„Gartenhallenbad für Alle“, Energetische Sanierung, barrierefreier Um- und Ausbau, Neubau Lehrschwimmbecken sowie Sanitär-, Umkleide- und Eingangsgebäude
Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Gartenhallenbad für Alle“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des bestehenden Hallenbades, den barrierefreien Um- und Ausbau einschließlich des Neubaus eines Lehr- und Kinderbeckens sowie des Umkleide- und Sanitärgebäudes mit Eingangsbereich und Bistro. Die von pos4 Architekten Generalplaner GmbH, Düsseldorf, Hr. Hinrichsmeyer erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl am 21.6.2017 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegt vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Gartenhallenbad für Alle“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des bestehenden Hallenbades, den barrierefreien Um- und Ausbau einschließlich des Neubaus eines Lehr- und Kinderbeckens sowie des Umkleide- und Sanitärgebäudes mit Eingangsbereich und Bistro. Die von pos4 Architekten Generalplaner GmbH, Düsseldorf, Hr. Hinrichsmeyer erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl am 21.6.2017 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegt vor.
Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Gartenhallenbad für Alle“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des bestehenden Hallenbades, den barrierefreien Um- und Ausbau einschließlich des Neubaus eines Lehr- und Kinderbeckens sowie des Umkleide- und Sanitärgebäudes mit Eingangsbereich und Bistro. Die von pos4 Architekten Generalplaner GmbH, Düsseldorf, Hr. Hinrichsmeyer erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl am 21.6.2017 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegt vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waldbröl
Postanschrift: Nümbrechter Straße 18-21
Postleitzahl: 51545
Postort: Waldbröl
Kontakt
Internetadresse: http://www.waldbroel.de🌏
E-Mail: rolf.knott@waldbroel.de📧
Telefon: +49 229185181📞
Fax: +49 229185197 📠
URL der Dokumente: http://www.waldbröl.de🌏
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
Ergänzende Hinweise zu den Angaben:
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein.
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen.
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
Ergänzende Hinweise zu den Angaben:
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein.
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen.
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vollständige Entwurf gemäß der Leistungsphase 3 der HOAI einschließlich Kostenberechnung Prognose nach DIN 276-1 liegt vor.
Er umfasst:
Energetische Sanierung der Außenhülle und Erneuerung der kompletten Technik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) zur Erfüllung der Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung. Entsprechende Einsparungen bei den Unterhaltungskosten werden nachgewiesen.
Energetische Sanierung der Außenhülle und Erneuerung der kompletten Technik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) zur Erfüllung der Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung. Entsprechende Einsparungen bei den Unterhaltungskosten werden nachgewiesen.
Sanierung der Schwimmhalle und des 25m-Beckens (Entfall des Hubbodens) mit neuer transportabler Zugangsrampe, Erhalt des Sprungturms, Schaffen neuer barrierefreier Zugänge nach innen und außen.
Neubau der Umkleiden, des Dusch- und WC-Gebäudes mit vollständig barrierefreien Zugängen auch zu Duschen und WC zur Umsetzung der Inklusion im Klassenverband.
Gastronomie „Bistro“ im Eingangsbereich mit Blick in das Bad und direktem Bezug sowie „außer Haus Verkauf“ am neuen zentralen Platz.
Neue Angebote durch das Lehrschwimmbecken 8x12 m mit Gewöhnungstreppe,
Abgrenzung zur Schwimmhalle durch Glaswände.
Kinderbecken – 40 m
Außenbereich mit Spiel- und Sportangeboten (Volleyballfeld o. ä.) und viel Platz für alle Freizeitaktivitäten, mit direktem Bezug zum neuen zentralen Erschließungsplatz einschließlich des neuen barrierefreien Rampenzugangs.
Der Entwurf ist Gegenstand der Bewilligung von Zuwendungen der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW. Änderungen am Entwurf sind nur mit Zustimmung der Bewilligungsbescheide (BR Köln) möglich.
Die Kostenberechnung gemäß DIN 276-1 ist ebenso wie der Entwurf bindende Grundlage der Ausschreibung und der ausgeschriebenen Leistungen. Sie ist zwingend als Kostenobergrenze einzuhalten.
