Gaslieferung

BerufsförderungswerkHamburg GmbH

Die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) beabsichtigt, den Erdgasbezug ab dem 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 als Vollversorgungsvertrag neu zu vergeben. Als ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der FHH soll ein Teil in Höhe von 1,8 % der benötigten Erdgasmenge durch Biogas substituiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-09 Auftragsbekanntmachung
2017-11-15 Ergänzende Angaben
2018-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gasförmige Brennstoffe
Kurze Beschreibung:
Die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) beabsichtigt, den Erdgasbezug ab dem 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 als Vollversorgungsvertrag neu zu vergeben. Als ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der FHH soll ein Teil in Höhe von 1,8 % der benötigten Erdgasmenge durch Biogas substituiert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasförmige Brennstoffe 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BerufsförderungswerkHamburg GmbH
Postanschrift: August-Krogmann-Str. 52
Postleitzahl: 22159
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfw-hamburg.de 🌏
E-Mail: bastian.haverland@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 40/468992-14 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E28969581 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-14 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 218-452886
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Eigenerklärung zur Nichtanwendung der Scientology-Kirche.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Berufsförderungswerk.
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bastian Haverland
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28969581 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 218-452886 (2017-11-09)
Ergänzende Angaben (2017-11-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 222-461457
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 218-452886
ABl. S-Ausgabe: 222
Quelle: OJS 2017/S 222-461457 (2017-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: jacobsen@bfw-hamburg.de 📧
Telefon: +49 40/645811375 📞
Fax: +49 40/645811666 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 003-003085
ABl. S-Ausgabe: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thorsten Jacobsen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 003-003085 (2018-01-03)