Gebäudereinigungsleistungen in Objekten der Stadt Königs Wusterhausen

Stadt Königs Wusterhausen

Glasreinigung, laufende Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in 15 Objekten der Stadt Königs Wusterhausen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-10 Auftragsbekanntmachung
2017-06-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: 2017-038-OV
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung, laufende Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in 15 Objekten der Stadt Königs Wusterhausen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de424 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kw.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-kw.de 📧
Telefon: +49 3375273245 📞
Fax: +49 3375273-218 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYGJ3%22 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYGJ3%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-15 📅
Datum des Beginns: 2017-07-18 📅
Datum des Endes: 2019-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 052-096099
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Grundschule Wilhelm Busch, Sporthalle H. v. Kleist Straße, Oberschule Dr. Hans-Bredow, Grundschule am Krimnicksee und Container, Sporthalle GS Senzig, Hort an der Grundschule am Krimnicksee, Bürgertreff.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Gebäudereinigungsleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigungsleistungen in 7 Objekten: monatl. Gesamtfläche ca. 132 302,99 m
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Optionen.
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 17.7.2021.
Zusätzliche Informationen:
Grundschule Wilhelm Busch, Sporthalle H. v. Kleist Straße,
Oberschule Dr. Hans-Bredow, Grundschule am Krimnicksee und Container, Sporthalle GS Senzig, Hort an der Grundschule am Krimnicksee, Bürgertreff.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Gebäudereinigungsleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigungsleistungen in 8 Objekten: monatl. Gesamtfläche ca. 253 758,97 m
Zusätzliche Informationen:
Grundschule Zeesen, Sport und Mehrzweckhalle Zeesen, Hort Grundschule Zeesen, Europaschule/ Oberschule J.-G.-Herder/ II. Bildungsweg/ Hort, Gesamtschule J.-G.-Herder (Sporthalle), Grundschule Erich-Kästner, Grundschule Zeesen alte FFW, Multifunktionsgebäude Zernsdorf.
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Bezeichnung des Loses: Los 3 Glasreinigung – Objekte von Los 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung einschließlich Rahmen in 7 Objekten, 2-malige Reinigung bei einer Gesamtfläche von 5 702,48 m
Beschreibung der Verlängerungen: Sieh Optionen.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Glasreinigung – Objekte von Los 2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung einschließlich Rahmen in 8 Objekten, 2-malige Reinigung bei einer Gesamtfläche von 8 868,76 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiet Königs Wusterhausen; PLZ 15711, 15712; Königs Wusterhausen; Grundschule Wilhelm Busch Rosa-Luxemburg-Straße 19 in 15711 Königs Wusterhausen, Sporthalle H. v. Kleist Heinrich-von-Klei...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind durch die für die Bezuschlagung in Frage kommenden Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen im Original vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von
— Krankenkassenbeiträgen,
— Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
Mindeststandards:
Geforderte Versicherungsleistungen (Mindestleistungen):
— für Personenschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall,
— für Bearbeitungsschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall,
— für Sachschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall,
— für Umweltschäden von mindestens 500 000 EUR je Versicherungsfall,
— für den Ersatz abhanden gekommener Schlüssel und anderer Zugangswerkzeuge (Schlüsselrisiko) mindestens 100 000 EUR je Versicherungsfall.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
a) Erklärung des Bieters zu § 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe;
b) Erklärung des Bieters zu § 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe;
c) Erklärung des Bieters zu § 128 (1) GWB
d) Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezogen
auf den Bestbieter beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Des Weiteren erfolgt vor Erteilung des Zuschlags bei der Zollverwaltung / Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein entsprechendes Auskunftsersuchen.
Geänderte Angebote und/oder ergänzte Vergabeunterlagen bzw. nicht zweifelsfreie
Änderungen des Bieters sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Angebote, denen Angaben fehlen zu m
werden ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen; SG Vergabe / Recht, Raum A 1.08/1.09; Schlossstraße 3; 15711 Königs Wusterhausen.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder andere Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Niedrigste m²-Leistung zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höchste Anzahl von Objektleitungsstunden im Auftrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Niedrigster Wert je Wischbezug zu reinigende Fläche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 %
Kostenkriterium: Niedrigster Preis Gesamt
Gewichtung der Kosten: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich II, SG 30 Vergabe/Recht
Internetadresse: www.stadt-kw.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYGJ3%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Auskünfte werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online— Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bieter über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bieterfragen unverzüglich informiert werden. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage (montags bis freitags) vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Angebotsende angefordert werden. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Angebote, die in Ihrer Gesamtheit oder in wesentlichen, die Preisbildung beeinflussenden Faktoren unauskömmlich erscheinen, können im Rahmen der Prüfung der Eignung und der Leistungsfähigkeit durch die Vergabestelle aufgeklärt werden. Als Aufgreifgrenze für die Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest: 1. m
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYGJ3.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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Quelle: OJS 2017/S 052-096099 (2017-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 227 167 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 119-240550
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 052-096099
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigungsleistungen in 7 Objekten: monatl. Gesamtfläche ca. 132 302,99 m²; Grundreinigungsleistungen in 7 Objekten: Fläche: 9 092,16 m².
Unterhaltsreinigungsleistungen in 8 Objekten: monatl. Gesamtfläche ca. 253 758,97 m², Grundreinigungsleistungen in 8 Objekten: Fläche: 15 494,57 m².
Glasreinigung einschließlich Rahmen in 7 Objekten, 2-malige Reinigung bei einer Gesamtfläche von 5 702,48 m².
Glasreinigung einschließlich Rahmen in 8 Objekten, 2-malige Reinigung bei einer Gesamtfläche von 8 868,76 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiet Königs Wusterhausen; PLZ 15711, 15712 Königs Wusterhausen; Grundschule Wilhelm Busch Rosa-Luxemburg-Straße 19 in 15711 Königs Wusterhausen, Sporthalle H.v. Kleist Heinrich-von-Klei...

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWY8KK.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschrift über das Nachprüfverfahren vor den Vergabekammern § 155 ff. GWB. § 160 „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag ...(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit...“ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 (2) S.1 GWB.) Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 (2) GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags...geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 119-240550 (2017-06-20)