Sollten sich im Planungs-, Ausschreibungs- oder Bauprozess Änderungen in einzelnen Positionen ergeben, die zu Kostenmehrungen führen oder führen können, ist der AN verpflichtet, Vorschläge für Einsparungen an anderen Positionen vorzuschlagen, um bei gleichwertigem Ergebnis die Kostenobergrenze nicht zu überschreiten. Die vorliegende Kostenberechnung ist laufend in allen Leistungsphasen fortzuschreiben.
Sollten sich im Planungs-, Ausschreibungs- oder Bauprozess Änderungen in einzelnen Positionen ergeben, die zu Kostenmehrungen führen oder führen können, ist der AN verpflichtet, Vorschläge für Einsparungen an anderen Positionen vorzuschlagen, um bei gleichwertigem Ergebnis die Kostenobergrenze nicht zu überschreiten. Die vorliegende Kostenberechnung ist laufend in allen Leistungsphasen fortzuschreiben.
Die Leistungen des AN umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI 2013.
Grund- und besondere Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI
Lph. 4 Genehmigungsplanung: alle Grundleistungen,
Lph. 5 Ausführungsplanung: alle Grundleistungen,
Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe. alle Grundleistungen,
Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe: alle Grundleistungen,
besondere Leistungen
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
b) Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation: alle Grundleistungen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Abhängig von Baufortschritt.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI
LPH 9 Objektbetreuung: alle Grundleistungen
Die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ wird im Regelfall durch den Auftraggeber Stadt Waldbröl durchgeführt. Sollte der AG dazu aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden die Leistungen optional an den AN vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Leistung besteht nicht. Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber der bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ wird im Regelfall durch den Auftraggeber Stadt Waldbröl durchgeführt. Sollte der AG dazu aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden die Leistungen optional an den AN vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Leistung besteht nicht. Im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber der bauausführenden Unternehmen sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldbröl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (Vordruck Anlage A ).
— Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (Vordruck Anlage A ).
— Vorlage eines Registerauszugs (Handelsregister, Partnerschaftsregister oder anderes Register), soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls (bzw. zusätzlich, soweit sich die Vertretungsmacht aus dem Registerauszug nicht ergibt) ein sonstiger Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners (Vordruck Anlage A).
— Vorlage eines Registerauszugs (Handelsregister, Partnerschaftsregister oder anderes Register), soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls (bzw. zusätzlich, soweit sich die Vertretungsmacht aus dem Registerauszug nicht ergibt) ein sonstiger Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners (Vordruck Anlage A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren für Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude) vergleichbar sind (als vergleichbar gelten auch Planungen von Objekten einer anderen Nutzungsart) (im Vordruck Anlage A enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren für Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude) vergleichbar sind (als vergleichbar gelten auch Planungen von Objekten einer anderen Nutzungsart) (im Vordruck Anlage A enthalten).
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden, zweifach maximiert für das Versicherungsjahr. Bei nicht ausreichender Deckungssumme eine Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden, zweifach maximiert für das Versicherungsjahr. Bei nicht ausreichender Deckungssumme eine Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zu Referenzen ab 2013 über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude, hier Um- und Ausbau sowie energetische Optimierung eines Hallenbades) vergleichbar sind, mit Angaben zu: Projektbezeichnung, Projektanschrift, Leistungsphasen/Tätigkeit, Projektkosten, Projektzeitraum, Schwerpunkt, Referenzauftraggeber, Projektleiter / ggf. stellv. Projektleiter, Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (im Vordruck Anlage C enthalten) sowie aussagekräftige Darstellung / Erläuterung des Projekts auf Referenzblatt ergänzt. Als vergleichbar gelten auch Planungsleistungen von Objekten einer anderen Nutzungsart. Als Mindestanforderung müssen drei Referenzen, davon eine von öffentlichen Auftraggebern, angegeben werden, die mindestens die Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 (jeweils vollständig) betreffen. Die Mindestanforderung wird durch Referenzen, die nur Teilleistungen aus einzelnen der geforderten Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 betreffen, nicht erfüllt.
— Eigenerklärung zu Referenzen ab 2013 über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude, hier Um- und Ausbau sowie energetische Optimierung eines Hallenbades) vergleichbar sind, mit Angaben zu: Projektbezeichnung, Projektanschrift, Leistungsphasen/Tätigkeit, Projektkosten, Projektzeitraum, Schwerpunkt, Referenzauftraggeber, Projektleiter / ggf. stellv. Projektleiter, Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (im Vordruck Anlage C enthalten) sowie aussagekräftige Darstellung / Erläuterung des Projekts auf Referenzblatt ergänzt. Als vergleichbar gelten auch Planungsleistungen von Objekten einer anderen Nutzungsart. Als Mindestanforderung müssen drei Referenzen, davon eine von öffentlichen Auftraggebern, angegeben werden, die mindestens die Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 (jeweils vollständig) betreffen. Die Mindestanforderung wird durch Referenzen, die nur Teilleistungen aus einzelnen der geforderten Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 betreffen, nicht erfüllt.
