Gasmanagement

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

1. Vollversorgungsvertrag für die Belieferung des UKE mit medizinischen und technischen Gasen.
2. Konzepterstellung zur Durchführung der Liefer- und Dienstleistung von der Bestellung bis zur Abrechnung incl. Serviceleistung und Schulung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-27 Auftragsbekanntmachung
2018-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gase
Referenznummer: X-UKE-2017-0032
Kurze Beschreibung:
1. Vollversorgungsvertrag für die Belieferung des UKE mit medizinischen und technischen Gasen. 2. Konzepterstellung zur Durchführung der Liefer- und Dienstleistung von der Bestellung bis zur Abrechnung incl. Serviceleistung und Schulung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gase 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Gase 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistraße 52
Postleitzahl: 20251
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uke.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@uke.de 📧
Telefon: +49 40741055921 📞
Fax: +49 40741057412 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-UKE-2017-0032 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-30 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 230-478916
ABl. S-Ausgabe: 230

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Vollversorgungsvertrag für die Belieferung des UKE mit medizinischen und technischen Gasen.
2. Konzepterstellung zur Durchführung der Liefer- und Dienstleistung von der Bestellung bis zur Abrechnung incl. Serviceleistung und Schulung.
Das „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“ (UKE) sucht einen Partner für die Vollversorgung mit medizinischen und technischen Gasen. Es ist beabsichtigt, mit dem erfolgreichen Bieter einen Rahmenvertrag zu schließen. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
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Die Versorgung mit medizinischen und technischen Gasen im UKE soll optimierten Prozessen folgen, nicht nur im Hinblick auf die Beschaffung, Belieferung und Versorgungssicherheit, sondern auch für die Abrechnung und dem Service.
Der Vollversorgungsvertrag umfasst diverse medizinische und technische Flaschengase in unterschiedlichen Flaschengrößen, sowie medizinisch flüssigen Sauerstoff, flüssigen Stickstoff und Trockeneis.
Flaschengase: Versorgung mit medizinischen und technischen Flaschengasen unterstützt durch ein Flaschenverfolgungssystem.
Flüssiger Sauerstoff: Zur Verfügungsstellung eines 20.000l- Tanks zur Versorgung des UKE mit medizinisch flüssigen Sauerstoff über die vorhandene Ringleitung.
Zusätzlich ist ein 10.000l-Tank beim Kinder-UKE, Haus O47, erforderlich, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf zu gewährleisten.
Flüssiger Stickstoff: Zur Verfügungsstellung eines 20.000l-Tanks zur automatischen Befüllung der Lagerbehälter über die vorhandene Ringleitung. Aktuell erfolgt die Umstellung von der manuellen Befül-lung von Einzelbehältern auf die automatische Befüllung per Ringleitung im Kellergeschoß des Campus Forschung. Lediglich in den dezentralen Bereichen findet noch eine manuelle Befüllung statt.
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Trockeneis: das Trockeneis wird in Form von Pellets und crushed Ice benötigt.
Schulung: Es wird eine regelmäßige und sachgerechte Schulung des Bedienpersonals im Umgang mit Flaschengasen vorausgesetzt.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung zweimalig um je 12 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Gewichtung des Preises: 50,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKE – Strategischer Einkauf
Internetadresse: www.uke.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-UKE-2017-0032 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf – Strategischer Einkauf
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 2
Kontaktperson: Strategischer Einkauf – Submissionsstelle
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 230-478916 (2017-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Martinistr. 52

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-177855
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 230-478916
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV 030-17

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität der Dienstleistung (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-18 📅
Name: SOL Deutschland GmbH
Postanschrift: Hafenstr. 69
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gase@sol-group.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Sattelmacher

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 40428231491 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 079-177855 (2018-04-23)
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