Text
(1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem.
gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis.
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer.
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Versicherungsbestätigung zur Berufshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsummen (pro Schadensfall) abdeckt:
— Personenschäden 3 000 000 EUR;
— Sach- und Umweltschäden 1 500 000 EUR;
— Allmählichkeitsschäden 1 000 000 EUR;
— Bearbeitungsschäden 500 000 EUR;
— Schlüsselverlust 125 000 EUR.
bzw. Eigenerklärung (oder Erklärung des Versicherungsunternehmens), dass Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
(7) Nachvollziehbare Erklärung, sofern der Kalkulationszuschlag unter 80 % liegt.
Die Nachweise zu Ziffern (3) und (7) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter
http://ec.europa.eu/markt/ecertis/login.do).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 001 Stadt FR.