— Eigenerklärung mit dem jährlichen Mittel der Beschäftigten und der Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren (im Vordruck Anlage A enthalten),
— Eigenerklärung zur vorhandenen, beim Bewerber eingesetzten technischen Ausstattung (im Vordruck Anlage A enthalten).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (Vordruck Anlage A ).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (Vordruck Anlage A ).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Bei Bietergemeinschaften die von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärungen im Vordruck Anlage B, dass (u. a.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach dem TVgG NRW (Vordruck).
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck).
Es werden ferner vertraglich vereinbart:
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur…
… Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (BVB ILO).
… Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW für die Vergabe von Dienstleistungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW/VOL).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
Ergänzende Hinweise zu den Angaben:
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber.
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein.
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen.
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 169-346987 (2017-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Gartenhallenbad für Alle“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des bestehenden Hallenbades, den barrierefreien Um- und Ausbau einschließlich des Neubaus eines Lehr- und Kinderbeckens sowie des Umkleide- und Sanitärgebäudes mit Eingangsbereich und Bistro. Die von pos 4 Architekten Generalplaner GmbH, Düsseldorf, Hr. Hinrichsmeyer erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl am 21.6.2017 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegt vor.
Die Stadt Waldbröl schreibt für das „Gartenhallenbad für Alle“ die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 8 und optional LP 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des bestehenden Hallenbades, den barrierefreien Um- und Ausbau einschließlich des Neubaus eines Lehr- und Kinderbeckens sowie des Umkleide- und Sanitärgebäudes mit Eingangsbereich und Bistro. Die von pos 4 Architekten Generalplaner GmbH, Düsseldorf, Hr. Hinrichsmeyer erarbeitete und vom Rat der Stadt Waldbröl am 21.6.2017 beschlossene Entwurfsplanung (LPH 3) einschl. Kostenberechnung nach DIN 276-1 gelten als nicht zu verändernde Vorgabe für die Auftragsausführung und werden zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung des Architekten zur Nutzung des Entwurfs unter Wahrung des Urheberrechts liegt vor.
Gesamtwert des Auftrags: 346042.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
Ergänzende Hinweise zu den Angaben:
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber,
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen,
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein,
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen,
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
Ergänzende Hinweise zu den Angaben:
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber,
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen,
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein,
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen,
g. Bei präqualifizierten Bewerbern reicht ein ausdrücklicher Hinweis auf ihre Präqualifikation, aber nur insoweit, als die bei der Präqualifikation erbrachten Eigenerklärungen und Nachweise den in dieser Ausschreibung geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Schwimmhalle und des 25 m-Beckens (Entfall des Hubbodens) mit neuer transportabler Zugangsrampe, Erhalt des Sprungturms, Schaffen neuer barrierefreier Zugänge nach innen und außen.
Neue Angebote durch das Lehrschwimmbecken 8 x 12 m mit Gewöhnungstreppe,
Grund- und besondere Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI.
LPH 4 Genehmigungsplanung: alle Grundleistungen.
LPH 5 Ausführungsplanung: alle Grundleistungen.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe. alle Grundleistungen.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: alle Grundleistungen,
Besondere Leistungen.
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
b) Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-07 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck Anlage D).
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber,
a. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens (Anlagen A bis D) berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der Internetadresse www.waldbröl.de abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse der Kontaktstelle „due@archstadt.de“ kostenlos angefordert werden. Der vom Bewerber eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber,
b. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied den Vordruck Anlage D auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen,
c. Wenn ein Bewerber, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss er in dem Teilnahmeantrag ausdrücklich darauf hinweisen und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen,
d. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen bei Ablauf der Teilnahmefrist aktuell (nicht älter als 6 Monate) sein,
e. Werden die Angaben und Erklärungen nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben und nicht innerhalb einer ggf. gesetzten Nachfrist nachgereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
f. Die Eignungsnachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Nachunternehmer einzureichen,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,