DE.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.