Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Zentrum Isernhagen" an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen: — Objektplanung - Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI). Leistungsphasen 1 - 9 (Straßenbau). — Objektplanung - Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI). Leistungsphasen 1 - 9. — Objektplanung - Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI). Leistungsphasen 1 - 9 (Kanal). Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JYLCA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Zentrum Isernhagen" an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung - Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 - 9 (Straßenbau).
— Objektplanung - Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 - 9.
— Objektplanung - Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 - 9 (Kanal).
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Zentrum Isernhagen" an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLCA.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLCA.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets "Zentrum Isernhagen" an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Die Gemeinde Isernhagen wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen. Im Sommer 2016 wurde das Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet auf der Grundlage des integrierten Entwicklungskonzeptes und der vorbereitenden Untersuchungen (VU), die durch die Rahmenplanung fortgeschrieben wurden, förmlich festgesetzt. Aufgrund der in der Rahmenplanung und der VU dargelegten städtebaulichen und gestalterischen Missstände ist nun beabsichtigt, die vorliegenden Untersuchungen weiter zu konkretisieren. Dazu wurde ein städtebaulicher Entwurf für das Ortszentrum der Gemeinde Isernhagen erarbeitet. Ziel ist es, die städtebaulichen Missstände im Zentrum der Ortschaft Altwarmbüchen abzubauen und den damit verbundenen Funktionsverlust entgegen zu wirken. Somit soll die Funktion als "Zentrum Isernhagen" für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt und gestärkt werden.
Die Gemeinde Isernhagen wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen. Im Sommer 2016 wurde das Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet auf der Grundlage des integrierten Entwicklungskonzeptes und der vorbereitenden Untersuchungen (VU), die durch die Rahmenplanung fortgeschrieben wurden, förmlich festgesetzt. Aufgrund der in der Rahmenplanung und der VU dargelegten städtebaulichen und gestalterischen Missstände ist nun beabsichtigt, die vorliegenden Untersuchungen weiter zu konkretisieren. Dazu wurde ein städtebaulicher Entwurf für das Ortszentrum der Gemeinde Isernhagen erarbeitet. Ziel ist es, die städtebaulichen Missstände im Zentrum der Ortschaft Altwarmbüchen abzubauen und den damit verbundenen Funktionsverlust entgegen zu wirken. Somit soll die Funktion als "Zentrum Isernhagen" für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt und gestärkt werden.
Das Sanierungsgebiet liegt im süd-östlichen Bereich des Ortsteils Altwarmbüchen, östlich der Hauptverkehrsstraße Kircher Straße und nördlich der Hannoverschen Straße. Zentrale Verkehrsachse im Gebiet bildet die Bothfelder Straße, die die Kircher Straße mit der Hannoverschen Straße verbindet. Das Sanierungsgebiet bildet das eigentliche Zentrum des Ortsteils, mit einer Einkaufszeile, einem Wochenmarkt und dem Rathaus. Durch das im Südwesten gebaute A2-Center fehlt einem Großteil der Einwohner der Bezug zum Zentrum. Hinzu kommen der schlechte bauliche Zustand der Plätze und die geringe Aufenthaltsqualität. Die Gebäude aus den siebziger Jahren sind verwinkelt und bilden keine einheitliche Raumkante.
Das Sanierungsgebiet liegt im süd-östlichen Bereich des Ortsteils Altwarmbüchen, östlich der Hauptverkehrsstraße Kircher Straße und nördlich der Hannoverschen Straße. Zentrale Verkehrsachse im Gebiet bildet die Bothfelder Straße, die die Kircher Straße mit der Hannoverschen Straße verbindet. Das Sanierungsgebiet bildet das eigentliche Zentrum des Ortsteils, mit einer Einkaufszeile, einem Wochenmarkt und dem Rathaus. Durch das im Südwesten gebaute A2-Center fehlt einem Großteil der Einwohner der Bezug zum Zentrum. Hinzu kommen der schlechte bauliche Zustand der Plätze und die geringe Aufenthaltsqualität. Die Gebäude aus den siebziger Jahren sind verwinkelt und bilden keine einheitliche Raumkante.
Das Sanierungsgebiet weist eine Fläche von 14,7 ha auf. Die bebaute Fläche beträgt etwa 2,3 ha. Der Anteil an Grundeigentum der Gemeinde beträgt ca. 3,1 ha, das entspricht ca. 21 Prozent der Gesamtfläche. Durch das Sanierungsgebiet verläuft die Bothfelder Straße, eine örtliche Hauptverkehrsstraße, von der die Erschließungsstraße Königsberger Straße abgeht sowie die Stettiner Straße als Anliegerstraße im Geschäfts- und Dienstleistungsbereich. Im Sanierungsgebiet gilt eine Tempo-30-Zone, die im zentralen Bereich, zwischen beiden Plätzen auf eine Tempo-10-Zone reduziert ist. Die Gehwege entlang der Bothfelder Straße sind nördlich der Straße zwischen 2,00 m und 4,50 m breit. Südlich der Straße, insbesondere im Einmündungsbereich an der Kircher Straße ist die Gehwegbreite mit 1,20 m sehr gering. Erst kurz vor Beginn des Zentrums weitet sich der Gehweg auf eine Breite von 2,00 m auf.
