Die Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln wird von der Gemeinde Nottuln als Schulstandort nicht mehr benötigt. Sie steht leer und wird zur Zeit vorübergehend als Wohnstätte für Flüchtlinge genutzt.
In der Astrid-Lindgren-Schule werden zur Zeit ca. 145 Schülerinnen und Schüler an zwei Standorten in den Klassenstufen 1 -10 unterrichtet. Am Standort Lüdinghausen kann ein qualitätsvoller Unterricht aufgrund der räumlichen und baulichen Situation auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden.
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt nun, die nicht mehr benötigte Schule in Nottuln als neuen Standort für die Astrid-Lindgren-Schule zu nutzen.
Die unter Denkmalschutz stehende Geschwister-Scholl-Hauptschule stammt aus dem Jahr 1971 und ist in großem Umfang sanierungsbedürftig. In Teilen ist ebenfalls eine Schadstoffsanierung erforderlich (u. a. asbestbelastete Fußböden, KMF-Dämmung in Decken, Rohrleitungen und Fußbodenaufbau).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Coesfeld
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 7
Postort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Dienste Gebäudemanagement – Josef Wolber
E-Mail: josef.wolber@kreis-coesfeld.de📧
Region: Coesfeld🏙️
URL: www.kreis-coesfeld.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäude- und Innenraumplanung für die folgende Maßnahme: Umnutzung der Geschwister-Scholl-Hauptschule zu einer Förderschule (Nottuln)
VgV-17/06-33NW”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln wird von der Gemeinde Nottuln als Schulstandort nicht mehr benötigt. Sie steht leer und wird zur Zeit...”
Kurze Beschreibung
Die Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln wird von der Gemeinde Nottuln als Schulstandort nicht mehr benötigt. Sie steht leer und wird zur Zeit vorübergehend als Wohnstätte für Flüchtlinge genutzt.
In der Astrid-Lindgren-Schule werden zur Zeit ca. 145 Schülerinnen und Schüler an zwei Standorten in den Klassenstufen 1-10 unterrichtet. Am Standort Lüdinghausen kann ein qualitätsvoller Unterricht aufgrund der räumlichen und baulichen Situation auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden.
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt nun, die nicht mehr benötigte Schule in Nottuln als neuen Standort für die Astrid-Lindgren-Schule zu nutzen.
Die unter Denkmalschutz stehende Geschwister-Scholl-Hauptschule stammt aus dem Jahr 1971 und ist in großem Umfang sanierungsbedürftig. In Teilen ist ebenfalls eine Schadstoffsanierung erforderlich (u. a. asbestbelastete Fußböden, KMF-Dämmung in Decken, Rohrleitungen und Fußbodenaufbau).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nottuln
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10).
Die geforderten Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 184-377211
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfeiffer Ellermann Preckel GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de)...”
Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Bestbieter hat bei Vertragsunterzeichnung die gem. TVgG-NRW in der gültigen Fassung erforderlichen Erklärungen einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBEYKJE
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Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2018/S 157-360383 (2018-08-14)