Das Sanierungsgebiet weist eine Fläche von 14,7 ha auf. Die bebaute Fläche beträgt etwa 2,3 ha. Der Anteil an Grundeigentum der Gemeinde beträgt ca. 3,1 ha, das entspricht ca. 21 Prozent der Gesamtfläche. Durch das Sanierungsgebiet verläuft die Bothfelder Straße, eine örtliche Hauptverkehrsstraße, von der die Erschließungsstraße Königsberger Straße abgeht sowie die Stettiner Straße als Anliegerstraße im Geschäfts- und Dienstleistungsbereich. Im Sanierungsgebiet gilt eine Tempo-30-Zone, die im zentralen Bereich, zwischen beiden Plätzen auf eine Tempo-10-Zone reduziert ist. Die Gehwege entlang der Bothfelder Straße sind nördlich der Straße zwischen 2,00 m und 4,50 m breit. Südlich der Straße, insbesondere im Einmündungsbereich an der Kircher Straße ist die Gehwegbreite mit 1,20 m sehr gering. Erst kurz vor Beginn des Zentrums weitet sich der Gehweg auf eine Breite von 2,00 m auf.
Für die Gesamtmaßnahme Sanierung "Zentrum Isernhagen" wurden die Gesamtkosten auf ca. 3.795.000 EUR geschätzt.
Weitere Einzelheiten können dem Rahmenplan aus dem Jahr 2016 und dem Städtebaulichen Entwurf 2017 entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30916; Isernhagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und Email-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend - BG/ARGE), sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und Email-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a. Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c. Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2012), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Innerstädtische Straßen und Plätze) vergleichbar ist.
c. Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2012), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Innerstädtische Straßen und Plätze) vergleichbar ist.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2012), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Innerstädtische Straßen und Plätze) vergleichbar sind.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2012), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Innerstädtische Straßen und Plätze) vergleichbar sind.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte zu Punkt 3.1 und 3.2 sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 01.01.2012) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche/r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %,
— Bewerber = 40 %.
= 100 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYLCA.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 243-506797 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JYKCK
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets „Zentrum Isernhagen“ an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9 (Straßenbau),
— Objektplanung – Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9,
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9 (Kanal).
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets „Zentrum Isernhagen“ an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
Im 1. Bauabschnitt ist die Erneuerung/Sanierung der Bothfelder Straße gemäß dem Städtebaulichen Entwurf 2017 geplant. Die weiteren Bauabschnitte werden im Zuge der Planungen festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte und Maßnahmen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren Fachplanungsleistungen, soweit diese für die Erneuerung der Straßen erforderlich sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen innerhalb des Sanierungsgebiets „Zentrum Isernhagen“ an einen Generalplaner. Es handelt sich insbesondere um folgende Planungsleistungen:
Die Gemeinde Isernhagen wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Im Sommer 2016 wurde das Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet auf der Grundlage des integrierten Entwicklungskonzeptes und der vorbereitenden Untersuchungen (VU), die durch die Rahmenplanung fortgeschrieben wurden, förmlich festgesetzt. Aufgrund der in der Rahmenplanung und der VU dargelegten städtebaulichen und gestalterischen Missstände ist nun beabsichtigt, die vorliegenden Untersuchungen weiter zu konkretisieren. Dazu wurde ein städtebaulicher Entwurf für das Ortszentrum der Gemeinde Isernhagen erarbeitet. Ziel ist es, die städtebaulichen Missstände im Zentrum der Ortschaft Altwarmbüchen abzubauen und den damit verbundenen Funktionsverlust entgegen zu wirken. Somit soll die Funktion als „Zentrum Isernhagen“ für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt und gestärkt werden.
Die Gemeinde Isernhagen wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Im Sommer 2016 wurde das Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet auf der Grundlage des integrierten Entwicklungskonzeptes und der vorbereitenden Untersuchungen (VU), die durch die Rahmenplanung fortgeschrieben wurden, förmlich festgesetzt. Aufgrund der in der Rahmenplanung und der VU dargelegten städtebaulichen und gestalterischen Missstände ist nun beabsichtigt, die vorliegenden Untersuchungen weiter zu konkretisieren. Dazu wurde ein städtebaulicher Entwurf für das Ortszentrum der Gemeinde Isernhagen erarbeitet. Ziel ist es, die städtebaulichen Missstände im Zentrum der Ortschaft Altwarmbüchen abzubauen und den damit verbundenen Funktionsverlust entgegen zu wirken. Somit soll die Funktion als „Zentrum Isernhagen“ für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt und gestärkt werden.
Für die Gesamtmaßnahme Sanierung „Zentrum Isernhagen“ wurden die Gesamtkosten auf ca. 3 795 000 EUR geschätzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30916 Isernhagen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Honorarangebot
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-17 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.